Kauf Feuerwehr LF 10 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-AM/002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Massen-Niederlausitz
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03238
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-kleine-elster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf Feuerwehr LF 10
Beschaffung von einem LF 10 für die Feuerwehr des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz) Fahrzeug + Aufbau (Los 1) und Beladung (Los 2).
Fahrgestell und Aufbau
Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz
— Es wird ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 mit Gruppenbesatzung und erweiterter Beladung für die technische Hilfeleistung ausgeschrieben.
— Das Fahrzeug muss zum Auslieferungszeitpunkt der StVZO entsprechen.
— Das Fahrzeug muss dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen.
— Auf notwendige Ausnahmegenehmigung ist hinzuweisen.
— Es ist eine Referenzliste über ausgelieferte Feuerwehrfahrzeuge LF 10 in den Jahren 2017 bis 2020 zu erbringen.
— Der Auftrag wird nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter vergeben.
— Das Angebot muss in deutscher Sprache verfasst und in Euro ausgewiesen sein.
— Angebotspreise sind Festpreise, Nebenkosten sind gesondert auszuweisen. Die angegebenen Preise sind
verbindlich bis zum 2.6.2021.
— Die Vorbemerkungen sowie die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sind Bestandteil der Ausschreibung.
— Dem Angebot sind die geforderten technischen Beschreibungen mit Maßen, Gewichten und Leistungen sowie die Zeichnungen beizufügen. Angebote ohne die benötigten Unterlagen sind unvollständig und können von der Vergabe ausgeschlossen werden.
— Das Angebot ist gemäß dem beigefügten Leistungsverzeichnis zu erstellen, Angebote, nachträgliche Rabatte oder Nachlässe, die nach dem vorgeschriebenen Abgabetermin eingereicht werden, sind nicht zulässig und können bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt werden.
— Die Voraussetzungen und Bemerkungen werden als Bestandteil des Auftrages anerkannt.
— Eine Baubesprechung ist im Werk für 4 Personen mit einzukalkulieren.
— Die Rohbau- und die Endabnahme erfolgt mit ausgewählten Personal der Feuerwehr im Herstellerwerk.
— Im Angebotspreis ist eine detaillierte Einweisung des Bedienungspersonals im Hersteller-Werk zu berücksichtigen.
— Der Auftraggeber hat das Recht, sich zu jedem Zeitpunkt im Herstellerwerk über den ordnungsgemäßen und
Zeichnungsgerechten Fertigungsstand des Fahrzeuges am Objekt zu informieren.
— Der Bieter hat die TÜV-Gutachten und die TÜV-Abnahme zu erbringen. Die Abnahme durch die zuständigen
Sachverständigen ist verpflichtend und die festgestellten Mängel sind in Absprache mit dem Auftraggeber und zu Lasten des Auftragnehmers zu beseitigen.
— Das beigefügte Leistungsverzeichnis ist in allen Positionen auszufüllen.
Erforderliche Beschreibungen und Zeichnungen sind beizufügen.
— Es ist ein Kundendienst für das Fahrgestell in einer Entfernung von max. 100 km zu gewährleisten und anzugeben.
— Es gibt autorisierte Vertragswerkstätten oder Kundendienste für den Aufbau im Land Brandenburg oder einem benachbarten Bundesland.
— Nebenangebote sind nicht zugelassen.
— Zwischenabnahmen:
Fertigstellung des Aufbau / Rohbaus.
— Gebrauchsabnahme:
Vor der Gebrauchsabnahme muss, für den Auftraggeber kostenfrei, die Abnahme nach StVZO, sowie durch die für den Auftraggeber zuständige Abnahmestelle (LSTE) durchgeführt werden.
— Die Protokolle der Abnahme sind dem Auftraggeber bei der Gebrauchsabnahme vorzulegen, die darin festgestellten Mängel müssen beseitigt sein.
— Die abschließende Gebrauchsabnahme kann zudem nur dann stattfinden, wenn auch alle erforderlichen Unterlagen sowie die gesamte Dokumentation vorhanden sind. Dies gilt für das gesamte durch den Auftragnehmer zu liefernde Fahrzeug.
— Der Ort der Musterbauabnahme sowie der Übergabe an den Auftraggeber befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland. Es kann der Sitz des Auftragnehmers oder eines angegebenen Servicepartners sein.
Deutschland. Es kann der Sitz des Auftragnehmers oder eines angegebenen Servicepartners sein.
— Das Fahrzeug muss durch den Auftragnehmer uneingeschränkt einsatzbereit zur Gebrauchsabnahme vorgestellt und beim Gefahrenübergang übergeben werden.
— Gefahrenübergang:
— Ist erfolgt sofern nach der Überführung keine Mängel oder Schäden festgestellt wurden und die uneingeschränkte Einsatzbereitschaft hergestellt ist.
— Sofern die Schulungen durchgeführt bzw. eingeleitet sind, kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die
Schlussabrechnung einreichen.
Beladung
Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz
— Es wird für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 mit Gruppenbesatzung die Beladung ausgeschrieben.
— Die Beladung muss dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen.
— Auf notwendige Ausnahmegenehmigung ist hinzuweisen.
— Der Auftrag wird nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter vergeben.
— Das Angebot muss in deutscher Sprache verfasst und in Euro ausgewiesen sein.
— Angebotspreise sind Festpreise, Nebenkosten sind gesondert auszuweisen. Die angegebenen Preise sind
Verbindlich bis zum 2.6.2021.
— Die Vorbemerkungen sowie die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sind Bestandteil der Ausschreibung.
— Dem Angebot sind die geforderten technischen Beschreibungen mit Maßen, Gewichten und Leistungen
Beizufügen. Angebote ohne die benötigten Unterlagen sind unvollständig und können von der Vergabe ausgeschlossen werden.
— Das Angebot ist gemäß dem beigefügten Leistungsverzeichnis zu erstellen, Angebote, nachträgliche Rabatte oder Nachlässe, die nach dem vorgeschriebenen Abgabetermin eingereicht werden, sind nicht zulässig und können bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt werden.
— Die Voraussetzungen und Bemerkungen werden als Bestandteil des Auftrages anerkannt.
— Das beigefügte Leistungsverzeichnis ist in allen Positionen auszufüllen.
(erforderliche Beschreibungen und Zeichnungen sind beizufügen).
— Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrzeug und Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kabelsketal
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.btl-brandschutz.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kabelsketal
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.btl-brandschutz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHYR0CB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber / Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte REchtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines NAchprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Verrags nach § 135 Absatz 1 GWG Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.