Abwasserbehandlungsanlage Spreeau Referenznummer der Bekanntmachung: 27_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.w-s-e.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Abwasserbehandlungsanlage Spreeau
Generalplanungsleitung nach HOAI 2021 für den Neubau einer Abwasserbehandlungsanlage in Spreeau.
Generalplanungsleistungen nach HOAI Leistungsphasen 1-9 einschließlich Sonderfachleistungen bestehend aus:
A. Objektplanung Gebäude und Innenräume LP 1-9
Besondere Leistung: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
B. Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-9,
C. Objektplanung Freianlagen LP 1-9,
D. Objektplanung Verkehrsanlagen LP 1-9,
D. Fachplanung Tragwerksplanung LP 1-6.
Besondere Leistung: Nachweise konstruktiver Brandschutz
E. Fachplanung Technische Ausrüstung LP 1-9
Anlagengruppen 1-5 und 7-8
F. Weitere Leistungen,
F.1 Bauphysik.
ILB Förderprogramm: GRW Ausbau kommunaler Infrastruktur Antrag Nr.: 85051586
Jede Leistungsphase der Leistungsbilder wird stufenweise beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne
Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber kann nach eigenem Ermessen das Projekt jederzeit abzubrechen. Das Honorar wird nur für die bis dahin beauftragten und erbrachten Leistungen abgerechnet. Die Abrechnung der beauftragten Teilleistungen erfolgt auf Grundlage der Siemon Tabellen.
Verbindliche Ausführungsfristen:
A. Fertigstellung Planungsleistung für die Leistungsphasen 1-3 30.9.2021
B. Baubeginn
1.10.2022
C. Baufertigstellung
31.12.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Erbringung von Planungsleistungen nach HOAI für ein Projekt mit einem Wert von größer 50 Mio. EUR Bauleistung.
2. Umsatz 10 Mio. netto Jahr aus der eigenen Bilanz heraus im Abwasserbereich.
3. Bietergemeinschaften müssen mindestens eine einjährige Zusammenarbeit nachweisen.
1. Nachweis der Planung von Anlagen mit Membrantechnologie, Flockungsfiltration/Aktivkohlefilter/Ozonierung.
2. Angabe von Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre mit Benennung des Auftraggebers und der erbrachten Leistung.
3. Angabe des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre.
Nachweis der erfolgreichen Realisierung einer Abwasserbehandlungsanlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Wasserverband Strausberg-Erkner
Am Wasserwerk 1
15344 Strausberg
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y9VRCS1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen
(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).