Lieferung von mobilen Endgeräten im Rahmen des Ausstattungsprogramms Endgeräte (AusProEndII) Referenznummer der Bekanntmachung: 53-2021 EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von mobilen Endgeräten im Rahmen des Ausstattungsprogramms Endgeräte (AusProEndII)
Lieferung von mobilen Endgeräten und entsprechendem Zubehör.
Lieferung von mobilen Endgeräten im Rahmen des Ausstattungsprogramms Endgeräte (AusProEndII)
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig
Die einzelnen Lieferadressen sind nur in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Im Zuge des Ausstattungsprogramms für schulgebundene mobile Endgeräte II ist für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Potsdam-Mittelmark die Lieferung von mobilen Endgeräten und entsprechendem Zubehör vorgesehen.
— 740 Tablets inkl. Zubehör.
Lieferung von mobilen Endgeräten im Rahmen des Ausstattungsprogramms Endgeräte (AusProEndII)
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig
Die einzelnen Lieferadressen sind nur in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Im Zuge des Ausstattungsprogramms für schulgebundene mobile Endgeräte II ist für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Potsdam-Mittelmark die Lieferung von mobilen Endgeräten und entsprechendem Zubehör vorgesehen.
— 100 Laptops.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU).
Im Fall von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: [Betrag gelöscht] EUR,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (bei unbefristeten Bescheinigungen nicht älter als 6 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (bei unbefristeten Bescheinigungen nicht älter als 6 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens eines Sozialversicherungsträgers (bei unbefristeten Bescheinigungen nicht älter als 6 Monate).
Im Fall von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Liste der wesentlichen in den letzten 2 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU),
— Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und(ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Potsdam-Mittelmark, 1.OG, Raum 510, Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BR0BN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung: „15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.“
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“