Vergabe von Planungsleistungen für Sanierung und Erweiterung des Rouanet-Gymnasiums in Beeskow Referenznummer der Bekanntmachung: 99/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beeskow
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15848
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-oder-spree.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für Sanierung und Erweiterung des Rouanet-Gymnasiums in Beeskow
Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung und die Erweiterung des Rouanet-Gymnasiums in Beeskow.
Rouanet-Gymnasium
Breitscheidstraße 3A
15848 Beeskow
Der Landkreis Los plant die Sanierung/Erweiterung des Rouanet-Gymnasiums in Beeskow.
1. Standort
Der heute als Gymnasium genutzte Gebäudekomplex wurde im Jahre 1899 als Kaserne errichtet und bis 1989 als Kaserne genutzt. Das entlang der Breitscheidstraße sich erstreckende Hauptgebäude und rechtwinklig dazu errichtete Nebengebäude sind denkmalgeschützte 3-geschossige Backsteingebäude. Nach hinten versetzt befindet sich in Sichtachse zwischen den beiden Gebäuden die ebenfalls aus Backsteinen errichtete Remise und ein 2016 fertiggestellter eingeschossiger Massivbau mit Flachdach ohne Unterkellerung mit 3 Unterrichtsräumen. Das gesamte hintere Grundstück wird als Schulhof genutzt und besteht aus einer großzügigen von Bäumen gesäumten Rasenfläche.
Die Zufahrt von der Breitscheidstraße erfolgt an der rechten Grundstücksgrenze. An der linken Grundstücksgrenze und zwischen den Gebäuden sind weitere Zufahrten vorhanden.
2. Liegenschaftsdaten
Gemarkung: Beeskow
Flur: 5
Flurstück: 1029; 1032
1032 = 4 347 m2
1029 = 7 373 m2
Breitscheidstraße 3 und 3a in 15848 Beeskow
Haupt- und Nebengebäude befinden sich im Denkmalbereich, Historischer Stadtkern Beeskow.
Areal unterliegt der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Kernstadt – Stadt Beeskow
Kurzbeschreibung:
Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung legt die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest. Ergänzend werden Bereiche als Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen. Damit wird ein Innenbereich bestimmt, der Grundsätzlich unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes bebaubar ist.
Grundstück liegt unmittelbar an einer befahrenen öffentlichen Verkehrsfläche
Abwasserbeseitigung – Sammelkanalisation
Wasserversorgung – zentrale Wasserversorgung
3. Planungsaufgabe
Das Rouanet-Gymnasium soll auf Grund wachsender Schülerzahlen und geänderter Unterrichtsformen zukunftsfähig erweitert werden.
Erweiterung:
1. Erstellung Gesamtraumkonzept,
2. Umbau Bestandsgebäude im Zusammenhang mit der Umsetzung Raumprogramm,
3. 9 Fachkabinette Naturwissenschaften und 3 Sammlungen,
4. 6 Allgemeine Unterrichtsräume und 2 Sammlungen,
5. Ganztagsbereich,
6. Erweiterung / Neuanordnung Mensa,
7. infrastrukturelle Erschließung und Gestaltung Außenanlagen,
8. weitere 6 Allgemeine Unterrichtsräume und 2 Sammlungen – Option,
9. Dreifelder-Schulsporthalle – Option.
Zu beachten sind die Nutzeranforderungen und die für den Standort geltenden Satzungen sowie die baurechtlichen Vorgaben und Regelungen.
Der Standortfindung dienen folgende Kriterien:
— Berücksichtigung der Umgebungsbebauung insbesondere der Raumkanten, Baufluchten und Blickbezüge,
— Würdigung der Ensembles und der Gebäudedenkmäler durch Unterordnung des Neu- bzw. Ergänzungsbaus,
— Erhalt der bestehenden Straßenansicht und des historischen Ensembles,
— Erhaltung der Übersichtlichkeit des Schulhofes,
— Berücksichtigung der Nachbarbebauung (Tagesklinik),
— Berücksichtigung der vorhandenen Baumbestände,
— Berücksichtigung der Nutzung als Schulgebäude mit Aufenthaltsqualitäten,
— Gebäudekubatur (Grundfläche und Höhe).
Der Schulbetrieb muss während der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen weitestgehend Störungsfrei weiterlaufen.
4. Es ist beabsichtigt, folgende Grundleistungen zu vergeben:
Objektplanung Gebäude und Innenräume
(§ 33 ff., HOAI 2013, Leistungsphasen 2-9, stufenweise);
Leistungsstufe 1 – Lph 2 HOAI 3.1.2022 – 28.3.2022
Leistungsstufe 2 – Lph 3-4 HOAI 17.6.2022 – 9.9.2022 als Option
Leistungsstufe 3 – Lph 5-7 HOAI 13.3.2023 – 17.10.2023 als Option
Leistungsstufe 4 – Lph 8-9 HOAI 3.11.2023 – 30.1.2025 als Option
Fachplanung Technische Ausrüstung
(§ 53 ff., HOAI 2013, Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9, stufenweise);
Leistungsstufe 1 – Lph 2 HOAI 03.01.2022 – 28.3.2022
Leistungsstufe 2 – Lph 3-4 HOAI 17.6.2022 – 9.9.2022 als Option
Leistungsstufe 3 – Lph 5-7 HOAI 13.3.2023 – 17.10.2023 als Option
Leistungsstufe 4 – Lph 8-9 HOAI 3.11.2023 – 30.1.2025 als Option
Fachplanung Tragwerksplanung
(§ 49 ff., HOAI 2013, Leistungsphasen 1-6, stufenweise);
Leistungsstufe 1 – Lph 2 HOAI 3.1.2022 – 28.3.2022
Leistungsstufe 2 – Lph 3-4 HOAI 17.6.2022 – 9.9.2022 als Option
Leistungsstufe 3 – Lph 5-6 HOAI 13.3.2023 – 17.10.2023 als Option
Objektplanung Freianlagen
(§ 38 ff., HOAI 2013, Leistungsphasen 1 9, stufenweise)
Leistungsstufe 1 – Lph 2 HOAI 3.1.2022 – 28.3.2022
Leistungsstufe 2 – Lph 3-4 HOAI 17.6.2022 – 9.9.2022 als Option
Leistungsstufe 3 – Lph 5-7 HOAI 13.3.2023 – 17.10.2023 als Option
Leistungsstufe 4 – Lph 8-9 HOAI 3.11.2023 – 30.1.2025 als Option
Verkehrsanlagen
(§ 45 ff, HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9, stufenweise)
Leistungsstufe 1 – Lph 2 HOAI 3.1.2022 – 28.3.2022
Leistungsstufe 2 – Lph 3-4 HOAI 17.6.2022 – 9.9.2022 als Option
Leistungsstufe 3 – Lph 5-7 HOAI 13.3.2023 – 17.10.2023 als Option
Leistungsstufe 4 – Lph 8-9 HOAI 3.11.2023 – 30.1.2025 als Option
Mit der Zuschlagserteilung wird jeweils die 1. Leistungsstufe der Grundleistungen und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes als besondere Leistung beauftragt.
Außerdem ist beabsichtigt als Option, nachfolgende Beratungsleistungen gem. HOAI 2013 zu vergeben:
Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bau- und Raumakustik und Schallimmissionsschutz.
Besondere Leistungen
Des Weiteren wird die Beauftragung zur Erstellung des Fördermittelantrags bzw. Verwendungsnachweises der Fördermittel als besondere/sonstige Leistung nach HOAI 2013 vorbehalten.
Nachhaltigkeit:
Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) Silber-Standard
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistung besteht allerdings nicht.
Vorgesehene Vertragsfristen:
Einreichen der Genehmigung: 21.11.2022
Beginn Bauausführung: 3.11.2023
Fertigstellung des BV am: 30.1.2025.
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise zu III.1.).
Sind mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der nach III.1.3) geforderten Angaben. Dabei werden die Erklärungen und Nachweise im Detail anhand einer Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den Bewerbern zur Verfügung gestellt wird, bewertet und gewichtet. Liegen nach der Detailbewertung mehr als 5 gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens. Sollten mehr als 5 vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise ausschließen.
Vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung der Fachplaner des Fachplaners in ein Berufsregister oder ein dem Leistungsbild entsprechendes Hochschulstudium und ggf. Nachweis der Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister oder Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden
Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
2. Soweit eine Beteiligung als Bewerber/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiters,
b) Gebäudeplaners in den Leistungsphasen 2-4 (Entwurfsverfassers),
c) Gebäudeplaner in den Leistungsphasen 5-7,
c) Gebäudeplaner in den Leistungsphase 8-9,
d) Fachplaners für Tragwerk,
e) Fachplaners für die Technische Ausrüstung HLS,
f) Fachplaners für die Technische Ausrüstung ELT,
g) Freianlagenplaners,
h) Fachplaner für die Verkehrsanlagen.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (zwingend für Entwurfsverfasser) oder dem Leistungsbild entsprechenden Hochschulabschluss beinhalten. Der Entwurfsverfasser muss bauvorlageberechtigt sein.
2. Referenzen:
Darstellung von 5 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen über die Planung und Bauüberwachung von Erweiterungsbauten oder Sanierung von Schulen (oder vergleichbar), die nach 2012 abgeschlossen wurden und bei denen der Referenznehmer die Leistungsphasen 3-6 im Sinne der HOAI erbracht hat.
Es muss mindestens jeweils eine Referenz für die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, TGA Planung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1-3 und Nr. 4-5 HOAI vorliegen.
Für die Eignung muss mindestens jeweils eine Referenz für die Gebäudeplanung, für die TGA Planung (AG 410-430) und TGA Planung (AG 440-450) eine durchschnittliche Schwierigkeit vorliegen.
Zusätzlich (sofern Verkehrs-, Tragwerks- und Freianlagenplanung nicht schon mit den obigen 5 Referenzen nachgewiesen ist) ist mindestens je eine Referenz über vergleichbare Leistungen (mind. Leistungsphasen 3-6) der Verkehrsanlagen-, Tragwerks,- und Freianlagenplanung mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad einzureichen.
Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die zur Verfügung gestellten Referenzbögen zu verwenden. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen und diesen beigefügten Beschreibungen beurteilt und ggf. bewertet.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 2 einschließlich der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit den unter Ziffer 2 geforderten Angaben einzureichen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Die angegebenen Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe bepunktet. Für diesen Fall hat der Bewerber darauf in seinem Teilnahmeantrag hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt und die zu bepunktenden Referenzen in der dafür vorgesehenen Tabelle in der von ihm zu bestimmenden Reihenfolge angibt.
Mindestkriterien:
Es muss mindestens jeweils eine Referenz für die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, TGA Planung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1-3 und Nr. 4-5 HOAI vorliegen.
Es muss mindestens jeweils eine Referenz für die Gebäudeplanung nach § 34 HOAI, TGA Planung § 53 Abs. 2 Nr. 1-3 und Nr. 4-5 HOAI mit jeweils mindestens durchschnittlicher Schwierigkeit vorliegen.
Zusätzlich (sofern Verkehrs-, Tragwerks- und Freianlagenplanung nicht schon mit den obigen 5 Referenzen nachgewiesen ist) ist mindestens je eine Referenz über vergleichbare Leistungen (mind. Leistungsphasen 3-6) der Verkehrs-, Tragwerks- und Freianlagenplanung mit jeweils durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad einzureichen.
Der Entwurfsverfasser muss in der Bundesrepublik Deutschland bauvorlageberechtigt sein.
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJREPZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.