Unterhalts-und Glasreinigungsvergabe für die Max-Planck-Institute in Potsdam 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: MPG-MOPF-2021-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpimp-golm.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-und Glasreinigungsvergabe für die Max-Planck-Institute in Potsdam 2021
Unterhalts- und Glasreinigung.
Unterhaltsreinigung
Potsdam
Unterhaltsreinigung am Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie, Gravitationsphysik und Kolloid- und Grenzflächenforschung.
Glasreinigung
Potsdam
Fenster- und Fassadenreinigung am Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie, Gravitationsphysik und Kolloid- und Grenzflächenforschung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10629
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis, zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.