Hochbaulicher und Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Neubau einer Dreifelder-Halle auf dem Bildungs- und Integrationscampus Graf-Arco-Schule, Stadt Nauen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nauen
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 14641
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3321 / 408305
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nauen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher und Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Neubau einer Dreifelder-Halle auf dem Bildungs- und Integrationscampus Graf-Arco-Schule, Stadt Nauen
Die Stadt Nauen plant den Bau einer Dreifelder-Halle auf dem Bildungs- und Integrationscampus Graf-Arco-Schule. Der Oberschulstandort mit Grundschulteil befindet sich in unmittelbarer Nähe zur historischen Altstadt und in Nachbarschaft zu einem Gebiet mit Wohnungen im 1970er Geschosswohnungsbau. Der Graf-Arco-Schulcampus wird zurzeit mit unterschiedlichen Fördermitteln auf vielfältige Weise qualifiziert und ausgebaut. Die Bestandsgebäude werden energetisch saniert und die Barrierefreiheit hergestellt. Zudem wird der Campus um ein Mehrzweck- / Multifunktionsgebäude und einen Hortneubau (Fertigstellung Sommer 2021) erweitert.
Der Campus soll nun durch die Dreifelder-Halle ergänzt werden, die nicht nur durch den Schul- und Vereinssport genutzt werden soll, sondern auch für verschiedene Veranstaltungen. Die Ausloberin erhofft sich eine kompakte Sporthalle mit einer Nutzfläche (NUF) von ca. 2 111m2. Neben dem Neubau der Sporthalle ist der Ausbau zugehöriger Frei- und Verkehrsanlagen geplant.
Für den Bau der Sporthalle sind die netto Herstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 5,7 Mio. EUR veranschlagt. Für die Herstellung der Frei- und Verkehrsanlagen ist der Kostenrahmen mit netto [Betrag gelöscht] EUR veranschlagt.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische und freiraumplanerische als auch funktionale und wirtschaftlichste Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden.
Termine:
Einsendeschluss Bewerbungen 25.6.2021,
Ausgabe der Unterlagen 23.7.2021,
Kolloquium 12.8.2021,
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 29.10.2021,
Abgabe der Modelle 12.11.2021,
Preisgerichtssitzung 30.11.2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 12 einschließlich 4 vorausgewählter Teilnehmer:innen begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.Erfüllen mehr als 8 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 4 weitere Bewerber als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren nachzuweisen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1.1 durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in bzw. Landschaftsarchitekt:in (Kopie der letzten Beitragsrechnung oder Bescheinigung der Architektenkammer, die nicht älter als 1 Jahr ist).
1.2 Referenznachweis Architekt:in:
Objektplanung Architektur, mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI von 1 Bauvorhaben mind. der Honorarzone III mit einem Baukostenvolumen von mind. 3 Mio. EUR netto in den Kostengruppen 300 und 400) innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers.
1.3 Referenznachweis Landschaftsarchitekt:in:
Objektplanung Freianlagen, mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI) von 1 Bauvorhaben mind. der Honorarzone III mit einem Baukostenvolumen von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto in der Kostengruppe 500, innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers.
(Hinweis: Nachweis in Form von Referenzblättern, max. Anzahl der Referenzblätter 1, max. Größe DIN-A3. Als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)
Hinweis: Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Kann der Nachweis durch eine:n geloste:n Bewerber:in nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Berufshaftpflicht Architekt:in:
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3 Mio. EUR für Personenschäden sowie 2 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.
2.2 Berufshaftpflicht Landschaftsarchitekt:in
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1.0 Mio. EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen. Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen.
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einer Architektin / einem Architekten und mindestens einer Landschaftsarchitektin / einem Landschaftsarchitekten sowie Bewerber:innen, die über beide genannten Berufsqualifikationen verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
Städtebauliches Konzept
— Entwurfsbestimmende Leitidee, Imagebildung, Identifikationspotenzial,
— Gestalterische und funktionale Qualität des Bebauungskonzeptes,
— Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäblichkeit, Höhe, Kubatur),
— Funktionalität des Erschließungskonzeptes.
Gestaltungsqualität und funktionale Qualität:
— Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes,
— Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben,
— Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
— Flächeneffizienz / Wirtschaftlichkeit.
Freiraum- und Erschließungskonzept
— Qualität der übergeordneten freiraumplanerischen Konzeption,
— Barrierefreiheit,
— Funktionalität und Nutzbarkeit,
— Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit.
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 48 000 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35 und 40 der HOAI 2021 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
Für Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2- 5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 34 und 39 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
50 % Wettbewerbsergebnis,
20 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals,
30 % Angebotspreis.
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50 % berücksichtigt. Dabei erhält:
— der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte,
— der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und
— der/die 3. Preisträgerin 2 Punkte.
Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.ak-brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.ak-brandenburg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.ak-brandenburg.de