Rahmenvereinbarung mobile Endgeräte EndAusPro II Referenznummer der Bekanntmachung: 10-IT-O-105-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.barnim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung mobile Endgeräte EndAusPro II
Lieferung von mind. 1 100 Laptops mit Zubehör.
Landkreis Barnim
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus dem, den Vergabeunterlagen beiliegenden, Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikates oder durch Vordruck Eigenerklärung.
Durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikates oder durch Vordruck Eigenerklärung.
Durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikates oder durch Vordruck Eigenerklärung.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in ein zertifiziertes Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind.
Elektronische Angebote können über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg in einer der zugelassenen Arten (Textform, qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur) übermittelt werden. Für die Angebotserstellung steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss des so übermittelten Angebotes im Vergabeverfahren. Sofern mehrere Angebote (z.B. ein Haupt- und ein Nebenangebot) elektronisch übermittelt werden sollen, sind diese im Bietertool entsprechend jeweils separat über den Versanddialog abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY7YDCE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]