Winterdienstleistungen für Schulgebäude – 8 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: OV013.21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienstleistungen für Schulgebäude – 8 Lose
Winterdienstleistungen:
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt je Los einen Vertrag über die Erbringung von Winterdienstleistungen an Schulen mit jeweils einem Auftragnehmer abzuschließen.
Vertragslaufzeit vom 1.11.2021 bis 31.10.2022 mit der Option auf dreimalige Verlängerung.
Die Erbringung der geschuldeten Leistung erfolgt in der Regel vom 01.11. des Jahres bis 31.03. des Folgejahres.
Hennigsdorf
16761 Hennigsdorf Berliner Str. 78
Eduard-Maurer-Str. 8
Rathenaustr. 43
Am Bahndamm 20
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Fläche: 4 671 m2.
Dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich
Birkenwerder und Hohen Neuendorf
Hubertusstr. 30 und Summterstr. in Birkenwerder
Schillerpromenade 2 und Waldstr. 1a in Hohen Neuendorf
Margeritenstr. 3 in Borgsdorf
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Fläche: 5 371 m2.
Dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich
Velten
16727 Velten
Emma-Ihrer-Str. 7b
Breite Str. 32
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Fläche: 1 894 m2.
Dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich
Mühlenbeck
Kirschweg 2
16567 Mühlenbeck
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Fläche: 2 586,00 m2.
Dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich
Zehdenick
16792 Zehdenick
Marie-Grunthal-Str. 1b
Wesendorfer Weg 38
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Fläche: 2 747,00 m2.
Dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich
Oranienburg I
16515 Oranienburg Bernauer Straße 55
Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 8
Willi -Brand-Straße 20
Lehnitzstraße
Fläche: 4 378 m2.
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter.
Dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich
Oranienburg II
16515 Oranienburg Mühlenbecker Weg 9 in Lehnitz
Andre-Pican-Str. 41 in Oranienburg
Walther-Bothe-Straße in Oranienburg
Fläche: 3 964 m2.
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter.
Dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich
Gransee
Oranienburger Str. 30a
16775 Gransee
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Fläche: 1 892 m2.
Dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mittels Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:
— Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Mittels Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Bezug auf Winterdienstleistungen
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall (mindestens 2-fach pro Kalenderjahr): Personenschäden 2 Mio. EUR; Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Mittels Formblatt „Eigenerklärung“ der Vergabeunterlagen:
Spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind oder bei längerfristigen Verträgen (z. B. Rahmenvertrag) mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr, mit Angabe des Auftragsgebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail, Name und Anschrift des Objekts/Gebäudekomplexes sowie Angabe der zu beräumenden Grundfläche (betreffend Winterdienstleistungen) sind zu benennen.
Vergleichbar meint, ein Objekt/Gebäudekomplex mit einer zu beräumenden Fläche von mindestens 2 000 m2.
— Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten anzugeben und die für die Leitung vorgesehenen Personen zu benennen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben/ Erklärungen von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren, Liquidation und schweren Verfehlungen,
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. [Betrag gelöscht] EUR brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von [Betrag gelöscht] EUR gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem Regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Geschäftssprache: Deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 25.5.2021 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
2. Eine Objektbesichtigung im Vorfeld der Angebotsabgabe wird empfohlen und ermöglicht, ist jedoch nicht vergaberelevant. Termine für eine Objektbesichtigung finden ausschließlich am 18.5.2021 und 20.5.2021 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt und sind direkt telefonisch abzustimmen (Kontaktdaten siehe Vergabeunterlagen).
3. Loslimitierung
Die Losvergabe wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als 2 Losen im Ergebnis der Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die 2 Lose mit der höchsten Gesamtquadratmeteranzahl. Die Zuschlagserteilung erfolgt in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit Los mit der größten Fläche begonnen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5REGQ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland