Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien RB66, RE66, RB91, RB92 und RB93
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mil.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin.de/sen/uvk
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien RB66, RE66, RB91, RB92 und RB93
Strecken auf dem Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg bis zur Staatsgrenze Deutschland/Polen.
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf den Linien RB91 Frankfurt (Oder) – Staatsgrenze Deutschland/Polen (ca. 6 000 Zugkilometer p. a.), RB92 Guben – Staatsgrenze Deutschland/Polen (ca. 1200 Zugkilometer p. a) RB93 Forst – Staatsgrenze Deutschland/Polen (ca. 2 500 Zugkilometer p. a.) und RB66 / RE66 (Berlin-) Angermünde – Tantow – Staatsgrenze Deutschland/Polen (ca. 390 000 Zugkilometer p. a.) auf dem Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.4) Beschreibung des Auftrags: Die Linie RB66 / RE66 soll bis Szczecin Glowny, die Linie RB91 bis Rzepin, die Linie RB92 bis Zielona Góra und die Linie RB93 bis Żagań / Wrocław verkehren.
Zu IV.1) Vergabeverfahren:
Hinweis: Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag im Eisenbahnverkehr, dessen Laufzeit die Höchstlaufzeit von 10 Jahren nicht überschreitet. Ein wettbewerbliches Verfahren ist nach Art. 5 Abs. 6 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates nicht erforderlich.
Verfahrensart: Die Auftraggeber beabsichtigen die Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an die DB Regio AG Region Nordost zu vergeben: Für die Leistung kommt aus Sicht der Auftraggeber nur der genannte Auftragnehmer in Betracht, da nur dieser über die notwendige technische Ausstattung (Fahrzeuge) ab Leistungsbeginn verfügt und einen Anschluss (Weiterfahrt) auf polnischem Gebiet gewährleisten kann (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Dies gilt vor allem auch in Anbetracht der Laufzeit des Vertrages und der geplanten Elektrifizierung der Strecke nach Stettin. Die Strecke soll ab der Elektrifizierung anstelle der heutigen Dieseltraktion zukünftig mit Elektrotraktion bedient werden, was eine deutliche Veränderung des Fahrzeugeinsatzes bedeutet. Zudem ist aus heutiger Sicht die endgültige Linienführung noch nicht geklärt. Die Verkehrsleistung ist mit Fahrzeugen zu erbringen, die über eine Zulassung für Polen verfügen. Es können auch Gebrauchtfahrzeuge eingesetzt werden. Eine Übernahme der für die vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen genutzten Fahrzeuge durch die Auftraggeber am Ende der Vertragslaufzeit oder eine Wiedereinsatzgarantie für die Fahrzeuge ist nicht geplant.
Sollten andere Verkehrsunternehmen Interesse an dem Auftrag haben, können diese bei der unter Abschnitt I genannten Kontaktstelle schriftlich bis zum 30.7.2021 ihr Interesse bekunden, in das Verhandlungsverfahren einbezogen zu werden. Mit der Interessenbekundung muss das Verkehrsunternehmen plausibel darstellen, ob es über Fahrzeuge mit einer Zulassung für Polen für die vertragsgegenständliche Leistung verfügt (z. B. Eigentum, Erwerb oder Miete, Erlangung einer Zulassung für Polen für Fahrzeuge, über die das Verkehrsunternehmen verfügt, bis zur geplanten Betriebsaufnahme). Die Aufgabenträger werden den Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben, im Zeitraum vom 2.8.2021 bis zum 6.9.2021 mitteilen, ob sie in das Verhandlungsverfahren einbezogen werden.