Gemeinde Brieselang Planungsleistungen für Neubau Kita – Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 266/20 - Los 02 (Tragwerk)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brieselang
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14656
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeindebrieselang.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Brieselang Planungsleistungen für Neubau Kita – Los 2
Die neue Kindertagesstätte soll in Brieselang/OT Zeestow in der Gottlieb-Daimler-Straße entstehen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Brieselang, liegt innerhalb eines Bebauungsgebietes und ist unbebaut. Ein Bebauungsplan liegt vor und ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Neubau der Kita soll in Massivbauweise für ca. 100 Kinder inklusive Außenanlagen errichtet werden.
Das Gebäude soll zweigeschossig in Massivbauweise errichtet werden. Die bisherige Planung sieht eine BGF von 746,5 m2 im EG sowie im OG vor. Die Altersgruppen U3 sollen im EG in 4 Gruppen á 10 Kinder (insgesamt 40 Kinder) betreut werden. Die Ü3 Kinder, 64 Kinder, sollen im OG in 2 Gruppen á 15 Kinder und 2 Gruppen á 17 Kinder untergebracht werden. Die BGF beträgt nach der Planung insgesamt 1 493 m2. Die Außenspielfläche hat eine Größe von 1 462 m2, was den gesetzlichen Vorgaben nach dem Bbg Kita-Gesetz von mind. 10 m2 pro Kind entspricht.
Insgesamt werden folgende Lose (jeweils mit separater Bekanntmachung) vergeben:
— Gebäudeplanung (Los 01),
— Tragwerksplanung (Los 02),
— TGA (Los 03),
— Freianlagen (Los 04).
Diese Bekanntmachung bezieht sich nur auf Los 02.
Gottlieb-Daimler-Straße
14656 Brieselang
Das Gebäude soll zweigeschossig in Massivbauweise errichtet werden. Die bisherige Planung sieht eine BGF von 746,5 m2 im EG sowie im OG vor. Die Altersgruppen U3 sollen im EG in 4 Gruppen á 10 Kinder (insgesamt 40 Kinder) betreut werden. Die Ü3 Kinder, 64 Kinder, sollen im OG in 2 Gruppen á 15 Kinder und 2 Gruppen á 17 Kinder untergebracht werden. Die BGF beträgt nach der Planung insgesamt 1 493 m2. Die Außenspielfläche hat eine Größe von 1 462 m2, was den gesetzlichen Vorgaben nach dem Bbg Kita-Gesetz von mind. 10 m2 pro Kind entspricht. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Planunterlagen in Anlage (s.o.).
Die notwendigen acht Stellplätze sollen nach dem derzeitigen Stand der Planung auf einem Nachbargrundstück oder im Straßenraum realisiert werden.
Aufgrund der Bodenverhältnisse, die sich im Einzelnen aus dem Baugrundgutachten der baulab-Prüfstelle Brandenburg vom 7.9.2018 (Anlage 2) ergeben, liegt der Grundwasserstand im Ex-Tremfall bei 50-60 cm unter Geländeoberfläche. Hierdurch gestaltet sich die Versickerung des kompletten Regenwassers auf dem Grundstück voraussichtlich schwierig. Zudem besagt das Gutachten, dass auf dem Grundstück Z2-Boden vorliegt und daher ein partieller Bodenaustausch notwendig sein wird. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Gutachten vom 7.9.2018.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
2. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre (Gesamt und über vergleichbare Leistungen) vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Tragwerksplaner in den Leistungsphasen 3 bis 6.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation (Eintragung in das Berufsregister oder eine Kopie des Hochschulzeugnisses) beinhalten.
2. Referenzen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen der Tragwerksplanung für Kitas oder vergleichbare Mehrzweckgebäude, das in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurde und bei denen der Referenznehmer die Leistungsphasen 3 bis 6 nach § 51 HOAI erbracht hat.
Für die jeweilige Referenz sind folgende Angaben zu machen:
— Ort, Art und Umfang der Baumaßnahme bzw. des Referenzprojektes, Nutzungszweck, Größe,
— Termineinhaltung während des Planungszeitraumes,
— vom Referenznehmer erbrachte Leistungen aufgeschlüsselt nach Leistungsbildern und Leistungsphasen der HOAI
— Auftraggeber (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer),
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen) (max. 3 DIN A 4 Seiten).
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
4. Technische Ausstattung:
Erklärung zur Ausstattung mit CAD- und AVA-Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für die Leistungserbringung.
Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 und 4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter-/Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise, wie unter Ziffer 2-4 gefordert, einzureichen. Es ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bewerber darauf hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt.
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Prüfung und Bewertung der eingegangenen Angebote erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 56 bis 58 VgV. Die Bieter sind nicht berechtigt, an der Öffnung der Angebote teilzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6QRCFA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.