Schulcampus am Wäldchen Umbau, Modernisierung und Erweiterung Schulgebäude mit Mehrzweckraum und Schulhort BA II - M 1.1 Schulgebäude in 15344 Strausberg — Los 9 Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EP TD OV 04/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulcampus am Wäldchen Umbau, Modernisierung und Erweiterung Schulgebäude mit Mehrzweckraum und Schulhort BA II - M 1.1 Schulgebäude in 15344 Strausberg — Los 9 Trockenbauarbeiten
Das vorhandene Schulgebäude Typ Erfurt soll umfassend hergerichtet und erweitert werden. Im zweiten Bauabschnitt sind die Anbauten Eingangshallen, Mehrzweckraum und Fluranbauten, sowie die Gesamtsanierung und Teilaufstockung des Bestandsgebäudes geplant.
Los 09: Trockenbauarbeiten
— ca. 1 000 m2 Trockenbauwände,
— ca. 420 m2 Installationswände/Installationsvorwände,
— ca. 250 m2 Schachtwände,
— ca. 450 m2 vertikale und horizontale Verkofferungen
— ca. 200 m2 Gipskartonunterdecken abgehängtes System,
— ca. 1 100 m2 Akustikunterdecken abgehängtes System aus Gips-Lochplatten mit Akustikvlies,
— ca. 800 m2 Akustikunterdecke/ Akustikdeckenbekleidung mit magnesitgebundenen Holzwolleplatten,
— ca. 160 m2 Wandbekleidung mit Brettsperrholz-Akustikelementen,
— ca. 300 Stck. Akustikplatten an Decken in verschiedenen Abmessungen als Klebesystem.
— ca. 450 m2 Wärmedämmung an Kellerdecken/ Installationsgeschoss.
Schulcampus Am Wäldchen
Otto-Grotewohl-Ring 69
15344 Strausberg
Das vorhandene Schulgebäude Typ Erfurt soll umfassend hergerichtet und erweitert werden. Im zweiten Bauabschnitt sind die Anbauten Eingangshallen, Mehrzweckraum und Fluranbauten, sowie die Gesamtsanierung und Teilaufstockung des Bestandsgebäudes geplant.
Los 09: Trockenbauarbeiten
— ca. 1 000 m2 Trockenbauwände,
— ca. 420 m2 Installationswände/Installationsvorwände,
— ca. 250 m2 Schachtwände,
— ca. 450 m2 vertikale und horizontale Verkofferungen
— ca. 200 m2 Gipskartonunterdecken abgehängtes System,
— ca. 1 100 m2 Akustikunterdecken abgehängtes System aus Gips-Lochplatten mit Akustikvlies,
— ca. 800 m2 Akustikunterdecke/ Akustikdeckenbekleidung mit magnesitgebundenen Holzwolleplatten,
— ca. 160 m2 Wandbekleidung mit Brettsperrholz-Akustikelementen,
— ca. 300 Stck. Akustikplatten an Decken in verschiedenen Abmessungen als Klebesystem.
— ca. 450 m2 Wärmedämmung an Kellerdecken/ Installationsgeschoss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbau
Ort: Kleinmachnow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH6REWK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]