Realisierungswettbewerb Kulturpark / Landratsamt Dienststelle Strausberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2020 - WB - 01
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelow
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.maerkisch-oderland.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Kulturpark / Landratsamt Dienststelle Strausberg
Gemeinsam lobten die Stadt Strausberg und der Landkreis Märkisch-Oderland einen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil zur Neugestaltung des am Ufer des Straussees gelegenen Kulturparks und der von der Stadtmauer umfassten Freiflächen am Landratsamt, Dienststelle Strausberg, aus.
Die Neu- bzw. Umgestaltung des Kulturparks (im Eigentum der Stadt Strausberg) zum attraktiven Aufenthalts- und Erlebnisbereich dient der Weiterentwicklung als Ort der Begegnung, für Freizeit, Sport und Erholung. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Kulturpark betreibt der Landkreis Märkisch-Oderland in der Klosterstraße 14 einen Verwaltungsstandort, die Dienststelle Strausberg. Die Freiflächen der Liegenschaft des Landratsamtes bedürfen der umfassenden, konzeptionellen Neugestaltung. Bisher un- bzw. unternutzte Potenziale der Liegenschaft sind zu aktivieren, um eine Öffnung des Standorts zwischen Strausberger Altstadt und Kulturpark zu ermöglichen. Im Zuge eines Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil waren durch die Wettbewerbsteilnehmer*innen Lösungen zu entwickeln, die den Kulturpark und die Außenanlagen des Landratsamtes, Dienststelle Strausberg, in ihrer Attraktivität und Funktionalität sowie ihrem Erscheinungsbild aufwerten und zur verbesserten Wahrnehmbarkeit des Stadt- und Freiraums beitragen. Die Anbindung an die benachbarten Grün- und Freiräume sowie Wegeverbindungen zwischen der Altstadt, dem Kulturpark und der Liegenschaft des Landkreises sind auszubauen und die Erholungsfunktion zu qualifizieren.
Die Stadt Strausberg und der Landkreis Märkisch-Oderland beabsichtigen den ersten Preisträger unter Würdigung der Bewertung durch das Preisgericht mit der weiteren Bearbeitung der Planungsaufgaben „Objekt- und Freianlagenplanung Kulturpark (Realisierungsteil 1)“ sowie „Objekt- und Freianlagenplanung Außenanlagen Landratsamt, Dienstort Strausberg, Klosterstraße 14 (Realisierungsteil 2)“ in den Leistungsphasen 2-9 gemäß § 39 HOAI, in stufenweiser Beauftragung vertraglich zu binden. Die Auslober beabsichtigen, jeder für seinen Leistungsteil, mit dem Wettbewerbssieger gemäß § 80 (1) VgV unter Berücksichtigung § 70 (2) VgV in das Verhandlungsverfahren zur Auftragsvergabe einzutreten. Die weitere Beauftragung steht unter Finanzierungsvorbehalt.
Der Wettbewerb wurde als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem EU-weitem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV 2016) ausgelobt. An der Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbs wirkte die Architektenkammer Brandenburg beratend mit. Die Auslobung ist dort unter der Nummer W W2020/07 Wettbewerb „Kulturpark Strausberg“ registriert.
Drei Preisträger wurden in der Preisgerichtssitzung am 25.3.2021 gekürt und ein Preisgeld von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR einschließlich Bearbeitungshonroaren an die Wettbewerbsteilnehmer ausgekehrt.
1. Preis – Franz Reschke Landschaftsarchitektur GmbH, 10961 Berlin
Entwurfsverfasser: Franz Reschke
Mitarbeit: Frederik Springer, Suzan Schwaner, Hendrik Bartelt, Bérengére Chauffeté, Lichtplaner: Anselm von Held.
2. Preis – WES GmbH Landschaftsarchitektur mit H.-H. Krafft, 10999 Berlin
Entwurfsverfasser: Henrike Wehberg-Krafft
Mitarbeit: Stefan S. Weber, Charlotte Kuphal, Lukas Bucher, Michael Echardt, Tim Keller, Alieksandra Dalmatara, Christina von Reth, Visualisierung: LOOMN.
3. Preis – Planorama Landschaftsarchitektur, 13353 Berlin
Entwurfsverfasser: Maik Böhmer
Mitarbeit: Fabian Karle, Mareen Leek, Ulrike Börst, Perspektiven: Adrian Calitz Visual.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht legte bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien zugrunde. Die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar, die Darstellung der Kriterien ist nicht abschließend:
— Städtebauliches Gesamtkonzept,
— Nutzungs- und Funktionskonzept,
— Freiraumkonzept: Verkehr, Erschließung, ruhender Verkehr, Darstellung der Wegebeziehungen,
— Organisation und Detailplanung (gestalterische Qualität),
— Art des Umgangs mit Bestand und Denkmalschutz,
— Nachhaltigkeit, Ökologie und Umweltverträglichkeit.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10961
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.franzrescheke.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRRCDN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs.3 Nr.1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabestelle des Landes Brandenburg (siehe VI.3.1) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u.
Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.