BV Sportpark Schönfließ Elektroanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-11-16-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohen-neuendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
BV Sportpark Schönfließ Elektroanlagen
Das Bauvorhaben beinhaltet insbesondere folgende Arbeiten zur TGA-Anlagengruppe Elektroanlagen.
BV Sportpark Schönfließ
Summter Weg 6
16567 Mühlenbecker Land / OT Schönfließ
Das Bauvorhaben beinhaltet insbesondere folgende Arbeiten zur TGA-Anlagengruppe Elektroanlagen:
— KG 444 Niederspannungsinstallationsarbeiten (diverse),
— KG 445 Beleuchtungsanlagen (diverse),
— KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen/Potenzialausgleich (diverse),
— KG 452 Such- und Signalanlagen (diverse),
— KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (diverse),
— KG 457 Übertragungsnetze (diverse), Wartungs- und Serviceleistungen 4 Jahre (SiBe, Hausalarm).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BV Sportpark Schönfließ — Elektroanlagen
Ort: Radibor
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL6RCPZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Gem. §160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.