Modernisierung Medientechnik AudiMax Referenznummer der Bekanntmachung: 4.B.AVZI002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Medientechnik AudiMax
Die Multimedia-Ausstattung der AudiMax im Haus 8 und angrenzenden Satelliten-Räumen der Universität Potsdam muss modernisiert werden. Dies umfasst die betriebsfertige Lieferung von Displays-Geräten (VideoWall oder Beamer) sowie ergänzende Infrastruktursysteme für Audio-/Video-/Sprach-Anwendungen sowie Lichtsystemen. Für den effizienten Betrieb der Anwendungen ist eine Mediensteuerung bereitzustellen. Die Lösung ist zu liefern und in dem Bestand betriebsfertig zu erstellen.
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
AudiMax im Haus 8
Technische Ausstattung AudiMax gem. LV, die Gesamtanlage muss schlüsselfertig übergeben werden. Für den Nutzungszeitraum sind Instandhaltungs- und Pflegeleistungen durch den AN sicherzustellen. Eine losweise Vergabe scheidet aufgrund der komplexen Übertragungs- und Programmier-Schnittstellen und der geforderten Sicherstellung der Gesamtfunktionalität aus. Die Verkabelungsleistungen werden bauseits beigestellt. Der AN muss im Zuge der Montageplanung dem AG präzise Angaben über die für den Projekterfolg notwendigen Übertragungs- und Steuerungsleitungen liefern, auf deren Basis das ausführende Verkabelungsunternehmen die Leistung ausführt. Der AN muss die Funktionstauglichkeit der passiven Verkabelung durch eigene Prüfmethoden validieren.
Optionen sind im LV entsprechend gekennzeichnet.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung Medientechnik AudiMax
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 12105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.pik.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Der Verfahrensablauf erfordert zur Sicherstellung einer unverzüglichen und umfänglichen Kommunikation eine kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform. Nur auf dieser Basis kann sicherstellt werden, dass interessierte Bieter automatisch über Änderungen der Vergabeunterlagen und Antworten zum Verfahren informiert werden. Die Nichtberücksichtigung dieser Informationen kann dazu führen, dass das Angebot des Bieters ausgeschlossen werden muss!
— Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
— Die Ausführung der Leistungen erfolgt auf Basis eines EVB-IT Systemlieferungsvertrages. Es werden die Regelvereinbarungen (s. EVB-IT Systemlieferungs-AGB) vereinbart, sofern in ergänzenden Dokumenten keine anderen Merkmale vereinbart werden.
— Für die Bearbeitung der Unterlagen muss der Bieter über Clientanwendungen verfügen, die kompatible MS-Word, MS-Excel und PDF-Reader-Schnittstellen bereitstellen. Der Bieter ist für die Einhaltung der Dokumentenintegrität verantwortlich.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YYVRCZU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
A) Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
B) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.