Fontanestraße 1. TA – Knoten Feldstraße Straßen- und Kanalbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2.3_21_033
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennigsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fontanestraße 1. TA – Knoten Feldstraße Straßen- und Kanalbau
Neuverlegung eines Regenwasserkanals und Erneuerung der Fahrbahn inklusive der Seitenbereiche im Bauabschnitt. Details siehe Angaben zu den Losen.
Los 1 und Los 2:
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe vor.
Sollte der wirtschaftlichste Bieter für Los 2 (Straßen- und Wegebau)
Auch ein Angebot für das Los 1 (Kanalbau) abgegeben haben und ist dieses Angebot nicht mehr als 5 % höher als das wirtschaftlichste Angebot für das Los 1, so behält sich der Auftraggeber vor, beide Lose an den wirtschaftlichsten Bieter für Los 2 (Straßen- und Wegebau) zu vergeben.
Kanalbau
Stadtverwaltung Hennigsdorf, FB Stadtentwicklung, FD Öffentliche Anlagen
Fontanestraße
16761 Hennigsdorf
Kreuzungsbereich Fontanestraße/Feldstraße im Abschnitt zwischen Krumme Straße und Forststraße
Los 1 – Regenwasserkanal:
— ca. 90 m Regenwasserkanal DN/ID 300 aus PP-Rohr,
— ca. 120 m Regenwasserkanal DN/ID 500 aus PP-Rohr,
— 5 Stück Schächte aus Beton DU = 1 000 mm,
— 1 Stück Schacht aus Beton DU = 1 500 mm.
Wasserhaltung
Verkehrssicherung:
— ca. 100 m Rückbau alter Regenwasserkanal DN 250 bis DN 500,
— ca. 110 m Verdämmung alter Regenwasserkanal bis DN 300.
Straßen- und Wegebau
Stadtverwaltung Hennigsdorf, FB Stadtentwicklung, FD Öffentliche Anlagen
Fontanestraße
16761 Hennigsdorf
Kreuzungsbereich Fontanestraße/Feldstraße im Abschnitt zwischen Krumme Straße und Forststraße
Los 2 – Straßen- und Wegebau:
— Baustelleneinrichtung,
— Baustellen LSA inklusive VTU und Umleitungsausschilderung,
— ca. 230 m Asphaltbefestigung trennen,
— ca. 2 800 m2 Asphalt fräsen, aufnehmen und entsorgen,
— ca. 500 m2 Pechhaltige Befestigung aufnehmen,
— ca. 100 t Gefährlichen Abfall aus Baustelle transportieren,
— ca. 1 500 m3 Schicht ohne Bindemittel aufnehmen und entsorgen,
— ca. 200 m3 Schicht ohne Bindemittel gefährlichen Abfall aus Baustelle transportieren,
— ca. 1 500 m2 verschiedene Pflaster- und Plattenbeläge aufnehmen und entsorgen,
— ca. 1 300 m Borde ausbauen und entsorgen,
— ca. 150 m3 Oberboden abtragen und entsorgen,
— ca. 200 m3 Oberboden liefern und einbauen,
— ca. 400 m3 Boden lösen und wieder einbauen,
— ca. 3 200 m2 Planum herstellen,
— ca. 180 m Anschlussleitung inklusive Leitungsgraben,
— ca. 55 Stück Straßeneinläufe liefern und einbauen,
— ca. 950 m3 Forstschutzschicht herstellen,
— ca. 2 600 m2 Asphalttragsschicht aus AC32 T S, BK 10, Dicke 14 cm aus Bitumen 50/70,
— ca. 2 600 m2 Asphaltbinderschicht aus AC16 B S, BK 10, Dicke 8 cm aus Bitumen 25/55-55A,
— ca. 2 600 m2 Asphaltdeckschicht aus SMA 11 S, BK 10, Dicke 4 cm aus Bitumen 25/55-55A,
— ca. 500 m Bordsteine aus Beton setzen,
— ca. 500 m Streifen aus Betonsteinpflaster herstellen,
— ca. 220 m3 Forstschutzschicht Gehweg herstellen,
— ca. 900 m2 Plattenbelag "Berliner Platte",
— ca. 700 m Kantensteine aus Beton setzen,
— ca. 400 Stück Noppen-, Rippen- und Schuppenplatten für taktiles Leitsystem,
— ca. 12 Stück Maste inkl. Aufsatz demontieren,
— ca. 12 Stück Maste liefern und montieren,
— ca. 12 Stück Montage beigestellter Leuchtenaufsätze,
— ca. 14 Stück Muffenberbindungen,
— ca. 400 m Erdkabel 5x16mm2 inklusive Kabelgraben und Warnband,
— ca. 100 m grabenlose Verlegung.
Beschilderungs- und Markierungsarbeiten:
— ca. 10 Verkehrsschilder inkl. Pfosten,
— ca. 400 m Längsmarkierung verschiedene Ausführungen.
Landschaftsbau:
— 4 Stück Wurzelstöcke bis 0,75 m roden,
— ca. 12 Pflanzgruben 250 x 250 x 150 vorbereiten,
— ca. 120 m Wurzelsperre herstellen,
— ca. 110 cbm Baumsubstrat liefern und einbauen,
— ca. 800 qm Rasenfläche herstellen und pflegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis Güteschutz Kanalbau, Gruppe AK 2 oder gleichwertiger Fremdüberwachungsvertrag für Los 1 Kanalbau und für alle Bieter,
— Nachweis durch Vorlage des Formblatts HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Bestandteil der Vergabeunterlagen) incl. kompletter Angaben mit dem Angebot. Bei in engerer Wahl des Angebotes sind die entsprechenden Bescheinigungen/Bestätigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Das Vergabegesetz des Landes Brandenburg findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine entsprechende Vorinformation ist erfolgt und der Kalkulationsumfang ist überschaubar.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabegesetz des Landes Brandenburg findet Anwendung.
Die Vergabeunterlagen werden im Verlauf des 26.4.2021 auf dem Vergabemarktplatz eingestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDFRE4S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.