Generalplanungs- und Überwachsungsleistungen für den Umbau der zentralen Notaufnahme (ZNA) Referenznummer der Bekanntmachung: 1/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ctk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leinemann-partner.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungs- und Überwachsungsleistungen für den Umbau der zentralen Notaufnahme (ZNA)
Generalplanungsleistung für die Objektplanung Gebäude/Innenräume, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1-5, 7, 8) sowie Brandschutzplanung zur Sanierung und Erweiterung der zentralen Notaufnahme des Carl-Thiem-Klinikums in Cottbus.
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Thiemstraße 111
03048 Cottbus
Das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus beabsichtigt die bestehende zentrale Notaufnahme umzubauen und teilweise zu erweitern, um eine Verbesserung interner und funktionaler Abläufe zu erzielen, sowie aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig soll das räumliche Konzept in eine offene Raum- und Funktionsstruktur überführt werden. Im Vorfeld wurde unter der Leitung von Herrn Dr. Flasbeck, sein eigens entwickeltes Konzept, in den Gebäudebestand eingearbeitet. Der daraus resultierende, von allen Beteiligten (Nutzer, Leitung CTK, Technik) abgestimmte und freigegebene Vorentwurf, soll als Grundlage für die weiterführende Planung dienen. Für den Umbau wird die komplette Notaufnahme leergezogen und in einem anderen Gebäudeteil temporär untergebracht.
Kostenrahmen KG300/400: ca. 2.8 Mio. EUR (netto)
Das Projekt wird vom Land Brandenburg aus Mitteln des Krankenhausstrukturfonds II nach § 12a Krankenhausfinanzfinanzierungsgesetz (KHG) gefördert.
Meilensteine im Projekt:
— Stellung Bauantrag 20.9.2021,
— geplanter Baubeginn 1.11.2021,
— Fertigstellung 24.6.2022.
Nach Prüfung der Vollständigkeit und Einhaltung der Mindeststandards erfolgt die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber anhand der folgenden Kriterien:
1. Eingereichte Referenzen (70 %),
2. Qualifikation des Kernteams (20 %),
3. Erreichbarkeit und örtliche Präsenz (10 %).
Planung vorbeugender und organisatorischer Brandschutz (Brandschutzkonzept) nach Leistungsbild „Leistungen für Brandschutz“, 2015, AHO Fachkommission Brandschutz, Leistungsphase 8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, zwingend bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen vorzulegen. Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 9 Monate sein, mit Ausnahme der Urkunde über die Eintragung in die Liste der Architekten- bzw. Ingenieurkammer. Hier reicht auch eine ältere Urkunde, soweit es seit der Eintragung keine Veränderungen gab. Die Vorlage nicht beglaubigter Kopien ist ausreichend und zulässig.
— Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer bzw. Ingenieurkammerdes/der Projektverantwortlichen, Nachweis der Bauvorlageberechtigung des verantwortlichen Planers,
— bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Auszug aus dem Handelsregister,
— Angaben zu etwaigen rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten von anderen Unternehmen, z. B. durch aussagekräftiges Organigramm mit allen verbundenen Unternehmen,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 Abs. 1 VgV.
Bewerbergemeinschaften müssen die genannten Angaben und Formalitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorlegen und müssen zudem mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen, in der:
— sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind,
— ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird,
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— dargestellt wird, wer die Leistung der jeweiligen Leistungsbereiche im Auftragsfall tatsächlich erbringt (Angaben zur Aufgabenteilung) und
— in der erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen).
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Das Verbot für Mehrfachbeteiligungen gilt nicht für Nachunternehmer.
Bedient sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrages und/oder zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, müssen die unter Ziff. III.1.1)-III.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jeden Nachunternehmer zusammen mit einer Verpflichtungserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben für dieses Unternehmen entsprechend zu machen.
1. Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags durch Eigenerklärung durch den Bewerber (2018, 2019, 2020),
2. Erklärung zur Versicherung gem. Ziff. III.2.2) der Bekanntmachung.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam – je nach Leistungsanteil – erbracht werden.
1. Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Jahre (2018, 2019, 2020) mit Aufgliederung in Führungskräfte, Architekten/Ingenieure (davon Einsatz als Bauleitungspersonal), Sonstige Beschäftigte, Freiberuflich Tätige, Azubis/Praktikanten, jeweils bezogen auf das gesamte Unternehmen des Bewerbers oder seiner verantwortlichen Nachunternehmer für die jeweiligen Leistungsbilder (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung),
2. Angaben zur vorhabenbezogenen Umsetzung der örtlichen Präsenz und Erreichbarkeit während der Planungsphase und Bauausführung mit Angaben zur Reaktionszeit bei Rückfragen,
3. Darstellung der Qualifikation des Kernteams. Dazu ist das für die Leistungserbringung vorgesehene Kernteam (Projektleiter, Stellvertretende Projektleiter und verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter für jeden Leistungsbereich (also Generalplanungsleistung für die Objektplanung Gebäude/Innenräume, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung [Anlagengruppen 1-5, 7, 8] und Brandschutzplanung) namentlich zu benennen (Projektorganigramm) und deren Befähigung und Berufsbildung unter Nennung des höchsten erreichten Berufsabschlusses und der Anzahl der Berufsjahre sowie Beifügung von fachlichem Lebenslauf und Zeugnissen zu erläutern.
4. Angabe und Beschreibung von Referenz(en) 3 für die Erbringung von Generalplanungs- und Überwachungsleistungen, Leistungsphasen 3 bis 8 HOAI und Referenz(en) 3 für die Erbringung von TGA-Planungs- und Überwachungsleistungen i. S. d. § 53 HOAI, Leistungsphasen 3 bis 8 HOAI über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, bei denen die Leistungsphase 8 nicht vor 2018 und bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurde mit folgenden Angaben:
— Bezeichnung des Projekts,
— die beauftragten Leistungen und Leistungsphasen,
— der Bruttohonorarrechnungswert,
— die Leistungszeit,
— den BGF,
— die Baukosten des Auftraggebers (anrechenbare Kosten/Kostenberechnung/Kostenfeststellung),
— die Nutzungsart,
— die eingebundenen Planer,
— des Auftraggebers, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer auf max. 4 DIN A4 Seiten pro Objekt.
Mindestens eine Referenz für die Erbringung von vergleichbaren Generalplanungs- und Überwachungsleistungen für den Umbau/Neubau in einem Klinikum/Krankenhaus. Der Auftrag muss mindestens die Objektplanung, die TGA-Planung und die Tragwerksplanung im Gesundheitswesen und die Leistungsphasen 3-8 nach der HOAI umfasst haben.
Soweit Planungs- und Objektüberwachungsleistungen auszuführen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Sind dies Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates als Architekt beziehungsweise Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG zu führen. Juristische Person erfüllen diese Voraussetzung, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungs- beziehungsweise Ingenieurdienstleistung gerichtet ist und sie einem der verantwortlichen Angehörigen im vorstehenden Sinn benennen. Dieses ist in geeigneter Form zum Beispiel durch Vorlage eines Auszugs der Satzung nachzuweisen. (Der Nachweis ist nur nachausdrücklicher Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen).
— Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen als Generalplaner, d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Bewerberformular zu bestätigen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
— Der Auftrag wird nur an Bieter/Bietergemeinschaften vergeben, die sich gem. § 6 Abs. 2 Brandenburgisches Vergabegesetz zur Zahlung eines Mindestentgelts verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
In der aktuellen Covid19-Pandemie dürfen zu deren Eindämmung nach dem Erlass des BMWi vom 19.3.2020 Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient, insbesondere sogar auch über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB iVm § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV, beschafft werden. Beim AG besteht dringender Bedarf an der Sanierung und Erweiterung der Notaufnahme. Aufgrund der gegenwärtig bestehenden Gefährdungen fundamentaler Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) soll die zentrale Notaufnahme (ZNA) schnellstmöglich saniert, der entsprechende Planungsauftrag daher zügig vergeben werden. Die Sanierung der ZNA dient sowohl der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie als auch der Aufrechterhaltung des „normalen“ Dienstbetriebs für sonstige medizinische Notfälle. Zur Schaffung von Wettbewerb führt der AG gleichwohl ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch, dies jedoch ggf. mit verkürzten Fristen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2) einzureichen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Teilnahmeantragsformulare stehen unter der in Ziff. I.3) benannten Internetadresse zur Verfügung.
2. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Per E-Mail, Fax, Post oder Boten übersandte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
4. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebots wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen. Die Beantwortungen der Fragen werden auf der unter Ziff. I.3) bezeichneten Internetplattform veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CRELU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 GWB. Antragsbefugt ist danach jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.leinemann-partner.de/