Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Sanierung und Umbau des ehemaligen Lichtspieltheaters der Jugend zum neuen Standort des Brandenburgischen Landesmuseums für moderne Kunst in Frankfurt (Oder)“ Referenznummer der Bekanntmachung: PV-61-046-21 NO RWB
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15234
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frankfurt-oder.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Sanierung und Umbau des ehemaligen Lichtspieltheaters der Jugend zum neuen Standort des Brandenburgischen Landesmuseums für moderne Kunst in Frankfurt (Oder)“
Es handelt sich um einen nichtoffenen, einphasigen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb und anschließender Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren.
Mit über 42 000 Werken beherbergt das Brandenburgische Landesmuseum für Moderne Kunst (BLMK) mit seinen Standorten in Cottbus und Frankfurt (Oder) eine der umfangreichsten musealen Sammlungen von Kunst aus der DDR und den nachfolgenden künstlerischen Traditionslinien.
Grundlegendes Ziel am Standort in Frankfurt (Oder) ist die Zusammenführung der bislang separat voneinander liegenden Museumsflächen in einem zentral gelegenen Gebäude. Gleichzeitig sollen mit dem Vorhaben adäquate Museumsbedingungen für professionelles, zielgruppenorientiertes Arbeiten mit Kunst und Publikum geschaffen und das BLMK einen identifizierbaren Museumsbau erhalten, der eine angemessene öffentliche Präsenz und Wahrnehmbarkeit von Kunst und Institutionen gleichermaßen herstellt. Verbunden mit dem neuen Standort des BLMK in Frankfurt (Oder) im ehemaligen Lichtspieltheater der Jugend in der Heilbronner Straße 18 soll sich das BLMK zu einer nicht nur regional verankerten, sondern auch zu einer überregional wirkenden Besucherattraktion entwickeln. Besonders unter dem Aspekt der erforderlichen Revitalisierung der Frankfurter Innenstadt kommt einer Funktionsstärkung des BLMK durch Konzentration der bislang separat voneinander liegenden Räumlichkeiten eine herausragende Rolle zu.
Das im Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder) liegende ehemalige Lichtspieltheater der Jugend ist laut einer von der Stadt im Jahr 2018 in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie geeignet, die inhaltlichen Aspekte der musealen Arbeit mit den städtebaulichen Entwicklungszielen zu vereinbaren. Das vorgesehene Raumprogramm lässt sich allerdings in dem Bestandsgebäude nicht unterbringen, sodass eine bauliche Erweiterung notwendig ist.
Als Vertreter der frühen Ostmoderne entspringt das ehemalige Lichtspieltheater einer architektonischen Epoche, die untrennbar mit dem kollektiven Gedächtnis einer ganzen Generation verbunden ist. Das ehemalige Lichtspieltheater der Jugend ist 1954/55 aus dem Wiederaufbau des im 2. Weltkrieg stark beschädigten „UFA-Filmtheater“ entstanden, das 1919 als „Decla-Lichtspiele“ durch Umbau des „Kaisersaal“ und des großen Gartenrestaurants der Frankfurter Actien-Brauerei entstanden war. Insofern zeichnet sich das Gebäude durch mehrere Bauphasen aus, die im Bestand zum Teil noch ablesbar und beim Umbau in angemessener Form zu beachten sind. Das Gebäude ist ein bedeutendes Zeugnis des Wiederaufbaus nach den Vorstellungen des sozialistischen Städtebaus und steht heute unter Denkmalschutz. Durch seine repräsentative Eingangsfront in Anlehnung an zeitgenössische Kulturhäuser, seiner freistehenden, prominenten Lage sowie der großen Freitreppe und seiner Skulpturen gehört das ehemalige Lichtspieltheater zu den bedeutendsten Bauten in Frankfurt (Oder). Mit seiner Lage in unmittelbarer Nähe zum Gartendenkmal Lenné-Park, markiert dieses Haus gleichzeitig den westlichen Eingang in das Stadtzentrum.
Die Reaktivierung und Umnutzung des ehemaligen Lichtspieltheaters der Jugend als neuer Standort des Brandenburgischen Landesmuseums für Moderne Kunst in Frankfurt (Oder) hat das Potenzial, diesen Standort wieder zu einem identitätsstiftenden und bedeutenden Ort für Frankfurt (Oder) und die Region werden zu lassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Architekten, Fachplanern der Technischen Gebäudeausrüstung und Landschaftsarchitekten mit beratenden Fachplanern der Tragwerksplanung sowie des Brandschutzes. Aus der Fachrichtung Architektur ist ein federführender Bewerber zu benennen.
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen.
Neben 3 geladenen Wettbewerbsteams erfolgt in einem offenen Teilnahmewettbewerb die Auswahl weiterer 9 Wettbewerbsteams.
Folgende Unterlagen/Erklärungen müssen zur Bewerbung frist- und formgerecht vorliegen:
1. Für alle Fachrichtungen der Bewerbergemeinschaft sind folgende Unterlagen/Erklärungen abzugeben:
a) Vollständig in Textform nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch ausgefüllter Bewerbungsbogen Projektorganisation (Formblatt 1),
b) Vorlage einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch ausgefüllten Erklärung (Formblatt 2),
c) Bei juristischen Personen und/oder im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften ist ein Auszug aus dem Handelsregister beizufügen.
2. Für die Fachrichtungen Architektur und Landschaftsarchitektur ist folgender Nachweis vorzulegen:
a) Nachweis Teilnahmeberechtigung (siehe III.2 dieser Bekanntmachung)
3. Für die Fachrichtung Architektur sind folgende Nachweise/Erklärungen abzugeben:
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für den Architekten über Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von jeweils 3 Mio. EUR. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass bei Auftragsvergabe der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in der genannten Höhe erfolgt,
b) Die fachliche Leistungsfähigkeit der Fachrichtung Architektur ist mit folgenden 2 Referenzen nachzuweisen (Referenzprojekt(e) – Formblatt 3). Zusätzlich ist pro Referenzprojekt eine Kurzdarstellung mit mindestens 2 Fotos auf maximal 2 DIN-A4-Seiten bzw. einer DIN-A3-Seite einzureichen.
Referenz Architektur 1: Mindestens ein(e) realisierte(r) Neubau oder Erweiterung eines öffentlichen Gebäudes musealer oder kultureller Nutzung mit mind. 2 Mio. EUR Baukosten (KGR 300 und 400) in den letzten 10 Jahren
Referenz Architektur 2: Mindestens ein(e) realisierter Umnutzung/Umbau oder Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes mit mind. 1 Mio. EUR Baukosten (KGR 300 und 400) in den letzten 10 Jahren
Wenn mit Referenz 1 auch die Anforderungen aus Referenz 2 erfüllt werden, ist Referenz 1 ausreichend. Die Referenzprojekte müssen nach dem 1. Januar 2011 und vor dem 1. Mai 2021 fertiggestellt worden sein. Ausschlaggebend ist die Übergabe des letzten Bauabschnitts an den Bauherrn bzw. Auftraggeber. Für die Beurteilung der Referenzen reicht es aus, wenn die Leistungsphasen 2-5 gemäß § 34 HOAI erbracht wurden.
Bei Bewerbergemeinschaften mit mehreren Bewerbern der Fachrichtung Architektur reicht es aus, wenn die Referenzen von einem Bewerber der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Auch ist es möglich, dass diese von 2 unterschiedlichen Bewerbern der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Die Referenz darf vom Bewerber auch in einem anderen Büro (z. B. als projektleitender Mitarbeiter) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung durch dieses Büro vorgelegt wird.
4. Für die Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung ist folgender Nachweis abzugeben:
Die fachliche Leistungsfähigkeit der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung ist mit folgender Referenz nachzuweisen (Referenzprojekt – Formblatt 4).
Referenz TGA: Mindestens ein realisiertes Gebäude mit mind. [Betrag gelöscht] EUR Baukosten (KGR 400) mit Lüftung und Klimatisierung von Hauptnutzflächen (KGR 430 Raumlufttechnische Anlagen – Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen) in den letzten 10 Jahren.
Für die Beurteilung der Referenzen reicht es aus, wenn die Leistungsphasen 2-5 gemäß § 55 HOAI erbracht wurden. Bei Bewerbergemeinschaften mit mehreren Bewerbern der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung reicht es aus, wenn die Referenzen von einem Bewerber der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Die Referenzen Architektur und die Referenz Technische Gebäudeausrüstung können sich auf dasselbe Projekt beziehen.
Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Hinweis: Alle Unterlagen sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Nach dem unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Unrichtige Angaben führen zum Ausschluss der Bewerber und gegebenenfalls ihrer Arbeit vom weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber führen zum Ausschluss der Bewerbung und gegebenenfalls ihrer Arbeit vom weiteren Verfahren. Dies gilt auch für die beratenden Fachplaner. Beim Fehlen von Unterlagen oder der notwendigen Unterschriften auf den Formularen behält sich die Ausloberin vor, Nachforderungen zu stellen, die innerhalb einer Frist von 7 Tagen nachgereicht werden können.
Falls mehr als 9 Bewerbungen die oben genannten Anforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren. Das Losverfahren erfolgt im Beisein eines Vertreters der Architektenkammer Brandenburg. Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl ebenso durch das Los in fester Reihenfolge bestimmt. Die gelosten Nachrücker rücken im Falle einer Absage von Teilnehmern bis zum Zeitpunkt des Rückfragenkolloquiums nach. Die Bewerber werden nach der Durchführung der Auslosung über das Ergebnis über den Vergabemarktplatz benachrichtigt.
Für die Bewerbergemeinschaften besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
Architektur / Technische Gebäudeausrüstung / Landschaftsarchitektur
Teilnahmeberechtigt in den Fachrichtungen Architektur und Landschaftsarchitektur sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß § 44 VgV nach den für ihren Wohnsitz/ihre Niederlassung geltenden Rechtsvorschriften am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister, Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014 aufgeführt.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu benennen. Die Bewerbergemeinschaft hat einen Architekten als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Als Teilnahmehindernis gelten die Vorgaben des § 4 Abs. 2 RPW 2013.
Aufgrund der Komplexität der Wettbewerbsaufgabe ist die wettbewerbsbegleitende Beratung folgender Fachplaner zwingend erforderlich:
1. Tragwerksplanung (§ 49 ff HOAI) und
2. Brandschutz (in Anlehnung an Nr. 17 der Schriftenreihe des AHO, AHO-Fachkommission „Brandschutz“).
Für die Fachplaner sind die in III.1.10 Nr. 1 benannten Nachweise/Erklärungen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die abgegebenen Wettbewerbsarbeiten werden im Rahmen der Vorprüfung zunächst anhand objektiver Kriterien aus der Aufgabenstellung geprüft. Anschließend begutachten verschiedene Sachverständige aus den Bereichen Architektur, Museumsbelange, Denkmalschutz, Technische Ausrüstung, Tragwerk, Brandschutz, Stadtplanung und Kosteneinhaltung die Arbeiten und geben Stellungnahmen ab. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden in einem Bericht dem Preisgericht zur Jurysitzung zur Verfügung gestellt.
In der Jurysitzung werden die Wettbewerbsarbeiten nach folgenden Kriterien bewertet, deren Anforderungen in der Auslobung benannt werden. Die Reihenfolge der Nennungen stellt keine Rangfolge dar.
— Entwurfsidee und Gesamtkonzept,
— Städtebauliche Einordung der Erweiterung und Zusammenspiel mit dem Bestandsgebäude,
— Architektur und Gestaltqualität,
— Qualität des Außenraums und der Erschließung,
— Museumsbelange mit Flexibilität in der zukünftigen Entwicklung,
— Denkmalpflegerische Aspekte im Außen- und Innenraum,
— Erfüllung des Raumprogramms,
— Funktionalität, innere Erschließung und Barrierefreiheit,
— Technische Ausrüstung und energetische Standards,
— Einhaltung technischer und bauordnungsrechtlicher Vorschriften,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
Insgesamt steht ein Preisgeld in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto zur Verfügung. Die Aufteilung des Preisgeldes ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR.
Die Preise werden nach der Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes gem. RPW 2013 § 7 Abs. 2 möglich.
Jede wertbare Arbeit wird mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto honoriert. Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, die das Preisgericht zur Beurteilung zulässt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seitens der Ausloberin ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss der Wettbewerbs- und Verhandlungsverfahrens mit der Realisierung zu beginnen. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger, in der Regel dem 1. Preisträger, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen mindestens bis zur Leistungsphase 5 gemäß § 34 HOAI übertragen. Weitere Leistungen der Leistungsphasen 6-9 werden optional vergeben. Die Ausloberin wird zunächst nur mit dem 1. Preisträger gemäß VgV Verhandlungen zur Beauftragung nach HOAI durchführen. Sofern diese Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, wird die Ausloberin ein Verhandlungsverfahren gemäß VgV mit den weiteren Preisträgern durchführen. In diesem Fall wird die in Anlage 1 angehängte Zuschlagsmatrix angewendet. Bewerbergemeinschaften aus dem Wettbewerb treten als Bietergemeinschaften auf. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteams bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt wird.
Termine:
— Preisrichterkolloquium – 3.6.2021, 13.00 Uhr,
— Ausgabe der Wettbewerbsaufgabe – 2.8.2021,
— Rückfragenkolloquium (Teilnahme zwingend) – 19.8.2021, 13.00 Uhr,
— Einreichen der Wettbewerbsarbeiten – 18.10.2021,
— Preisgerichtssitzung – 9.12.2021, 10.00 Uhr,
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y68RCEJ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de/de/bb1.c.478846.de
Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de/de/bb1.c.478846.de