Dienstleistungsvertrag Straßenreinigung – Fahrbahnreinigung im Gebiet der Stadt Prenzlau (1.1.2022 – 31.12.2025 mit Verlängerungsoption) Referenznummer der Bekanntmachung: 61-21/27
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.prenzlau.eu
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsvertrag Straßenreinigung – Fahrbahnreinigung im Gebiet der Stadt Prenzlau (1.1.2022 – 31.12.2025 mit Verlängerungsoption)
Beidseitige maschinelle Reinigung der Fahrbahn inklusive Bustaschen, Verkehrsteiler und Silvesterreinigung.
17291 Prenzlau
Alle Mengenangaben p.a.:
— ca. 1 651 km beidseitige maschinelle wöchentliche Reinigung,
— ca. 645 km beidseitige maschinelle 14-tägige Reinigung,
— ca. 65 km beidseitige maschinelle monatliche Reinigung (mind. April bis November),
— ca. 57 km Silvesterreinigung (02.01. bis 04.01.).
Es besteht die Option der Verlängerung um jeweils 1 Jahr, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von 9 Monaten zum 31.12. eines Jahres schriftlich kündigt.
Das Brandenburgische Vergabegesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff. VgV“ folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. zur gewerberechtlichen Anmeldung und zum Eintrag in ein Berufs- bzw. Handelsregister, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
2. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. zu Maßnahmen gem. § 125 GWB zur Selbstreinigung,
3. zur regelmäßigen Entrichtung von Beiträgen zu den Sozialversicherungen und Berufsgenossenschaften.
Auf gesonderte Anforderung sind die Gewerbeanmeldung, ein aktueller Registerauszug, ggf. eine Bescheinigung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Bescheinigungen über erfüllte Beitragspflichten zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaften vorzulegen.
Darüber hinaus hat der Bieter sein Unternehmen zum Nachweis seiner Fachkunde im Bereich Straßenreinigung durch Eigenerklärung darzustellen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff. VgV“ folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. zum Bruttogesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, davon Umsatz im Bereich für vergleichbare Leistungen,
2. zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Auf gesonderte Anforderung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff. VgV“ folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. Zahl der Mitarbeiter gesamt, davon im Tätigkeitsbereich Straßenreinigung oder vergleichbar, sowie Leitung und Aufsicht,
2. zur zuverlässigen Erbringung von vergleichbaren Leistungen im Bereich Straßenreinigung und Angabe von mindestens eine in Art und Umfang vergleichbare Referenz mit Angabe von Leistung, Leistungszeitraum, Rechnungswert und öffentlichen/privatem Auftraggeber mit Angabe Ansprechpartner und Telefonnummer.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt:
Stadt Prenzlau
Haus 2, Zimmer 003
Am Steintor 4
17291 Prenzlau
Gemäß § 55 Absatz 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Angebotsabgabe:
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter (natürliche oder juristische Person) und ggf. die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen/Unterlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ der Vergabestelle zu übermitteln. Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich über Webstart Technologie automatisch installiert, sofern der Prozess der Abgabe aus dem virtuellen Projektraum des entsprechenden Vergabeverfahrens heraus gestartet wurde. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung ihrer Angebote sichergestellt. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http:/www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Angebote die über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg oder als E-Mail übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden und müssen in Folge dessen ausgeschlossen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6ARCME
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).