Planungsleistungen für die Erarbeitung B-Plan Nr. 112 „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsbereich Süd 4“, 12. Änderung des FNP Spremberg sowie weitere Fachplanungen und Gutachten Referenznummer der Bekanntmachung: ASG - 03 - 2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 087-225615)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Spremberg
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03130
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://wachstumskern-spremberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Erarbeitung B-Plan Nr. 112 „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsbereich Süd 4“, 12. Änderung des FNP Spremberg sowie weitere Fachplanungen und Gutachten
Das Planungsziel ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 112 „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsbereich Süd 4“ und die Anpassung des Flächennutzungsplans an die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 112.
Es handelt sich um die Erweiterung des Industrieparks Schwarze Pumpe mit einer ungefähren Gesamtfläche von 76 ha.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt als Deckblatt, d. h. in der Planzeichnung und Begründung wird nur der Änderungsbereich und der evtl. damit verbundene externe Ausgleichsbereich betrachtet. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.
Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Größe des Vorhabens nach Nr. 18.5.1 der Anlage 1 zur Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Da ein Bebauungsplanverfahren im Sinne des § 2 Abs. 6 Nr. 3 UVPG durchgeführt wird, erfolgt die UVP gem. § 50 UVPG im Rahmen der Umweltprüfung (UP) im Bauleitplanverfahren. Die hier durchzuführende UP ist umfangreicher auszuführen als in einem normalen Bauleitplanverfahren. Es sind weitreichendere Untersuchungen durchzuführen, sodass hierfür auch mehrere Fachgutachten erforderlich sind.
Die UVP wird als Fachgutachten Bestandteil des Umweltberichtes, welcher aus der Umweltprüfung resultiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen