Migrationssozialarbeit Fachberatungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 12/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzberg/Elster
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04916
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkee.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzberg/Elster
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04916
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Migrationssozialarbeit Fachberatungsdienst
Dem Landkreis Elbe-Elster wurde gemäß § 12 (1) LAufnG,die migrationsspezifische soziale Unterstützung von spätausgesiedelten und ausländischen Flüchtlingen als öffentliche Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Der Landkreis Elbe-Elster beabsichtigt, die Migrationssozialarbeit als Fachdienst im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen dieser Ausschreibung an einen nichtstaatlichen Träger zu vergeben.
Landkreis Elbe-Elster
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg/Elster
Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst soll im Bereich der personenbezogenen Tätigkeiten folgende Aufgaben umfassen:
— die Einbeziehung einschlägiger aufenthaltsrechtlicher Fragen und Verfahrensfragen (einschließlich des Asylverfahrens) in den Beratungsprozess, die Unterstützung einer Perspektivenentwicklung einschließlich Fragen der Rückkehr, Aus- und Weiterwanderung
Sowie der Familienzusammenführung,
— die Identifizierung als schutzbedürftige Person nach Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU und Unterstützung des kommunalen Aufgabenträgers bei der Ermittlung der daraus resultierenden besonderen Bedarfe unter Einbeziehung der Regelangebote (Mitwirkung am Fallmanagement),
— die Beratung im Härtefallverfahren nach der Brandenburgischen Härtefallkommissionsverordnung,
— die Unterstützung bei der Bewältigung komplexer Problemlagen im Einzelfall in Zusammenarbeit mit den Regeldiensten,
— niedrigschwellige Gruppen- oder Einzelmaßnahmen und Angebote beispielsweise zur Orientierung in der Ankommensphase sowie zur psychosozialen Stabilisierung oder bei zielgruppenspezifischen Bedarfslagen Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst soll im Bereich Vernetzung und Kooperation folgende Aufgaben umfassen:
— die Schaffung neuer örtlicher, regional beziehungsweise landesweit agierender Vernetzungsstrukturen und Kooperationen sowie entsprechende bereits bestehende Strukturen unterstutzen; regionale Facharbeitsgruppen einrichten und koordinieren, örtliche
und regionale integrationsförderliche Angebote und Initiativen sowie zielgruppenspezifische Unterstutzungsangebote vernetzen und koordinieren,
— den fachlichen Austausch, beispielsweise zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Migrationssozialarbeit, in Abstimmung mit anderen Trägern von Angeboten der Migrationssozialarbeit und dem Land Brandenburg unterstützen sowie
— die Kooperation mit Regelstrukturen und flankierenden Angeboten zur Unterstützung der Integration und zur Unterstützung der interkulturellen Öffnung von sozialen Regeldiensten, Behörden und Institutionen befördern;
— die fachliche und beratende Unterstützung von im Bereich der Migrationssozialarbeit tätigen Personen und Gruppen beispielsweise bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zum Schutz vor Gewalt im Sinne des § 8 Absatz 2, bei Kooperationen mit Bürgerschaftlichen Initiativen und Willkommensinitiativen für die Integration von nach dem Landesaufnahmegesetz aufgenommenen Personen sowie mit Migrantenorganisationen und durch Einzel- oder Gruppensupervision sowie Schulungen umfassen;
— im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit die Darstellung des Angebots der Migrationssozialarbeit (insbesondere zeitliche und örtliche Erreichbarkeit, allgemeines und zielgruppenspezifisches Angebotsspektrum) und die Vermittlung von Sachinformationen zu allgemeinen und zielgruppen- oder themenspezifischen Inhalten umfassen.
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten 3 Jahre einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bzw. vergleichbaren Leistungen
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Qualitätssicherungskonzept,
— Datenschutzkonzept.
Die Mindestanforderungen nach Bbg. Vergabegesetz finden Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter und/oder Bevollmächtigte zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR9REK1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich beider Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.