Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten des Lankdkreis Potsdam-Mittelmark Referenznummer der Bekanntmachung: 48-2020 EU Los 1 - 5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten des Lankdkreis Potsdam-Mittelmark
Gegenstand der vom Auftraggeber ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 36 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 13 600 000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 40 000 Quadratmetern.
Gebäudereinigungsleistung
Verwaltungsgebäude Niemöllerstraße 1, 14806 Bad Belzig,
Verwaltungsgebäude Steinstraße 14, 14806 Bad Belzig,
Verwaltungsgebäude Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig,
Fläming-Gymnasium Bad Belzig (Haus I — VI),
Förderschule „Am Grünen Grund“, Puschkinstraße 24, 14806 Bad Belzig,
Beratungszentrum Fläming-Bahnhof, 14806 Bad Belzig,
Verwaltungsgebäude, Brücker Landstraße 22 b, 14806 Bad Belzig,
Gemeinschaftsunterkunft, Weitzgrunder Weg 21, 14806 Bad Belzig,
Naturparkzentrum Hoher Fläming Raben, Brennereiweg 45, Raben.
11 Objekte (Verwaltungsgebäude, Schulen, Gemeinschaftsunterkunft) mit rund 2 600 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 9 600 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Gebäudereinigungsleistung
Beratungszentrum, Clara-Zetkin-Stra0e 196, Beelitz,
Verwaltungsgebäude, Potsdamer Stra0e 18, Brandenburg a.d. Havel,
Beratungszentrum, Deutsches Dorf 45-47, Brandenburg a.d. Havel,
OSZ Werder ST2 Groß Kreuz, Am Gutshof 7, Groß Kreutz,
Schulmuseum Reckahn, Reckahner Dorfstr. 23, Kloster Lehnin OT Reckhahn,
Wolkenberg-Gymnasium, Am Wolkenberg 14, Michendorf,
Gemeinschaftsunterkunft Haus Polygon, Potsdamer Str. 96, Michendorf,
GU Neuseddin, Breitenbachplatz 4, Neuseddin.
8 Objekte (Verwaltungsgebäude, Schulen, Gemeinschaftsunterkunft) mit rund 2 300 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 7 100 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Gebäudereinigungsleistung
Verwaltungsgebäude Am Gutshof 1-7, Werder,
Verwaltungsgebäude, Unter den Linden 1, Werder,
OSZ Werder, Altenkirchweg 6-8, Werder,
Förderschule Werder, Kemnitzer Chaussee 75, Werder Gemeinschaftsunterkunft Werder, Schubertstraße 18, Werder,
Kirche Petzow, Fercher Straße, Werder OT Petzow.
6 Objekte (Verwaltungsgebäude, Schulen, Gemeinschaftsunterkunft) mit rund 3 100 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 10 000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche
Gebäudereinigungsleistung
Weinberg-Gymnasium Am Weinberg 20, Kleinmachnow,
Förderschule Lernen Kleinmachnow, Am Schleusenweg 84, Kleinmachnow,
OSZ Technik Teltow, Potsdamer Straße 4, Teltow,
Gemeinschaftsunterkunft Teltow IV, Oderstraße 67, Teltow,
Gemeinschaftsunterkunft Teltow II Potsdamer Str. 5, Teltow.
5 Objekte (Verwaltungsgebäude, Schulen, Gemeinschaftsunterkunft) mit rund 2 800 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 6 700 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Gebäudereinigungsleistung
Vicco-von-Bülow-Gymnasium, Heinrich-Zille-Straße 30, Stahnsdorf,
GU Stahnsdorf, Ruhlsdorfer Straße 90 b, Stahnsdorf,
Verwaltungsgebäude Lankeweg 4, Teltow,
Verwaltungsgebäude, Teltowkanal 7, Teltow,
Immanuel-Kant-Gymnasium, Lieselotte-Herrmann-Str. 4, Teltow.
11 Objekte (Verwaltungsgebäude, Schulen, Gemeinschaftsunterkunft) mit rund 3 000000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 6 600 Quadratmetern Grundreinigungsfläche
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten des Landkreis Potsdam-Mittelmark
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45889
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten des Landkreis Potsdam-Mittelmark
Ort: Stangenhagen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14959
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten des Landkreis Potsdam-Mittelmark
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten des Landkreis Potsdam-Mittelmark
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45889
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten des Landkreis Potsdam-Mittelmark
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Objektbegehung freiwillig:
Auf Anfrage ist eine Objektbegehung möglich. Einzelbegehungen können bis zum 25.1.2021 (12.00 Uhr MEZ) für den Zeitraum vom 25.1.2021 bis 29.1.2021 vereinbart werden. Die Terminvereinbarung erfolgt direkt über Frau Gericke (Tel.: 033841-91 425). Nach Ablauf des 25.1.2021 (12.00 Uhr MEZ) ist eine Terminvereinbarung zur Begehung ausgeschlossen.
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 3.2.2021, 10.00 Uhr (MEZ).
Loslimitierung:
Es können Angebote von einem Bieter für ein oder mehrere Lose eingereicht werden. Für die Lose 1 bis 5 erfolgt auf der Zuschlagsseite eine Loslimitierung auf zwei Lose. Bieter, die bei mehr als 2 Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, erhalten dabei den Zuschlag nur auf die beiden Lose mit dem höchsten Lospreis.
Nachforderung:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indies keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen ist ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebotes allein verantwortlich.
Liegen dem Auftraggeber die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den Auftraggeber unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und / oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den Auftraggeber umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabeplattform anzuzeigen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BRCU7.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung: „15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134.
(2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggebe“ § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.