Projektsteuerer – Energetische Sanierung Uckermärkische Bühnen Schwedt und Sanierung des Theater- und Veranstaltungshauses Referenznummer der Bekanntmachung: D 15a/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerer – Energetische Sanierung Uckermärkische Bühnen Schwedt und Sanierung des Theater- und Veranstaltungshauses
Die Uckermärkischen Bühnen Schwedt (ubs) sind zu einem bedeutenden identitätsstiftenden Kunst- und Kulturmittelpunkt in der Region und zu einem der stärksten Zentren deutsch-polnischer Begegnung und Miteinanders geworden. Sie erreichen mit ihrem umfangreichen Veranstaltungsangebot aus Theater, Unterhaltung und Veranstaltungsservice jährlich rund 120 000 Zuschauer und Gäste und gehören damit zu den herausragenden Kulturstandorten im Nordosten Brandenburg. Die ubs, Eigenbetrieb der Stadt Schwedt/Oder, sind ein Einspartentheater (Schauspiel) mit erweitertem Gastspielbetrieb. Sie werden vom Land Brandenburg, der Stadt Schwedt/Oder und dem Landkreis Uckermark gefördert. 2017 wurden die ubs. zu einem von 2 Brandenburgischen Landestheatern ernannt.
Um diese zukunftsweisende Funktion weiter zu festigen, die rationelle Energienutzung zu gewährleisten und den störungslosen Betrieb zu sichern, ist die Sanierung des Theater- und Veranstaltungshauses und die Energetische Sanierung des Gebäudes
Zwingend erforderlich. Hierzu wurden entsprechend Fördermittel in Aussicht gestellt.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll in 2 Teilprojekten erfolgen.
Die Projektsteuerung soll dementsprechend auch in 2 Losen jedoch in einer Hand erfolgen. Die Honorierung erfolgt nach anrechenbaren Kosten gemäß AHO Nr. 9, §6 (1) b (auftragsbezogene Addition). Die Aufteilung in Lose ergibt sich aus der voraussichtlichen Fördermittelbewilligung.
Von dem Projektsteuerer wird eine hohe Fach- und Beratungskompetenz erwartet.
Der Projektsteuerer soll die delegierbaren Bauherrenfunktionen für den Auftraggeber wahrnehmen, er fungiert als Durchführungsgehilfe und koordiniert die Projektumsetzung im Sinne des Auftraggebers und unterstützt den Auftraggeber bei der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion.
Die Planungsleistungen für die Baumaßnahmen sind vergeben, die LPH 4 nach HOAI ist erbracht, der Bauantrag liegt dem zuständigen Bauordnungsamt zur Genehmigungserteilung vor.
Energetische Sanierung
Uckermärkische Bühnen Schwedt
Berliner Str. 46-48
16303 Schwedt/Oder
Aufgaben des Projektsteuerers
Unterstützung bei der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion
— Gegenprüfung der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsunterlagen im Hinblick auf Nutzeranforderungen und Wirtschaftlichkeit. Der Projektsteuerer soll die Planungsinhalte dabei auch fachlich beurteilen und die Planungsbeteiligten im Sinne des Auftraggebers steuern. Erfahrung in der Projektsteuerung oder Planung von vergleichbaren Projekten ist daher erforderlich,
— Mitwirkung bei Ablauf- und Terminplanungen (in Übereinstimmung mit dem laufenden Betrieb),
— Planung der Vergabe in Abstimmung mit den Planungsbeteiligten und der Vergabestelle,
— Kostensteuerung in der Planungsphase,
— Nachtrags- und Risikomanagement.
Unterstützung bei der Projektdurchführung und Projektkontrolle
— Überwachung Projektfortschritt,
— Reaktion auf projektstörende Ereignisse,
— Es wird großer Wert auf die kurzfristige Verfügbarkeit (Präsenz vor Ort) des Projektsteuerers gelegt. Bereits in der Planungsphase wird eine hohe Flexibilität hinsichtlich kurzfristig anzusetzender Besprechungen erwartet. Spätestens im Rahmen der Objektüberwachung müssen bei Erfordernis mehrfach wöchentliche Abstimmungs- und Baustellentermine sichergestellt werden können,
— Reaktion auf Projektänderungen und Korrekturmaßnahmen,
— Unterstützung und Kontrolle der örtlichen Bauüberwachung. Der Projektsteuerer soll die Bauausführung und die Bauüberwachung fachlich kontrollieren und begleiten. Erfahrung in der Projektsteuerung oder Bauüberwachung von vergleichbaren Projekten ist daher erforderlich,
— Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage,
— Kostensteuerung in der Ausführungsphase,
— Nachtragsmanagement,
— Qualitätskontrolle,
— Terminmanagement.
Projektabschluss
— Projektdokumentation (Bau-, Installations- Verteilerpläne, Raumprogrammpläne),
— Mitwirken bei der Objektbegehung zur Mängelfeststellung, Auflistung der Verjährungsfristen,
— Mitwirkung bei der Überwachung von Mängelbeseitigungen,
— Qualitätsabnahme,
— Steuern der Inbetriebnahme.
Akquisition, Verfahrensdurchführung und Abrechnung von Fördermitteln
— aktiver Abstimmungsprozess mit dem Fördermittelgeber und dem Durchführenden der Plausibilitäts- und der baufachlichen Prüfung,
— Kontrolle und Koordination des Einhaltens der Förderkriterien, der Auflagen, der Nebenbestimmungen und der Zweckbindungen des jeweiligen Zuwendungsbescheides,
— Effiziente Projektbegleitung und Wahrung der Förderfähigkeit einschließlich Nachbewilligungsverfahren,
— Fördermittelcontrolling, Fördermittelmanagement durch Kontrolle und revisionssichere Bearbeitung der Fördermittel durch,
— Abforderung der Mittel,
— Erstellung von Zwischenberichten,
— Erarbeitung der Verwendungsnachweise im aktiven Abstimmungsprozess.
Der Projektsteuerer bereitet die Fördermittelabrechnung zur Vorlage bei dem entsprechenden Fördermittelgeber vor.
Für die Bewertung und Auswahl der eingereichten Teilnahmeanträge finden nachfolgende Eignungskriterien Anwendung:
Darstellung des Unternehmens Gewichtung 40 %
Das Unternehmen wurde umfassend vorgestellt, es konnte sich ein umfangreiches Bild vom Leistungsumfang des Unternehmens gemacht werden, es kann auf Grund der Darstellung davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen könnte – 4 Punkte.
Das Unternehmen wurde vorgestellt, es konnte sich ein Bild vom Leistungsumfang des Unternehmens gemacht werden, es kann auf Grund der Darstellung noch davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen könnte – 3 Punkte.
Das Unternehmen wurde knapp vorgestellt, der Leistungsumfang kann nicht vollständig nachvollzogen werden, es bestehen Zweifel, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann – 2 Punkte.
Eine Unternehmensdarstellung erfolgte, der Leistungsumfang kann nicht nachvollzogen werden, es wird davon ausgegangen, es bestehen erhebliche Zweifel, dass das das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann – 1 Punkt.
Eine Unternehmensdarstellung erfolgte nicht 0 Punkte
Geeignete vergleichbare Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen, ausführliche Darstellung von Referenzprojekten mit Angabe der Auftraggeber (max. 2 A4-Seiten je Referenz) Gewichtung 60 %
Mehr als 4 geeignete vergleichbare Referenzen – 4 Punkte
4 geeignete vergleichbare Referenzen – 3 Punkte
3 geeignete vergleichbare Referenzen – 2 Punkte
2 geeignete vergleichbare Referenzen – 1 Punkt
1 geeignete vergleichbare Referenzen – 0 Punkte
Im Ergebnis der Auswertung des Teilnahmewettbewerbes werden mindestens 3, maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Ein Anspruch auf Beteiligung besteht nicht. Alle weiteren Verfahrensschritte werden in der Angebotsaufforderung bekannt gegeben. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern aufgrund von Punktegleichstand, entscheidet das Los darüber, welcher von den punktgleichen Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Die angegebene Laufzeit von 24 Monaten ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln.
Sanierung des Theater- und Veranstaltungshauses
Uckermärkische Bühnen Schwedt
Berliner Str. 46-48
16303 Schwedt/Oder
Aufgaben des Projektsteuerers
Unterstützung bei der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion
— Gegenprüfung der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsunterlagen im Hinblick auf Nutzeranforderungen und Wirtschaftlichkeit. Der Projektsteuerer soll die Planungsinhalte dabei auch fachlich beurteilen und die Planungsbeteiligten im Sinne des Auftraggebers steuern. Erfahrung in der Projektsteuerung oder Planung von vergleichbaren Projekten ist daher erforderlich,
— Mitwirkung bei Ablauf- und Terminplanungen (in Übereinstimmung mit dem laufenden Betrieb),
— Planung der Vergabe in Abstimmung mit den Planungsbeteiligten und der Vergabestelle,
— Kostensteuerung in der Planungsphase,
— Nachtrags- und Risikomanagement.
Unterstützung bei der Projektdurchführung und Projektkontrolle
— Überwachung Projektfortschritt,
— Reaktion auf projektstörende Ereignisse,
— Es wird großer Wert auf die kurzfristige Verfügbarkeit (Präsenz vor Ort) des Projektsteuerers gelegt. Bereits in der Planungsphase wird eine hohe Flexibilität hinsichtlich kurzfristig anzusetzender Besprechungen erwartet. Spätestens im Rahmen der Objektüberwachung müssen bei Erfordernis mehrfach wöchentliche Abstimmungs- und Baustellentermine sichergestellt werden können,
— Reaktion auf Projektänderungen und Korrekturmaßnahmen,
— Unterstützung und Kontrolle der örtlichen Bauüberwachung. Der Projektsteuerer soll die Bauausführung und die Bauüberwachung fachlich kontrollieren und begleiten. Erfahrung in der Projektsteuerung oder Bauüberwachung von vergleichbaren Projekten ist daher erforderlich,
— Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage,
— Kostensteuerung in der Ausführungsphase,
— Nachtragsmanagement,
— Qualitätskontrolle,
— Terminmanagement.
Projektabschluss
— Projektdokumentation (Bau-, Installations- Verteilerpläne, Raumprogrammpläne),
— Mitwirken bei der Objektbegehung zur Mängelfeststellung, Auflistung der Verjährungsfristen,
— Mitwirkung bei der Überwachung von Mängelbeseitigungen,
— Qualitätsabnahme,
— Steuern der Inbetriebnahme.
Akquisition, Verfahrensdurchführung und Abrechnung von Fördermitteln
— aktiver Abstimmungsprozess mit dem Fördermittelgeber und dem Durchführenden der Plausibilitäts- und der baufachlichen Prüfung,
— Kontrolle und Koordination des Einhaltens der Förderkriterien, der Auflagen, der Nebenbestimmungen und der Zweckbindungen des jeweiligen Zuwendungsbescheides,
— Effiziente Projektbegleitung und Wahrung der Förderfähigkeit einschließlich Nachbewilligungsverfahren,
— Fördermittelcontrolling, Fördermittelmanagement durch Kontrolle und revisionssichere Bearbeitung der Fördermittel durch,
— Abforderung der Mittel,
— Erstellung von Zwischenberichten,
— Erarbeitung der Verwendungsnachweise im aktiven Abstimmungsprozess.
Der Projektsteuerer bereitet die Fördermittelabrechnung zur Vorlage bei dem entsprechenden Fördermittelgeber vor.
Für die Bewertung und Auswahl der eingereichten Teilnahmeanträge finden nachfolgende Eignungskriterien Anwendung:
Darstellung des Unternehmens Gewichtung 40 %
Das Unternehmen wurde umfassend vorgestellt, es konnte sich ein umfangreiches Bild vom Leistungsumfang des Unternehmens gemacht werden, es kann auf Grund der Darstellung davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen könnte – 4 Punkte.
Das Unternehmen wurde vorgestellt, es konnte sich ein Bild vom Leistungsumfang des Unternehmens gemacht werden, es kann auf Grund der Darstellung noch davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen könnte – 3 Punkte.
Das Unternehmen wurde knapp vorgestellt, der Leistungsumfang kann nicht vollständig nachvollzogen werden, es bestehen Zweifel, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann – 2 Punkte.
Eine Unternehmensdarstellung erfolgte, der Leistungsumfang kann nicht nachvollzogen werden, es wird davon ausgegangen, es bestehen erhebliche Zweifel, dass das das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann – 1 Punkt.
Eine Unternehmensdarstellung erfolgte nicht 0 Punkte
Geeignete vergleichbare Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen, ausführliche Darstellung von Referenzprojekten mit Angabe der Auftraggeber (max. 2 A4-Seiten je Referenz) Gewichtung 60 %
Mehr als 4 geeignete vergleichbare Referenzen – 4 Punkte
4 geeignete vergleichbare Referenzen – 3 Punkte
3 geeignete vergleichbare Referenzen – 2 Punkte
2 geeignete vergleichbare Referenzen – 1 Punkt
1 geeignete vergleichbare Referenzen – 0 Punkte
Im Ergebnis der Auswertung des Teilnahmewettbewerbes werden mindestens 3, maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Ein Anspruch auf Beteiligung besteht nicht. Alle weiteren Verfahrensschritte werden in der Angebotsaufforderung bekannt gegeben. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern aufgrund von Punktegleichstand, entscheidet das Los darüber, welcher von den punktgleichen Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Die angegebene Laufzeit von 24 Monaten ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung,
— Darstellung des Unternehmens Gewichtung 40 %.
Das Unternehmen wurde umfassend vorgestellt, es konnte sich ein umfangreiches Bild vom Leistungsumfang des Unternehmens gemacht werden, es kann auf Grund der Darstellung davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen könnte – 4 Punkte.
Das Unternehmen wurde vorgestellt, es konnte sich ein Bild vom Leistungsumfang des Unternehmens gemacht werden, es kann auf Grund der Darstellung noch davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen könnte – 3 Punkte.
Das Unternehmen wurde knapp vorgestellt, der Leistungsumfang kann nicht vollständig nachvollzogen werden, es bestehen Zweifel, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann – 2 Punkte.
Eine Unternehmensdarstellung erfolgte, der Leistungsumfang kann nicht nachvollzogen werden, es wird davon ausgegangen, es bestehen erhebliche Zweifel, dass das das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann – 1 Punkt.
Eine Unternehmensdarstellung erfolgte nicht – 0 Punkte.
Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern aufgrund von Punktegleichstand, entscheidet das Los darüber, welcher von den punktgleichen Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamt (nicht älter als 12 Monate),
— Vorlage anderer als geeignet erachteter Belege (Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft) (nicht älter als 12 Monate).
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Jahre (netto),
— Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
— Liste der in den vergangenen 5 Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen, ausführliche Darstellung von Referenzprojekten mit Angabe der Auftraggeber (max. 2 A4-Seiten je Referenz) – Gewichtung 60 %.
Mehr als 4 geeignete vergleichbare Referenzen 4 Punkte
4 geeignete vergleichbare Referenzen 3 Punkte
3 geeignete vergleichbare Referenzen 2 Punkte
2 geeignete vergleichbare Referenzen 1 Punkt
1 geeignete vergleichbare Referenzen 0 Punkte
Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern aufgrund von Punktegleichstand, entscheidet das Los darüber, welcher von den punktgleichen Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
— Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers bzw. der Führungskräfte des Unternehmens,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber mit ausländischen Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich selbst vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise (insbes. gem. § 66 BbgBO) vorzulegen.
Der Empfang der elektronischen Rechnungen im Oberschwellenbereich für alle Auftraggebenden ist seit 1.4.2020 verpflichtend. Aufgrund dessen hat die Rechnungslegung elektronisch zu erfolgen.
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8REAY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu