KOM 2021-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 01_2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regiobus-pm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KOM 2021-2025
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung von Kraft-Omnibussen gemäß Losaufteilung:
— Los 1: 10 m SL,
— Los 2: 12 m SL/12 m LEÜ,
— Los 3: 18 m G/21 m G.
10 m SL
Regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
Brücker Landstraße 22
14806 Bad Belzig
Für die Jahre 2022 bis 2025 plant regiobus Potsdam Mittelmark GmbH die Anschaffung von 4 Stück 10 m SL Fahrzeugen.
Für die Jahre 2022 bis 2025 sind Optionsbeschaffungen gemäß Leistungsbeschreibung/Lastenheft geplant.
12 m SL/12 m LEÜ
Regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
Brücker Landstraße 22
14806 Bad Belzig
Für die Jahre 2021 bis 2025 plant regiobus Potsdam Mittelmark GmbH die Anschaffung von 14 Stück 12 m SL und 21 Stück 12 m LEÜ Fahrzeugen.
Für die Jahre 2022 bis 2025 sind Optionsbeschaffungen gemäß Leistungsbeschreibung/Lastenheft geplant.
18 m G/21 m G
Regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
Brücker Landstraße 22
14806 Bad Belzig
Für die Jahre 2021 bis 2025 plant regiobus Potsdam Mittelmark GmbH die Anschaffung von 26 Stück 18 m G/21 m G Fahrzeugen.
Für die Jahre 2022 bis 2025 sind Optionsbeschaffungen gemäß Leistungsbeschreibung/Lastenheft geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind,
— schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten,
— aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Handelsregister oder dem Berufsregister (ausländische Bewerber legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Heimatstaates mit amtlich anerkannter Übersetzung vor).
Hinweis:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jeder Bewerber diesen Nachweis einzureichen. Den Handelsregisterauszug hat der Bewerber auch für seine qualifizierten Nachunternehmer vorzulegen;
— aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Gewerbezentralregister (ausländische Bewerber legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Heimatstaates mit amtlich anerkannter Übersetzung vor).
Hinweis:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jeder Bewerber diesen Nachweis einzureichen. Den Gewerbezentralregisterauszug hat der Bewerber auch für seine qualifizierten Nachunternehmer vorzulegen;
— Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung (nicht älter als drei Monate und nur der Versicherungen, bei der der überwiegende Teil der Angestellten versichert ist!),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge. Ausländische Bewerber haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate),
— Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgleidern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtiger Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitgleider der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebotsfrist: Bewerber haben mit Teilnahmeantragsabgabe zu erklären, ob die von den Auftraggebern vorgesehene Frist von 10 Kalendertagen für die Erstellung der Angebote aus Ihrer Sicht realistisch ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle für die Angebotserstellung erforderlichen Unterlagen bereits mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens zur Verfügung stehen. Insofern sollen die Bewerber angeben, ob zwingende Gründe gegen die vorgesehene Angebotsfrist von 10 Kalendertagen für die Angebotserstellung bestehen. Die Auftraggeber weisen auf § 15 Abs. 3 S. 3 SektVO hin, wonach die Angebotsfrist mindestens 10 Tage betragen muss, wenn eine einvernehmliche Einigung unterbleibt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ2RCRM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.