Neubau LKA Asservatenlager und KMBD Zwischenlager Biesenthal, Gefahrenmeldeanlage und Informationstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: FFO-L-30019954
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau LKA Asservatenlager und KMBD Zwischenlager Biesenthal, Gefahrenmeldeanlage und Informationstechnik
Gefahrenmeldeanlage und Informationstechnik.
Neubau LKA Asservatenlager und KMBD Zwischenlager
16359 Biesenthal
Lieferung und Aufbau von Gefahrenmeldeanlagen in der Liegenschaft Biesenthal. Auf der Liegenschaft befinden sich 10 Gebäude, getrennt nach 2 Nutzern, die mit Einbruch- und Brandmeldetechnik auszustatten sind. Weiterhin ist eine Zaunsicherung aufzubauen, das Gelände hat eine Ausdehnung von ca. 84 000 m2. Bestandteil dieses LV´s ist ebenfalls der Aufbau eines IT Netzes in der oben beschriebenen Liegenschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bosch Sicherheitssysteme GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDYMCJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des „§ 160 GWB“ beachtet werden. Die Vergabestelle
Weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
Des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
Unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [removed]