Schulbuchlieferung für das Schuljahr 2021/2022 mit der Option auf Verlängerung um 3 weitere Schuljahre Referenznummer der Bekanntmachung: OV001.21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulbuchlieferung für das Schuljahr 2021/2022 mit der Option auf Verlängerung um 3 weitere Schuljahre
Schulbuchlieferung für kreiseigene Schulen im Schuljahr 2021/2021 mit Option auf Verlängerung für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024 und 2024/2025 verteilt auf 3 Lose.
Los A
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel siehe Angaben zu den Losen.
Schulbuchlieferung für folgende Schulen:
— F.-F.-Runge-Gymnasium, Oranienburg,
— Louise-Henriette-Gymnasium, Oranienburg,
— Strittmatter Gymnasium, Gransee,
— Exin-Oberschule, Zehdenick,
— Georg-Mendheim OSZ, Zehdenick und Oranienb.
Der geschätzte Auftragswert bezieht sich auf ein Schuljahr.
Los B
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel siehe Angaben zu den Losen.
Schulbuchlieferung für folgende Schulen:
— Marie-Curie-Gymnasium, Hohen Neuendorf,
— Torhorst-Gesamtschule, Oranienburg,
— Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Mühlenbeck,
— Regine-Hildebrandt-Gesamtschule, Birkenwerder,
— Margeriten-Schule, Borgsdorf.
Der geschätzte Auftragswert bezieht sich auf ein Schuljahr.
Los C
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel siehe Angaben zu den Losen.
Schulbuchlieferung für folgende Schulen:
— A.-S.-Puschkin-Gymnasium, Hennigsdorf,
— Hedwig-Bollhagen-Gymnasium, Velten,
— Barbara-Zürner-Oberschule, Velten,
— Oberschule Lehnitz,
— Schule an den Havelauen, Hennigsdorf (bis 2023),
— Linden-Schule, Oranienburg,
— Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum, Hennigsdorf.
Der geschätzte Auftragswert bezieht sich auf ein Schuljahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulbuchlieferung 2021/2022 mit der Option auf Verlängerung für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024 und 2024/2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straelen
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47638
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulbuchlieferung 2021/2022 mit der Option auf Verlängerung für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024 und 2024/2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hartmannsdorf
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08107
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulbuchlieferung 2021/2022 mit der Option auf Verlängerung für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024 und 2024/2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Möhnesee
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59519
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Erfüllung der Eignungskriterien in gleicher Weise war eine Auslosung unter den Bietern vorgesehen. Ein Bieter schied bei der weiteren Auslosung aus, wenn zu seinen Gunsten ein Los gezogen wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5R0ML
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland