Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien RB66, RE66, RB91, RB92 und RB93

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mil.brandenburg.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin.de/sen/uvk
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Die zuständige Behörde beschafft im Auftrag anderer zuständiger Behörden.
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien RB66, RE66, RB91, RB92 und RB93

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Eisenbahnverkehr
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Hauptort der Ausführung:

Strecken auf dem Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg bis zur Staatsgrenze Deutschland/Polen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf den Linien RB91 Frankfurt (Oder) – Staatsgrenze Deutschland/Polen (ca. 6 000 Zugkilometer p. a.), RB92 Guben – Staatsgrenze Deutschland/Polen (ca. 1200 Zugkilometer p. a) RB93 Forst – Staatsgrenze Deutschland/Polen (ca. 2 500 Zugkilometer p. a.) und RB66 / RE66 (Berlin-) Angermünde – Tantow – Staatsgrenze Deutschland/Polen (ca. 390 000 Zugkilometer p. a.) auf dem Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 11/12/2022
Laufzeit in Monaten: 48

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe für Eisenbahnverkehr (Art. 5.6 von 1370/2007)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

Zu II.2.4) Beschreibung des Auftrags: Die Linie RB66 / RE66 soll bis Szczecin Glowny, die Linie RB91 bis Rzepin, die Linie RB92 bis Zielona Góra und die Linie RB93 bis Żagań / Wrocław verkehren.

Zu IV.1) Vergabeverfahren:

Hinweis: Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag im Eisenbahnverkehr, dessen Laufzeit die Höchstlaufzeit von 10 Jahren nicht überschreitet. Ein wettbewerbliches Verfahren ist nach Art. 5 Abs. 6 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates nicht erforderlich.

Verfahrensart: Die Auftraggeber beabsichtigen die Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an die DB Regio AG Region Nordost zu vergeben: Für die Leistung kommt aus Sicht der Auftraggeber nur der genannte Auftragnehmer in Betracht, da nur dieser über die notwendige technische Ausstattung (Fahrzeuge) ab Leistungsbeginn verfügt und einen Anschluss (Weiterfahrt) auf polnischem Gebiet gewährleisten kann (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Dies gilt vor allem auch in Anbetracht der Laufzeit des Vertrages und der geplanten Elektrifizierung der Strecke nach Stettin. Die Strecke soll ab der Elektrifizierung anstelle der heutigen Dieseltraktion zukünftig mit Elektrotraktion bedient werden, was eine deutliche Veränderung des Fahrzeugeinsatzes bedeutet. Zudem ist aus heutiger Sicht die endgültige Linienführung noch nicht geklärt. Die Verkehrsleistung ist mit Fahrzeugen zu erbringen, die über eine Zulassung für Polen verfügen. Es können auch Gebrauchtfahrzeuge eingesetzt werden. Eine Übernahme der für die vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen genutzten Fahrzeuge durch die Auftraggeber am Ende der Vertragslaufzeit oder eine Wiedereinsatzgarantie für die Fahrzeuge ist nicht geplant.

Sollten andere Verkehrsunternehmen Interesse an dem Auftrag haben, können diese bei der unter Abschnitt I genannten Kontaktstelle schriftlich bis zum 30.7.2021 ihr Interesse bekunden, in das Verhandlungsverfahren einbezogen zu werden. Mit der Interessenbekundung muss das Verkehrsunternehmen plausibel darstellen, ob es über Fahrzeuge mit einer Zulassung für Polen für die vertragsgegenständliche Leistung verfügt (z. B. Eigentum, Erwerb oder Miete, Erlangung einer Zulassung für Polen für Fahrzeuge, über die das Verkehrsunternehmen verfügt, bis zur geplanten Betriebsaufnahme). Die Aufgabenträger werden den Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben, im Zeitraum vom 2.8.2021 bis zum 6.9.2021 mitteilen, ob sie in das Verhandlungsverfahren einbezogen werden.

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/04/2021

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