Modernisierung Wehr Kopelna mit Fischaufstiegsanlage (FAA) Referenznummer der Bekanntmachung: 232001-11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bersteland OT Freiwalde
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15910
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://wbv-freiwalde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Wehr Kopelna mit Fischaufstiegsanlage (FAA)
Das Wehr Kopelna befindet sich im Bereich der Wasserburger Spree bei Fluss-km 7 + 080 und ist der I. Ordnung zugeordnet. Das 1984 errichtete Wehr Kopelna dient zur Stabilisierung der Wasserstände bei Niedrigwasserabflüssen der Spree vom Wehr Hartmannsdorf bis zum Wehr Groß Wasserburg und ist nur eingeschränkt betriebsfähig. Die Schleuse wurde im Jahr 2000 außer Betrieb genommen. Das geplante Vorhaben dient der Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes. Im Zuge der Planung ist zunächst die wasserwirtschaftliche Notwendigkeit der Umgestaltung des Bauwerkes zu beleuchten. Sofern gegeben, ist die Funktion des Hochwasserschutzes, die Funktion für Natur und Landschaftswasserhaushalt, die Funktion für den Tourismus und die der Wirtschaft (z. B. Landwirtschaft) darzulegen und zu wichten. Um die ökologische Durchgängigkeit herzustellen, ist am Komplexbauwerk eine funktionstüchtige Fischaufstiegsanlage (Fischwanderhilfe) vorzusehen.
Wehr Kopelna in der Wasserburger Spree, Fluss-km 7 + 080 15910.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 bzw. 1 bis 6 HOAI (2013) der Leistungsbilder:
— Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI),
— Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI),
— Leistungsbild Objektplanung Stahlwasserbau (§ 43 HOAI),
— Leistungsbild Tragwerksplanung Stahlwasserbau (§ 51 HOAI),
— Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI),
— Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 HOAI),
— Leistungsbild Geotechnische Leistungen (Anlage 1.3.3 HOAI).
Sowie dafür notwendige Besondere Leistungen.
Die Besonderen Leistungen umfassen:
1. Alternativenuntersuchungen,
2. geotechnische Leistungen,
3. Vermessungsleistungen,
4. Naturschutzfachliche Planungen,
5. Hydraulik 3 D-Modellierung,
6. örtliche Bauüberwachung, Ökologische Baubegleitung, SiGeKo.
Die Beauftragung der Planung erfolgt stufenweise/optional (Optionsvertrag).
Vorbehaltlich der Sicherung von Fördermitteln erfolgt eine stufenweise Beauftragung ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung (siehe Aufgabenstellung, Ziff. 11.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung Wehr Kopelna mit Fischaufstiegsanlage (FAA)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die zentrale Rechnungseingangsplattform ist zu erreichen über:
2. Die Leitweg-ID des WBV „Nördlicher Spreewald“ lautet:
— 12-158217304520512-61.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y0HRENV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/start/ueber-uns/abteilung-1-zentrale-angelegenheiten/vob-vol-beschwerdestelle/
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/