Generalplanerleistung Wohnungsneubau Stahnsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 132/20 - Angebotsphase
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stahnsdorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wg-stahnsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistung Wohnungsneubau Stahnsdorf
Es sind sämtliche Grundleistungen folgender Leistungsbilder zu erbringen:
— Gebäudeplanung und Innenräume nach § 34 HOAI,
— Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung nach § 53 Abs. 2 Nr. 1-6 HOAI,
— Freianlagen nach 39 HOAI,
— Tragwerksplanung nach § 49 HOAI.
Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die folgenden Leistungen der Leistungsstufen I) für den 1. BA beauftragt:
1. BA Abbruch/Rückbau:
I) sämtliche Planungsleistungen, ggf. die Erstellung einer Abrissgenehmigung, alle notwendigen Planungsleistung sowie Bauüberwachung.
2. BA Neubau:
II) LP 1-3 aller o. g. Leistungsbilder sowie die folgende Besonderen Leistungen:
Erstellung Brandschutzplanung (einschließlich konstruktiver Brandschutz, Flucht-, und Rettungswege), Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI), insbesondere Nachweis Wärmeschutz, EnEV 2016, Beratungsleistung Bauakustik und Raumakustik (Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI), Erarbeitung Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 bzw. DIN 18017-3,
III) LP 4 aller oben genannter Leistungsbilder,
IV) LP 5-7 aller oben genannter Leistungsbilder (Tragwerksplanung nur bis LP 6),
V) LP 8-9 aller oben genannter Leistungsbilder (Tragwerksplanung nur bis LP 6).
Die Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH (WoGeS) als Auftraggeberin beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus mit ca. 18 Wohn- und 2 Gewerbeeinheiten auf dem Grundstück Ahornsteg 8 in Stahnsdorf. Das Grundstück befindet sich in der Gemarkung Stahnsdorf, Flur 4, Flurstück 1681. Die Größe des Grundstücks beträgt 650 m2. Auf dem Grundstück liegen die Medien Wasser, Abwasser, Strom und Gas an. Das Grundstück ist bebaut mit einem Heizhaus und einem eingeschossigen Gebäude.
Die zu bebauende Fläche befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Das geplante Vorhaben ist im Rahmen des § 34 BauGB zulässig.
Das vorhandene eingeschossige Gebäude soll abgerissen und durch ein mehrgeschossiges Wohnhaus ersetzt werden. Dieses ist barrierefrei und altersgerecht zu planen. Das vorhande-ne Heizhaus ist in den Neubau zu integrieren. Dazu ist es notwendig diese Bebauung zu er-fassen. Die Deckenlasten des Heizhauses sind zu berechnen und ggf. anzupassen. Der vor-handene Schornstein des Heizhauses bleibt erhalten und muss in die zukünftige bauliche An-lage integriert werden.
Die Stellplätze sind entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Stahnsdorf zu planen. Dafür können die dahinterliegenden Gärten, die sich im Eigentum der Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf befinden, genutzt werden. Die Gärten, die in Anspruch genommen werden, wer-den umverlegt.
Die Dach- und Fassadengestaltung ist an die Bosch-Siedlung anzupassen. Balkone sind im Rahmen der Möglichkeiten mit anzuordnen. Die Wohnungsgrößen sollen von 2- bis 3-Raum-Wohnungen gestaffelt vorgesehen werden und über geschlossenen Laubengänge erreichbar sein. Im Erdgeschoss sind 2 Gewerbeeinheiten vorzusehen.
Der Zugang soll von vorn zwischen den Gewerbeeinheiten erfolgen.
Das Grundstück ist um Teile des angrenzenden im Eigentum der AG befindlichen Flurstückes zu ergänzen.
Die Baukosten werden auf ca. [Betrag gelöscht] EUR geschätzt.
Die Einreichung des Bauantrages soll noch im Jahr 2020 erfolgen, sodass planmäßig im Jahr 2021 mit dem Bau begonnen werden kann. Das Bauvorhaben soll im Jahr 2023 fertiggestellt sein.
Vgl. Ausführungen zur Beauftragung in Stufen unter: Kurzer Beschreibung des Auftragsgegenstandes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanerleistung Wohnungsneubau Stahnsdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45D2G6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.