Verpflegungsleistungen für die Schulen und Horte in Trägerschaft der Gemeinde Kleinmachnow Referenznummer der Bekanntmachung: V 02_21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 063-160210)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kleinmachnow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleinmachnow.de
Ort: Kleinmachnow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleinmachnow.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verpflegungsleistungen für die Schulen und Horte in Trägerschaft der Gemeinde Kleinmachnow
Referenznummer der Bekanntmachung: V 02_21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Kleinmachnow möchte die Schul- und Hortverpflegungsleistungen für die Schulen und Horte in Trägerschaft der Gemeinde zum Schuljahr 2021/2022 mit Vertragsbeginn 9.8.2021 für maximal 4 Jahre neu vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/04/2021
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:
Tag: 27/04/2021
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 03/05/2021
Ortszeit: 08:00
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 27/04/2021
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 03/05/2021
Ortszeit: 08:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:
Verlängerung der Angebotsfrist wegen § 20 Abs.3 Nr.1 VgV.
Angebotsfrist musste wegen § 20 Abs. 3 Nr.1 VgV verängert werden.