Betreibung Gemeinschaftsunterkunft Los 1 Lübben und Los 2 Waßmannsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 10.5-21-28
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübben
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dahme-spreewald.info
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübben
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dahme-spreewald.info
Abschnitt II: Gegenstand
Betreibung Gemeinschaftsunterkunft Los 1 Lübben und Los 2 Waßmannsdorf
Der Landkreis Dahme-Spreewald beabsichtigt, die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in den Gemeinschaftsunterkünften Lübben (Los 1) und Waßmannsdorf (Los 2) im Rahmen dieses Vergabeverfahrens an einen Betreiber neu zu vergeben.
Betreibung Gemeinschaftsunterkunft Lübben
Gemeinschaftsunterkunft Lübben
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 24
15907 Lübben
Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft
a) Erstellen einer Hausordnung, die den geordneten Betrieb der Einrichtung nach den Vorgaben des Landesaufnahmegesetzes sicherstellt, und Abstimmung dieser mit dem Landkreis,
b) Individuelle Unterbringung von zugewiesenen Personen unter Berücksichtigung familiärer Beziehungen, des Geschlechts und der Zugehörigkeit zu ethnischen, religiösen oder sonstigen Personengruppen,
c) Führen von Belegungslisten nach den Vorgaben des Landkreises und deren Übergabe an den Landkreis zu vereinbarten Terminen,
d) Sicherstellen einer den o. g. Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften entsprechenden Belegung und Mindestausstattung der Unterkunft; ggf. Anschaffung und/oder Neubeschaffung notwendiger Ausstattungsgegenstände,
e) Durchführung der sich aus dem laufenden Betrieb ergebenden Prüfungen technischer Anlagen, Instandhaltungen, Instandsetzungen, Schönheitsreparaturen, erforderlichen Renovierungsarbeiten und Beseitigung von Schäden am Inventar,
f) Tägliche, professionelle Reinigung der Gemeinschaftsräume (Küchen, Sanitäranlagen, Aufenthaltsräume) sowie der Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser, etc.) durch den Betreiber oder dessen Auftragnehmer,
g) Umsetzung der Hygienevorschriften,
h) Sicherstellung der Versorgungsleistungen und Übernahme aller Bewirtschaftungskosten (Gas, Strom, Wasser, Heizung, Abwasser- und Müllentsorgung usw.),
i) Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des Landkreises bei der monatlichen Auszahlung der Leistungen nach dem AsylbLG und Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten,
j) Erstellung und Sicherstellung der Einhaltung der Brandschutzordnung.
Personenbezogene Tätigkeiten im Rahmen der Migrationssozialarbeit
a) Unterrichtung der Bewohner*innen über ihre Situation in der BRD,
b) Unterstützung durch Beratung zu Aufnahme- und Verwaltungsabläufen,
c) Aufklärung der Bewohner*innen über die Hausordnung; Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung,
d) Beratung zu leistungsrechtlichen Fragen,
e) Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer und familiärer Schwierigkeiten,
f) Beratung zum Zugang zu Regeldiensten/-angeboten sowie zu themen- oder zielgruppenspezifischen Angeboten (z. B. Verfahrensberatung, psychosoziale Versorgung, Beratung in Diskriminierungsfällen, Hilfsangeboten bei Gewaltbetroffenheit, Frauenberatung, Kinderschutz, Familien- und Erziehungsberatung, schulpsychologische Beratung),
g) Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung durch Weitervermittlung an Ärzte,
h) Unterstützung bei der Organisation, Mitgestaltung und Einhaltung der wohnspezifischen Lebensbedingungen zur Sicherstellung eines gelingenden Zusammenlebens unter der Berücksichtigung von individuellen Bedarfen bzw. Bedarfen spezifischer Gruppen (Einbindung der Bewohnerschaft in Abläufe, Befähigung zur Wahrnehmung der Interessen durch Beteiligungsstrukturen, Ermöglichung des Zugangs zu einer unabhängigen Ombudsstelle einschließlich Krisenintervention, Konfliktprävention, Konfliktvermittlung),
i) Vermittlung und Schlichtung bei Konflikten zwischen den Bewohnern*innen,
j) Auszugsbegleitung beim Wechsel in die dezentrale Wohnungsunterbringung,
k) Vermittlung von Personen bei denen Anhaltspunkte für eine Zugehörigkeit zu einer Gruppe der Schutzbedürftigen nach Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU vorliegen an den entsprechenden Fachberatungsdienst („Erstermittlung“) oder Weiterleitung an die Verwaltung um Feststellungsverfahren und ggf. anschließende Weiterversorgung der Bedarfe einzuleiten,
l) Individuelle Integrationsförderung und -begleitung,
m) Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung von Anfang an,
n) Unterstützung von Eltern, insbesondere bei der Erziehung und Betreuung ihrer minderjährigen Kinder und Unterstützung der Familien bei der Einschulung ihrer Kinder,
o) Initiierung von Freizeitgestaltungsaktivitäten,
p) Unterstützung rückkehrbereiter Flüchtlinge.
Gemeinwesenorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Migrationssozialarbeit
Zentrales Anliegen des Landkreises ist es, die Gemeinschaftsunterkunft und seine Bewohnerschaft in das Gemeinwesen zu integrieren. Eine gezielte Integrationsarbeit durch den Betreiber ist daher besonders erwünscht. Um eine unmittelbare und effiziente Integrationsarbeit zu gewährleisten, sollte der Betreiber über Erfahrungen in der Migrationssozialarbeit verfügen und/oder auf institutionelles Wissen in den Bereichen migrationsspezifische Beratung, Flüchtlingsarbeit, Unterbringung und interkulturelle Kompetenz zurückgreifen können. Diese Qualifikation sollte im Konzept dargelegt und durch geeignete Nachweise belegt werden. Im Rahmen der gemeinwesenorientierten Tätigkeit des Betreibers sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
a) Gegebenenfalls Teilnahme an Bürgerversammlungen, die den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft zum Thema haben,
b) Akzeptanzfördernde Maßnahmen, z. B. durch Organisation gemeinsamer Veranstaltungen der Bewohner mit der lokalen Bevölkerung inner- und außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft,
c) Aufbau und Pflege tragfähiger Netzwerke zu lokalen Trägern sozialer, kultureller und religiöser Angebote,
d) Aktive Kontaktaufnahme zu und Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen (Verwaltung, Kindergärten, Schulen, Vereine, Kirchen, Banken, etc.),
e) Aufbau eines „Ärztenetzwerks“ zur Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung der Bewohner unter Berücksichtigung der schwierigen Versorgungssituation
f) Aufbau eines Unterstützernetzwerks (Ehrenamtliche Helfer, Spender, Patenprogramm, etc.),
g) Gegebenenfalls Mitarbeit in Arbeitsgruppen lokaler Institutionen, Vereinen, Personen und Unterstützernetzwerke.
Sicherheitsmaßnahmen und Wachschutz
Der Betreiber hat durch einen Wachdienst, der außerhalb der Bürozeiten des Betreuungspersonals und an den Wochenenden sowie an Feiertagen rund um die Uhr anwesend ist oder durch gleichwertige Maßnahmen die Bewachung zu sichern.
Der Vertrag beginnt am 1.12.2021 und endet am 30.11.2024.
Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr – jedoch längstens bis zum 30.11.2027 -, wenn er nicht durch einen Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten, jedoch spätestens bis zum 31.05. des Jahres gekündigt wird.
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlich erklärten Kündigung.
Betreibung Gemeinschaftsunterkunft Waßmannsdorf
Gemeinschaftsunterkunft Waßmannsdorf
Rudower Straße 16/17
12529 Schönefeld OT Waßmannsdorf
Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft
a) Erstellen einer Hausordnung, die den geordneten Betrieb der Einrichtung nach den Vorgaben des Landesaufnahmegesetzes sicherstellt, und Abstimmung dieser mit dem Landkreis,
b) Individuelle Unterbringung von zugewiesenen Personen unter Berücksichtigung familiärer Beziehungen, des Geschlechts und der Zugehörigkeit zu ethnischen, religiösen oder sonstigen Personengruppen,
c) Führen von Belegungslisten nach den Vorgaben des Landkreises und deren Übergabe an den Landkreis zu vereinbarten Terminen,
d) Sicherstellen einer den o. g. Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften entsprechenden Belegung und Mindestausstattung der Unterkunft; ggf. Anschaffung und/oder Neubeschaffung notwendiger Ausstattungsgegenstände,
e) Durchführung der sich aus dem laufenden Betrieb ergebenden Prüfungen technischer Anlagen, Instandhaltungen, Instandsetzungen, Schönheitsreparaturen, erforderlichen Renovierungsarbeiten und Beseitigung von Schäden am Inventar,
f) Tägliche, professionelle Reinigung der Gemeinschaftsräume (Küchen, Sanitäranlagen, Aufenthaltsräume) sowie der Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser, etc.) durch den Betreiber oder dessen Auftragnehmer,
g) Umsetzung der Hygienevorschriften
h) Sicherstellung der Versorgungsleistungen und Übernahme aller Bewirtschaftungskosten (Gas, Strom, Wasser, Heizung, Abwasser- und Müllentsorgung usw.),
i) Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des Landkreises bei der monatlichen Auszahlung der Leistungen nach dem AsylbLG und Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten,
j) Erstellung und Sicherstellung der Einhaltung der Brandschutzordnung.
Personenbezogene Tätigkeiten im Rahmen der Migrationssozialarbeit
a) Unterrichtung der Bewohner*innen über ihre Situation in der BRD,
b) Unterstützung durch Beratung zu Aufnahme- und Verwaltungsabläufen,
c) Aufklärung der Bewohner*innen über die Hausordnung; Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung,
d) Beratung zu leistungsrechtlichen Fragen,
e) Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer und familiärer Schwierigkeiten,
f) Beratung zum Zugang zu Regeldiensten/-angeboten sowie zu themen- oder zielgruppenspezifischen Angeboten (z. B. Verfahrensberatung, psychosoziale Versorgung, Beratung in Diskriminierungsfällen, Hilfsangeboten bei Gewaltbetroffenheit, Frauenberatung, Kinderschutz, Familien- und Erziehungsberatung, schulpsychologische Beratung),
g) Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung durch Weitervermittlung an Ärzte,
h) Unterstützung bei der Organisation, Mitgestaltung und Einhaltung der wohnspezifischen Lebensbedingungen zur Sicherstellung eines gelingenden Zusammenlebens unter der Berücksichtigung von individuellen Bedarfen bzw. Bedarfen spezifischer Gruppen (Einbindung der Bewohnerschaft in Abläufe, Befähigung zur Wahrnehmung der Interessen durch Beteiligungsstrukturen, Ermöglichung des Zugangs zu einer unabhängigen Ombudsstelle einschließlich Krisenintervention, Konfliktprävention, Konfliktvermittlung),
i) Vermittlung und Schlichtung bei Konflikten zwischen den Bewohnern*innen,
j) Auszugsbegleitung beim Wechsel in die dezentrale Wohnungsunterbringung,
k) Vermittlung von Personen bei denen Anhaltspunkte für eine Zugehörigkeit zu einer Gruppe der Schutzbedürftigen nach Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU vorliegen an den entsprechenden Fachberatungsdienst („Erstermittlung“) oder Weiterleitung an die Verwaltung um Feststellungsverfahren und ggf. anschließende Weiterversorgung der Bedarfe einzuleiten,
l) Individuelle Integrationsförderung und -begleitung,
m) Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung von Anfang an,
n) Unterstützung von Eltern, insbesondere bei der Erziehung und Betreuung ihrer minderjährigen Kinder und Unterstützung der Familien bei der Einschulung ihrer Kinder,
o) Initiierung von Freizeitgestaltungsaktivitäten,
p) Unterstützung rückkehrbereiter Flüchtlinge.
Gemeinwesenorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Migrationssozialarbeit
Zentrales Anliegen des Landkreises ist es, die Gemeinschaftsunterkunft und seine Bewohnerschaft in das Gemeinwesen zu integrieren. Eine gezielte Integrationsarbeit durch den Betreiber ist daher besonders erwünscht. Um eine unmittelbare und effiziente Integrationsarbeit zu gewährleisten, sollte der Betreiber über Erfahrungen in der Migrationssozialarbeit verfügen und/oder auf institutionelles Wissen in den Bereichen migrationsspezifische Beratung, Flüchtlingsarbeit, Unterbringung und interkulturelle Kompetenz zurückgreifen können. Diese Qualifikation sollte im Konzept dargelegt und durch geeignete Nachweise belegt werden. Im Rahmen der gemeinwesenorientierten Tätigkeit des Betreibers sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
a) Gegebenenfalls Teilnahme an Bürgerversammlungen, die den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft zum Thema haben,
b) Akzeptanzfördernde Maßnahmen, z. B. durch Organisation gemeinsamer Veranstaltungen der Bewohner mit der lokalen Bevölkerung inner- und außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft,
c) Aufbau und Pflege tragfähiger Netzwerke zu lokalen Trägern sozialer, kultureller und religiöser Angebote,
d) Aktive Kontaktaufnahme zu und Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen (Verwaltung, Kindergärten, Schulen, Vereine, Kirchen, Banken, etc.),
e) Aufbau eines „Ärztenetzwerks“ zur Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung der Bewohner unter Berücksichtigung der schwierigen Versorgungssituation
f) Aufbau eines Unterstützernetzwerks (Ehrenamtliche Helfer, Spender, Patenprogramm, etc.),
g) Gegebenenfalls Mitarbeit in Arbeitsgruppen lokaler Institutionen, Vereinen, Personen und Unterstützernetzwerke
Sicherheitsmaßnahmen und Wachschutz
Der Betreiber hat durch einen Wachdienst, der außerhalb der Bürozeiten des Betreuungspersonals und an den Wochenenden sowie an Feiertagen rund um die Uhr anwesend ist oder durch gleichwertige Maßnahmen die Bewachung zu sichern.
Der Vertrag beginnt am 1.1.2022 und endet am 31.1.2025.
Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr – jedoch längstens bis zum 31.1.2028 -, wenn er nicht durch einen Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten, jedoch spätestens bis zum 31.07. des Jahres gekündigt wird.
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlich erklärten Kündigung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG für Nachunternehmer,
— Referenzen vergleichbar geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge.
Erklärung zum nicht Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB, § 48 VgV; sofern die Ausschlussgründe zutreffen, sind gemäß § 125 GWB die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen mitzuteilen und nachzuweisen, § 48 Abs. 6 VgV. Das zur Verfügung gestellte Formblatt „Eigenerklärung“ ist dafür zu nutzen. (Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat einzureichen.).
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Dahme-Spreewald
Dezernat II / Amt für Personal, Organisation & Service
Sachgebiet Zentrale Vergabestelle
Reutergasse 12
15907 Lübben
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zum Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation:
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Für das Vergabeverfahren betreffende Fragen ist ausschließlich die Rubrik „Kommunikation“ auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu nutzen.
Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Die Antworten inklusive der Fragen werden allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher bitte zu vermeiden.
Angebotsabgabe:
Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Bitte beachten Sie bei elektronischer Angebotsabgabe das zum Vergabeverfahren bereitgestellte Dokument „Information zur Teilnahme am Vergabeverfahren“.
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, xlsx, doc, docx, pdf, etc.) verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg oder per E-Mail ist nicht gestattet.
Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDTRCAV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]