Lieferung Aufbau für Spezialfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: KE 15/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dnwab.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Aufbau für Spezialfahrzeug
Lieferung eines kombinierten Saug- und Spülfahrzeug auf Basis Fahrgestell MB Econic 1835L und Wartungsleistungen.
Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH
Köpenicker Str. 25
15711 Königs Wusterhausen
Lieferung eines kombinierten Saug- und Spülfahrzeug auf Basis Fahrgestell MB Econic 1835L und Wartungsleistungen.
Das Vergabeverfahren erfolgt im Wege der Verhandlungsvergabe nach Teilnahmewettbewerb als transparentes Verhandlungsverfahren unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Einzelheiten und der Ablauf des Vergabeverfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung Aufbau Spezialfahrzeug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schieder-Schwalenberg
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 32816
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YN3RCE0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.