Leipziger Dreieck — Bauabschnitt 2 B Brauhausberg Referenznummer der Bekanntmachung: OV-B-474-47-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swp-potsdam.de/de/energie/
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swp-potsdam.de/de/netzgesellschaft-potsdam/
Abschnitt II: Gegenstand
Leipziger Dreieck — Bauabschnitt 2 B Brauhausberg
Die vorliegende Planung beinhaltet den Umbau der Verkehrsanlagen in der Straße Brauhausberg zwischen Heinrich-Mann-Allee und Brücke Havelblick sowie die Rechtsabbiegefahrbahn von der Heinrich-Mann-Allee zur Leipziger Straße einschließlich der angrenzenden Nebenanlagen und der Vorfahrt für das hier im Bau befindliche Hotel.
Weiterhin beinhaltet die Planung den Ersatzneubau von Ver- und Entsorgungsleitungen der EWP und der NGP, der durch den geplanten Umbau der Verkehrsanlagen bzw. aufgrund des baulichen Zustandes der Anlagen erforderlich ist.
Vorgesehene Baulose:
— Los 10.1: Baulosübergreifende Leistungen, bauzeitliche Verkehrsführung,
— Los 11: Straßenbau,
— Los 12: Leitungsbau EWP und NGP,
— Los 13.1: Tiefbau für Lichtsignalanlagen,
— Los 14.1: Tiefbau für Verkehrsflächenbeleuchtung.
Landeshauptstadt Potsdam
14469 Potsdam
Straßenbau:
— ca. 450 m2 Asphaltschutzschicht für Nebenanlagen,
— ca. 1 250 m2 Baustraße Bk 3,2 Asphalt,
— ca. 5 540 m2 Fahrbahn Asphalt aufbrechen / fräsen,
— ca. 1 112 m2 Nebenanlagen Asphalt aufbrechen,
— ca. 2 650 m2 Gehweg aus Natursteinpflaster aufbrechen,
— ca. 970 m2 Gehweg aus Betonpflaster oder-platten aufbrechen,
— ca. 1 480 m3 Ausbau/Entsorgung ungebundener Tragschichten (bis Z 1.2),
— ca. 1 575 m Borde inkl. Unterbeton und Rückenstütze aufnehmen,
— ca. 1 210 m Kantensteine inkl. Unterbeton/Rückenstütze aufnehmen,
— ca. 900 m3 Boden bis Z 1.2 lösen und entsorgen,
— ca. 900 m3 Boden Z 2 laden und zur Entsorgungsanlage transportieren,
— ca. 2 422 m3 FSS aus Natursteinmaterial in TWSZ III herstellen,
— ca. 745 m3 STS aus Natursteinmaterial in TWSZ III herstellen,
— ca. 7 800 m2 Fahrbahn aus Asphaltoberbau Belastungsklasse Bk 32 herstellen,
— ca. 1 450 m Borde liefern und einbauen,
— ca. 1 230 m Kantensteine liefern und einbauen,
— ca. 2 040 m2 Gehweg aus Betonpflaster herstellen,
— ca. 695 m2 Gehweg aus Natursteinpflaster herstellen,
— ca. 526 m2 Parkstreifen aus Granit- Kleinpflaster herstellen,
— ca. 26 St. vorhandene Straßenabläufe freilegen und demontieren,
— ca. 47 S.t Straßenabläufe herstellen,
— ca. 255 m Anschlussleitung OD 160 PP herstellen,
— ca. 3 000 m vorhandene Fahrbahnmarkierung entfernen,
— ca. 1 346 m Längsmarkierung, Schmalstrich,
— ca. 575 m Längsmarkierung, Breitstrich,
— ca. 38 St. Pfeilmarkierungen und Piktogramme,
— ca. 55 St. Schilder mit Verkehrszeichen demontieren und entsorgen,
— ca. 30 St. Schilder mit Verkehrszeichen liefern und montieren,
— ca. 7 St. Wegweiser bis 7,5 m2 liefern und montieren,
— ca. 40 St. Fahrradständer liefern und aufstellen.
Leitungsbau:
— ca. 413 m TW-Leitung OD 315 PE inkl. Rohrgraben,
— ca. 45 m TW-Leitung OD 225 PE RC grabenlos verlegt,
— ca. 89 m TW-Leitung OD 140 inkl. Rohrgraben,
— ca. 498 m SW-Kanal OD 200 PP (verschweißt) inkl. Rohrgraben,
— ca. 290 m RW-Kanal DN 300 B inkl. Rohrgraben,
— ca. 155 m RW-Kanal DN 400 B inkl. Rohrgraben,
— ca. 77 m RW-Kanal DN 500 B inkl. Rohrgraben,
— ca. 39 m RW-Kanal DN 600 B inkl. Rohrgraben,
— ca. 30 m RW-Kanal DN 800 B inkl. Rohrgraben,
— ca. 51 m Inlinersanierung vorh. SW-Kanal DN 200 Stz,
— ca. 820 m Demontage Abwasserleitungen DN 150 bis 500,
— ca. 618 m Verdämmen Abwasserleitungen DN 150 bis 500,
— ca. 30 m FW-Leitung DN 25 / 90 KMR inkl. Armaturen, Formteile, Rohrgraben,
— ca. 62 m FW-Leitung DN 150 / 250 KMR inkl. Armaturen, Formteile, Rohrgraben,
— ca. 186 m FW-Leitung DN 200 / 315 KMR inkl. Armaturen, Formteile, Rohrgraben,
— ca. 69 m Gasleitung OD 160 PE inkl. Rohrgraben,
— ca. 416 m Gasleitung OD 315 PE inkl. Rohrgraben,
— ca. 48 m Gasleitung OD 315 PE im Schutzrohr DN 400 St.,
— ca. 350 m Gasleitung DN 150 - 300 demontieren,
— ca. 180 m Niederspannungskabel inkl. Kabelgraben,
— ca. 257 m Mittelspannungskabel (System) inkl. Kabelgraben,
— ca. 722 m Kabelleerrohre OD 50 PE im gemeinsame Graben mit anderen Leitungen,
— ca. 224 m Kabelleerrohre OD 50 PE im separaten Graben.
Tiefbau LSA:
— ca. 30 St. Kabelschacht liefern und einbauen,
— ca. 250 m Kabelgraben herstellen und verfüllen,
— ca. 1 270 m Kabelschutzrohr OD 110 liefern und einbauen,
— ca. 100 m Kabelschutzrohr PE 63 liefern und grabenlos verlegen,
— ca. 20 St. Induktionsschleifen einbauen.
Tiefbau Beleuchtung:
— ca. 28 St. Mastgruben herstellen und verfüllen,
— ca. 1 145 m Leitungsgraben herstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben zur Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) oder Präqualifizierung).
1. eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen § 6 a EU Nr. 2 c VOB / A (Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) oder Präqualifizierung),
2. Erklärung bzw. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung § 6 a EU Nr. 2 a VOB / A, Abschluss im Auftragsfall genügt (vom Bieter anzufertigen),
3. ggf. FB 104.2 Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 6 d EU VOB / A.
Zu III.1.2 2. Die Deckungssumme je Versicherungsfall muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden pro Schadensereignis und [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden betragen. Nachweis durch Kopie des Versicherungsscheins oder durch eine Bestätigung des Versicherers mit Sitz in der EU. Soweit eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen nicht besteht, ist eine unwiderrufliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalls eine solche Versicherung mit den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind § 6 a EU Nr. 3 a VOB / A. (Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) oder Präqualifizierung),
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt § 6 a EU Nr. 3 b VOB / A (Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) oder Präqualifizierung),
3. Zertifikate und Nachweise zur Qualitätssicherung gem. unten definiertem Mindeststandard,
4. ggf. Erklärung zu Leistungen anderer Unternehmen im Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (FB 103 Nachunternehmerleistungen) - inkl. Verpflichtungserklärung (FB 105),
5. ggf. Mitglieder mit Namen und Adressen der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft inkl. bevollmächtigten Vertreter in der Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (FB 106),
6. ggf. FB 104.1 Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 6 d EU VOB / A.
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 124 GWB in der EU-Eigenerklärung zur Eignung (FB 108) oder Präqualifizierung.
2. Vertragsbedingungen Brandenburgisches Vergabegesetz:
a) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU),
b) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU).
3. Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Gewerbezentralregister; Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen / deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bewerber / Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
4. Folgende Nachweise zur Eignung sind als Einzelnachweis vorzulegen:
— FW,
— AGFW-Zertifikat FW 2 st (nach FW 601) und gültige Prüfbescheinigung nach DIN 287 Teil 1,
— Gas,
— DVGW-Zertifikat G 2 pe und st (nach GW 301),
— TW / ADL,
— mind. DVGW Zertifikat W 2,
— Kanal, Abwasser,
— mind. RAL Gütezeichen AK 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber- / Bieterfragen, über sonstige Änderungen o. ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber / Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bewerber/Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken / Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRBQG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.