Unterhalts- und Grundreinigung im Schulobjekt Grundschule/Hort/Sporthalle Niederheide Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02-25-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohen-neuendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung im Schulobjekt Grundschule/Hort/Sporthalle Niederheide
Unterhalts- und Grundreinigung im Schulobjekt Grundschule/Hort/Sporthalle Niederheide.
Grundschule/Hort/Sporthalle Niederheide
Goethestr. 1
16540 Hohen Neuendorf
Unterhalts- und Grundreinigung in Klassen-, Hort- und Verwaltungsräumen, Fluren, Mensa, WC-Anlagen, Sporthalle inkl. Sanitär- und Umkleidebereiche sowie in Fach- und Lehrmittelräumen und der öffentlichen Kinderbibliothek.
Die Flächengrößen bzw. die Arten der Fußbodenbeläge sowie die einzelnen Angaben zur Reinigungshäufigkeit (Reinigungszyklen) sind den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung Grundschule Niederheide
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL6RCTZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Gem. §160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.