Beschaffung von Sammelfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: L006/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sbazv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Sammelfahrzeugen
Der Südbrabdenburgischen Abfallzweckverband (SBAZV) vergibt Aufträge zur Lieferung von Sammelfahrzeugen. Zur Ausschreibung kommt die Lieferung von:
— 6 Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus (für Hausmüll, Papier und Grünabfall),
— 6 Pressplattenaufbauten für Niederflurfahrzeuge (für Hausmüll, Papier und Grünabfall),
— 6 Schüttungen für Sammelfahrzeuge (für Hausmüll, Papier und Grünabfall),
— 1 Fahrgestell mit Standardfahrerhaus (für Sperrmüll),
— 1 Pressplattenaufbau für ein Standardfahrerhaus (für Sperrmüll),
— 1 Fahrgestell mit Standardfahrerhaus und Abrollkipperaufbau,
— 1 Zweiachsfahrgestell mit Stückgutkofferaufbau sowie Ladebordwand.
Fahrgestelle mit Niederflurfahrerhaus (für Hausmüll, Papier und Grünabfall)
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband – Verbandsvorsteher – Herr Riesner
Teltowkehre 20
14974 Ludwigsfelde
Herstellung und Lieferung von Dreiachsfahrgestellen mit NLA inkl. Niederflurfahrerhaus, geeignet zum Aufbau von Abfallsammelbehältern (Pressplattenverdichtungssystem) für die Sammlung von Hausmüll, Papier und Grünabfall.
Alle 6 Abfallsammelfahrzeuge für die Hausmüll-, Papier- und Grünabfallsammlung (Niederflurfahrgestell – Los 1, Pressplattenaufbau – Los 2 und Schüttung – Los 3) sollen spätestens im ersten Quartal 2022 zur Schlussabnahme fertiggestellt sein.
Pressplattenaufbauten für Niederflurfahrzeuge (für Hausmüll, Papier und Grünabfall)
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband – Verbandsvorsteher – Herr Riesner
Teltowkehre 20
14974 Ludwigsfelde
Herstellung und Lieferung von Heckladeraufbauten mit Pressplattenverdichtungssystem für Abfallsammelfahrzeuge nach DIN EN 1501-1, geeignet zum Aufbau auf Dreiachsfahrgestelle mit Niederflurfahrerhaus für die Sammlung von Hausmüll, Papier und Grünabfall.
Alle 6 Abfallsammelfahrzeuge für die Hausmüll-, Papier- und Grünabfallsammlung (Niederflurfahrgestell – Los 1, Pressplattenaufbau – Los 2 und Schüttung – Los 3) sollen spätestens im ersten Quartal 2022 zur Schlussabnahme fertiggestellt sein.
Schüttungen für Sammelfahrzeuge (für Hausmüll, Papier und Grünabfall)
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband – Verbandsvorsteher – Herr Riesner
Teltowkehre 20
14974 Ludwigsfelde
Herstellung und Lieferung von Automatik-Lifter (Schüttungen) für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840-1 bis 3, geeignet zur Montage an Abfallsammelfahrzeug-Heckladeraufbauten nach DIN EN 1501-1 für die Hausmüll-, Papier- und Grünabfallsammlung.
Alle 6 Abfallsammelfahrzeuge für die Hausmüll-, Papier- und Grünabfallsammlung (Niederflurfahrgestell – Los 1, Pressplattenaufbau – Los 2 und Schüttung – Los 3) sollen spätestens im ersten Quartal 2022 zur Schlussabnahme fertiggestellt sein.
Fahrgestell mit Standardfahrerhaus (für Sperrmüll)
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband – Verbandsvorsteher – Herr Riesner
Teltowkehre 20
14974 Ludwigsfelde
Herstellung und Lieferung eines Dreiachsfahrgestells mit gelenkter Nachlaufachse inkl. Standardfahrerhaus, geeignet zur Montage eines Pressplattenverdichtungssystems für die Sperrmüllsammlung.
Das Abfallsammelfahrzeug mit Pressplattenaufbau für die Sperrmüllsammlung (Dreiachsfahrgestell mit Standardfahrerhaus – Los 4 und Pressplattenaufbau – Los 5) soll schnellst möglichst zur Schlussabnahme fertiggestellt sein.
Pressplattenaufbau für ein Standardfahrerhaus (für Sperrmüll)
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband – Verbandsvorsteher – Herr Riesner
Teltowkehre 20
14974 Ludwigsfelde
Herstellung, Lieferung und Montage eines Heckladeraufbaus mit Pressplattenverdichtungssystem, geeignet zur Montage auf einem Dreiachsfahrgestell mit Standardfahrerhaus für die Sammlung von Sperrmüll.
Das Abfallsammelfahrzeug mit Pressplattenaufbau für die Sperrmüllsammlung (Dreiachsfahrgestell mit Standardfahrerhaus – Los 4 und Pressplattenaufbau – Los 5) soll schnellst möglichst zur Schlussabnahme fertiggestellt sein.
Fahrgestell mit Standardfahrerhaus und Abrollkipperaufbau
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband – Verbandsvorsteher – Herr Riesner
Teltowkehre 20
14974 Ludwigsfelde
Herstellung, Lieferung und Montage eines Dreiachsfahrgestells mit NLA als Standardfahrerhaus inkl. Abrollkipperaufbau zum Transportieren von Abrollcontainern bis 40 m3 Inhalt nach DIN 30722-1 und 2, MSTS-Behältern sowie Behälterpressen nach DIN 30730 in den Größen 10 m3 bis 24 m3.
Das Dreiachsfahrgestell mit NLA als Standardfahrerhaus mit Abrollkipperaufbau (Los 6) soll schnellst möglichst zur Schlussabnahme fertiggestellt sein.
Zweiachsfahrgestell mit Stückgutkofferaufbau sowie Ladebordwand
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband – Verbandsvorsteher – Herr Riesner
Teltowkehre 20
14974 Ludwigsfelde
Herstellung, Lieferung und Montage eines Zweiachsfahrgestells mit Stückgutkofferaufbau und Ladebordwand zum Sammeln, Transportieren und Verteilen von Müllbehältern (gemäß DIN 840-1, -2, -3) und Elektronikschrott
Das Zweiachsfahrgestell mit Stückgutkofferaufbau sowie einer Ladebordwand zum Sammeln, Transportieren und Verteilen von Müllbehältern (gemäß DIN 840-1, -2, -3) und Elektronikschrott (Los 7) soll schnellst möglichst zur Schlussabnahme fertiggestellt sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübungvorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften habendiesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hingewiesen wird insbesondere auf Folgendes:
— zwingend ausgeschlossen vom Verfahren werden Unternehmen nach § 123 Abs. 1 bis Abs. 4 GWB,
— Unternehmen können außerdem nach § 124 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden,
— die Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB werden berücksichtigt,
— gemäß § 57 VgV werden Unternehmen von der Wertung ausgeschlossen, die nicht die Eignungskriterien erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen.
Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für weitere Informationen siehe Ziffer 3.1 der Vergabeunterlagen (Bedingungen für den Auftrag).
Abschnitt IV: Verfahren
Teltowkehre 20, 14974 Ludwigsfelde
Es sind keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird jedem Bieter dringend geraten, die Möglichkeit einer freiwilligen Registrierung beim Abruf der Vergabeunterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bieter alle Informationen z. B. über Änderungen an den Vergabeunterlagen, etwaige Bieteranfragen oder Bieterinformationen. Bei Unterlassen der freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, ein unvollständiges oder fehlerhaftes Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, allein bei den betreffenden Bietern.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YS2RCMJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwe.brandenburg.de
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).