Planungsleistungen Sommerfeldsiedlung – Gemeinde Kleinmachnow Referenznummer der Bekanntmachung: V 45_20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Kleinmachnow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleinmachnow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Sommerfeldsiedlung – Gemeinde Kleinmachnow
Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt die öffentliche Verkehrsfläche im Gebiet der Sommerfeldsiedlung grundhaft zu erneuern. Die Maßnahme umfasst insgesamt dreizehn Straßen und soll in 2 Bauphasen (Bauphase A und Bauphase B) umgesetzt werden. Träger der Baulast und Vorhabenträger ist die Gemeinde Kleinmachnow.
Aus haushalts- und vergaberechtlichen Gründen soll die Gesamtmaßnahme „Erneuerung der öffentlichen Verkehrsfläche der Sommerfeldsiedlung“ in 2 Bauphasen (Bauphase A und Bauphase B) aufgeteilt und jeweils in ca. 4 Jahren baulich umgesetzt werden.
Im Vorfeld wurde die Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“ und die Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“ bereits vollumfänglich für beide Bauphasen erbracht.
Die weiterführende Planungsleistung soll in Anlehnung an die beiden Bauphasen in 2 separaten Teilen (Teil 1 und Teil 2) erbracht werden.
Vorliegend ausgeschrieben wird die Planungsleistung Teil 1. Diese umfasst die Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“ für beide Bauphasen und die Leistungsphasen 6-9 für die Bauphase A.
Die Planungsleistung Teil 2 soll frühzeitig vor Ende der Bauphase A in einem gesonderten Verfahren ausgeschrieben und vergeben werden und umfasst die Leistungsphasen 6-9 für die Bauphase B.
Gemeinde Kleinmachnow
14532 Kleinmachnow
Die Planungsleistungen sind in Anlehnung an die HOAI (2021) zu erbringen.
Die Leistungsinhalte ergeben sich aus dem Leistungsbild der HOAI (2021) zum Planungsbereich Verkehrsanlagen und der Technischen Ausrüstung entsprechend Anlage 13 zu §47 Absatz 2, §48 Absatz 5 „Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, Objektliste“ und Anlage 15 zu §55 Absatz 3, §56 Absatz 3: „Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, Objektliste“. Die Regenentwässerungsplanung wird der Verkehrsanlagenplanung zugeordnet.
Weitere Ausführungen zu den Planungsaufgaben sind der Ziffer 2.3.1 der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Als „Besondere Leistung“ ist die örtliche Bauüberwachung und die SiGeKo-Leistung gemäß der in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 2.3.2 aufgeführten Leistungsauflistung anzubieten.
Mit den Planungsleistungen und Abstimmungen der Zusammenarbeit soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden.
Spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung soll ein Kick-off-Gespräch erfolgen. Ist es aufgrund der aktuellen Pandemielage durch Corona nicht möglich ein persönliches Gespräch zu führen, so ist dieses digital über eine Webkonferenz zu gestalten. Es sind an mind. drei Terminen die Übergabe von Zwischenergebnisse einzuplanen.
Ziel ist es, bis Ende 2021 einen Vergabeschluss für die Bauphase A erwirken zu können. Dafür muss die Leistungsphase 7 bis zum 29.11.2021 abgeschlossen sein und ein zuschlagsreifes Angebot (inkl. fertiggestellter Vergabevermerk) vorliegen.
Zu II.2.7) – Laufzeit des Vertrages:
— Ende Lph. 5-7: 29.11.2021,
— Ende Lph. 8-9: 2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Sommerfeldsiedlung – Gemeinde Kleinmachnow
Ort: Werder (Havel)
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JR0CS
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Da der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.