Generalplanerleistung Wohnungsneubau Stahnsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 132/20 - Angebotsphase

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stahnsdorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wg-stahnsdorf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wohnungsbaugesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistung Wohnungsneubau Stahnsdorf

Referenznummer der Bekanntmachung: 132/20 - Angebotsphase
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es sind sämtliche Grundleistungen folgender Leistungsbilder zu erbringen:

— Gebäudeplanung und Innenräume nach § 34 HOAI,

— Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung nach § 53 Abs. 2 Nr. 1-6 HOAI,

— Freianlagen nach 39 HOAI,

— Tragwerksplanung nach § 49 HOAI.

Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die folgenden Leistungen der Leistungsstufen I) für den 1. BA beauftragt:

1. BA Abbruch/Rückbau:

I) sämtliche Planungsleistungen, ggf. die Erstellung einer Abrissgenehmigung, alle notwendigen Planungsleistung sowie Bauüberwachung.

2. BA Neubau:

II) LP 1-3 aller o. g. Leistungsbilder sowie die folgende Besonderen Leistungen:

Erstellung Brandschutzplanung (einschließlich konstruktiver Brandschutz, Flucht-, und Rettungswege), Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI), insbesondere Nachweis Wärmeschutz, EnEV 2016, Beratungsleistung Bauakustik und Raumakustik (Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI), Erarbeitung Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 bzw. DIN 18017-3,

III) LP 4 aller oben genannter Leistungsbilder,

IV) LP 5-7 aller oben genannter Leistungsbilder (Tragwerksplanung nur bis LP 6),

V) LP 8-9 aller oben genannter Leistungsbilder (Tragwerksplanung nur bis LP 6).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH (WoGeS) als Auftraggeberin beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus mit ca. 18 Wohn- und 2 Gewerbeeinheiten auf dem Grundstück Ahornsteg 8 in Stahnsdorf. Das Grundstück befindet sich in der Gemarkung Stahnsdorf, Flur 4, Flurstück 1681. Die Größe des Grundstücks beträgt 650 m2. Auf dem Grundstück liegen die Medien Wasser, Abwasser, Strom und Gas an. Das Grundstück ist bebaut mit einem Heizhaus und einem eingeschossigen Gebäude.

Die zu bebauende Fläche befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Das geplante Vorhaben ist im Rahmen des § 34 BauGB zulässig.

Das vorhandene eingeschossige Gebäude soll abgerissen und durch ein mehrgeschossiges Wohnhaus ersetzt werden. Dieses ist barrierefrei und altersgerecht zu planen. Das vorhande-ne Heizhaus ist in den Neubau zu integrieren. Dazu ist es notwendig diese Bebauung zu er-fassen. Die Deckenlasten des Heizhauses sind zu berechnen und ggf. anzupassen. Der vor-handene Schornstein des Heizhauses bleibt erhalten und muss in die zukünftige bauliche An-lage integriert werden.

Die Stellplätze sind entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Stahnsdorf zu planen. Dafür können die dahinterliegenden Gärten, die sich im Eigentum der Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf befinden, genutzt werden. Die Gärten, die in Anspruch genommen werden, wer-den umverlegt.

Die Dach- und Fassadengestaltung ist an die Bosch-Siedlung anzupassen. Balkone sind im Rahmen der Möglichkeiten mit anzuordnen. Die Wohnungsgrößen sollen von 2- bis 3-Raum-Wohnungen gestaffelt vorgesehen werden und über geschlossenen Laubengänge erreichbar sein. Im Erdgeschoss sind 2 Gewerbeeinheiten vorzusehen.

Der Zugang soll von vorn zwischen den Gewerbeeinheiten erfolgen.

Das Grundstück ist um Teile des angrenzenden im Eigentum der AG befindlichen Flurstückes zu ergänzen.

Die Baukosten werden auf ca. [Betrag gelöscht] EUR geschätzt.

Die Einreichung des Bauantrages soll noch im Jahr 2020 erfolgen, sodass planmäßig im Jahr 2021 mit dem Bau begonnen werden kann. Das Bauvorhaben soll im Jahr 2023 fertiggestellt sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektkonzept / Gewichtung: 45 %
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung Bauüberwacher Gebäudeplanung / Gewichtung: 9,75 %
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung Bauüberwacher TGA / Gewichtung: 9 %
Qualitätskriterium - Name: Organisation Bauüberwacher / Gewichtung: 11,25
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 25 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vgl. Ausführungen zur Beauftragung in Stufen unter: Kurzer Beschreibung des Auftragsgegenstandes.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 167-404210
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 132/20
Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistung Wohnungsneubau Stahnsdorf

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45D2G6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021

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