Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW, km 80,15 bei Liepe Referenznummer der Bekanntmachung: ABCO-LI-01/2021
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Britz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16230
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://britz-chorin-oderberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW, km 80,15 bei Liepe
Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW, km 80,15 bei 16248 Liepe.
Havel-Oder-Wasserstraße
km 80,15
16248 Liepe
Gemarkung Liepe, Flur 003, Flurstück 91
Abbruch vorhandene Spannbetonbrücke über die HOW (3 Felder (21,5 m / 46,0 m / 21,5 m / Gesamtstützweite = 89,0 m / Breite zwischen den Geländern = 6,0 m / Brückenfläche = 534,0 m2) einschließlich Unterbauten und Ersatzneubau als Rahmentragwerk mit Stahlverbund-Überbau (Gesamtstützweite = 67,5 m / Breite zwischen den Geländern = 6,0 m / Brückenfläche = 405 m2).
Herstellung:
— Tiefgründung, 18 Ortbetonbohrpfähle, D = 1,20 m, Gesamtlänge 424 m,
— Stahlbeton: Unterbau ca. 600 m3, Überbau einschl. Kappen ca. 300 m3,
— Stahlbau (Überbau), ca. 235 t,
— Schwingungsmassedämpfer, 8 Stück,
— Behelfsspundwände, ca. 2 100 m2.
Erdbau:
— Aushub, ca. 3 000 m3,
— Einbau, ca. 3 300 m3.
Abbruch:
— Stahlbeton, ca. 460 m3,
— Spannbeton, ca. 350 m3,
— Behelfsspundwände, ca. 2 100 m2,
— Straßenbau im Rampenbereich: Abbruch und Neubau ca. 700 m2.
1. Angebote sind elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
2. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabe-Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Unternehmens gegen geltendes Recht, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
3. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung bzw. für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
4. Der Bieter hat den Nachweis der Eignung mit dem Angebot zu erbringen.
5. Die „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
6. Im Fall von Bietergemeinschaften oder des Einsatzes von Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
7. Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland - Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf Grundlage § 41 Abs. 5 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG).
8. Anteilige Finanzierung mit Bedarfszuweisungen des Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Die Eintragung in ein dem Präqualifikationsverzeichnis gleichwertigen Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Präqualifikation oder Eigenerklärung bzw. EEE
1. über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Unternehmens,
2. darüber, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
3. darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
4. darüber, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
5. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
6. dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle angemeldet ist,
7. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
8. Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
9. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 12 Monate),
10. gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b EStG,
11. qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 6 Monate),
12. qualifizierte Sozialkassenbescheinigung entsprechend § 5 Abs. 2 BbgVergG.
Bereits jetzt weist der Auftraggeber darauf hin, dass die (nicht präqualifizierten) Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die vorstehend geforderte Eigenerklärungen bzw. EEE durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen werden bestätigen müssen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vorlage der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mindestjahresumsatz nach VOB § 6 a EU Abs. 2 c).
— Referenzliste mit mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Angabe, welche Teile des Auftrages an Unterauftrag-/ Nachunternehmer vergeben werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEWRCUC.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.