Schule Neustadt (Dosse) – Technische Ausstattung im Rahmen DigitalPakt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-60-20-21800-10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt (Dosse)
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16845
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neustadt-dosse.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schule Neustadt (Dosse) – Technische Ausstattung im Rahmen DigitalPakt
Für die Umsetzung des DigitalPaktes sollen folgende Ausstattungsgegenstände beschafft werden: 38 WLAN Access Points, 12 Netzwerk-Switch, 1 Server-Aufrüstung, 13 interaktive Bildschirme mit Höhenverstellung sowie Weißwand-Klapptafeln und 13 Mini-PCs (inkl. Montage, Anschluss, Inbetriebnahme sowie Einweisung der Lehrer).
Schule Neustadt (Dosse) – Technische Ausstattung im Rahmen DigitalPakt
Prinz-von-Homburg-Schule Neustadt (Dosse)
Lindenstraße 6
16845 Neustadt (Dosse)
Lieferung von 5 interaktiven Bildschirmen mit Höhenverstellung sowie Weißwand-Klapptafeln und Mini-PCs (inkl. Montage, Anschluss, Inbetriebnahme sowie Einweisung der Lehrer).
Schule Neustadt (Dosse) – Technische Ausstattung im Rahmen DigitalPakt
Prinz-von-Homburg-Schule Neustadt (Dosse)
Lindenstraße 6
16845 Neustadt (Dosse)
Lieferung von 8 interaktiven Bildschirmen mit Höhenverstellung sowie Weißwand-Klapptafeln und Mini-PCs (inkl. Montage, Anschluss, Inbetriebnahme sowie Einweisung der Lehrer).
Schule Neustadt (Dosse) – Technische Ausstattung im Rahmen DigitalPakt
Prinz-von-Homburg-Schule Neustadt (Dosse)
Lindenstraße 6
16845 Neustadt (Dosse)
Lieferung von 38 WLAN Access Points, 21 Netzwerk-Switch, 3 Gigabit-LAN-Transceiver sowie 1 Serveraufrüstung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß § 42 Abs. 1 VgV prüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bieter anhand der nach §122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach §125 GWB und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus.
I. zwingende Ausschlussgründe
Gemäß § 123 Abs. 1 GWB schließen öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
II. fakultative Ausschlussgründe
Gemäß §124 Abs.1 GWB können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn:
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
III. Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Voraussetzung für die Beauftragung ist der Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Nachweis muss zur Angebotsabgabe vorgelegt werden.
Weiterhin muss der Bieter nachweisen, dass er als Montagepartner zertifiziert ist. (Kopie des Zertifitkates ist mit dem Angebot vorzulegen).
I. Betriebshaftpflichtversicherung
Weiterhin wird gefordert, dass der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügt: 1,5 Mio EUR für Personenschäden sowie 1,0 Mio EUR für Sachschäden.
Sofern zur Angebotsabgabe keine Versicherung in der geforderten Höhe nachgewiesen werden kann, ist eine Absichtserklärung zum Abschluss der Versicherung im Falle der Beauftragung abzugeben und vor Auftragserteilung der Abschluss nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Amt Neustadt (Dosse)
Bahnhofstr. 6
16845 Neustadt (Dosse)
Sitzungsraum
Die Teilnahme am Öffnungstermin ist aufgrund der Corona-Lage nur bedingt möglich. Die maximale Anzahl der Beisitzer wird auf 4 begrenzt (zuzüglich 2 Verwaltungsmitarbeiter). Für die Teilnahme an der Angebotsöffnung (Submission) bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme. Die Teilnahme ist nur unter Einhaltung der aktuellen Hygiene-Bestimmungen möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YC9RBVN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gemäß Teil 4 Kapitel 2 GWB