Übernahme und Verwertung von Bioabfällen sowie von Garten- bzw. Grünabfällen aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark Referenznummer der Bekanntmachung: Verg 001-2021 Bio- u GartenAbf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niemegk
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14823
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.apm-niemegk.de
Adresse des Beschafferprofils: www.evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen sowie von Garten- bzw. Grünabfällen aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind
— die Übernahme der von APM GmbH angelieferten biologisch verwertbaren Abfälle aus der Biotonne (v. a. Nahrungs- und Küchenabfälle, im Folgenden: Bioabfall) einerseits sowie von solchen Garten bzw. Grünabfällen (v. a. Grünschnitt und Laub per Kunststoff-Grünabfallsack oder Big Bag, aus Direktanlieferungen an den Wertstoffhöfen in Containern (lose) oder per Containerdienst von Kunden des Auftraggebers, aus erfassten Reisigbündeln i. S. von Ast- und Strauchschnitt mit Banderole) andererseits und von Weihnachtsbäumen frei Anlage an vom Auftragnehmer zu stellender/n Anlage(n) für die Verwertung von Bioabfall und Garten- bzw. Grünabfällen,
— die dortige Verwiegung mittels Fahrzeugwaage mit Kapazität von mindestens 40 t,
— die Verwertung der angelieferten Fraktionen (spätestens ab 2026 für Bioabfälle aus der Biotonne und Garten- bzw. Grünabfälle in einer Anlage zur hochwertigen Kompostierung und / oder Vergärung),
— ggf. die Vermarktung des dortigen Anlagenoutputs bzw. dessen Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen und
— die Verwertung und / oder Beseitigung von etwaigen Störstoffen,
— ggf. nach vorheriger Entfrachtung und / oder weiteren Transporten.
Bad Belzig
DEUTSCHLAND
— die Übernahme der von APM GmbH angelieferten, biologisch verwertbaren Abfälle aus der Biotonne (v. a. Nahrungs- und Küchenabfälle, im Folgenden: Bioabfall) einerseits sowie von solchen Garten bzw. Grünabfällen (v. a. Grünschnitt und Laub per Kunststoff-Grünabfallsack oder Big Bag, aus Direktanlieferungen an den Wertstoffhöfen in Containern (lose) oder per Containerdienst von Kunden des Auftraggebers, aus erfassten Reisigbündeln i. S. von Ast- und Strauchschnitt mit Banderole) andererseits und von Weihnachtsbäumen frei Anlage an vom Auftragnehmer zu stellender/n Anlage(n) für die Verwertung von Bioabfall und Garten- bzw. Grünabfällen,
— die dortige Verwiegung mittels Fahrzeugwaage mit Kapazität von mindestens 40 t,
— die Verwertung der angelieferten Fraktionen (spätestens ab 2026 für Bioabfälle aus der Biotonne und Garten- bzw. Grünabfälle in einer Anlage zur hochwertigen Kompostierung und/oder Vergärung),
— ggf. die Vermarktung des dortigen Anlagenoutputs bzw. dessen Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen und
— die Verwertung und / oder Beseitigung von etwaigen Störstoffen,
— ggf. nach vorheriger Entfrachtung und / oder weiteren Transporten.
Spätestens ab dem 1.1.2026 hat der Bieter eine hochwertige Verwertung der Bio- und Garten- bzw. Grünabfälle in einer (bzw. ggf. in mehreren) eingehausten und von ihm betriebenen Kompostierungsanlage(n) oder Vergärungsanlage(n) nach dem Stand der Technik zu ge-währleisten. Insoweit ist die Ausschreibung funktional — die konkrete Verwertungstechnologie wird nicht vorgegeben. Der Auftragnehmer muss diese Anlage(n) selbst betreiben.
Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für
— Bieter,
— Mitglieder einer Bietergemeinschaft und
— Unterauftragnehmer, die andere Verwertungs- bzw. Entsorgungsleistungen als die der Verwertung von Bio- und Garten- bzw. Grünabfällen (also v. a. Leistungen der Entsorgung bzw. Verwertung von Weihnachtsbäumen und / oder der Entsorgung / Verwertung von Störstoffen) erbringen,
— sowie von sonstigen Dritten, auf die der Bieter sich zur Eignungsleihe beruft.
Mit dem Angebot einzureichenden Eigenerklärungen (hierfür wurden Formulare 1 und 2 zum Angebotsvordruck in Teil III vorbereitet).
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen alternativ auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wieder verwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, verlangt. Es sind aktuelle Auszüge (max. 6 Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen.
— mit dem Angebot für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft,
— sowie auf Anforderung für Unterauftragnehmer, die andere Leistungen als die der Verwertung von Bio- und Garten- bzw. Grünabfällen erbringen (z. B. Verwertung von Weihnachtsbäumen oder von Fremd- und / oder Störstoffen) und / oder für andere Dritte zur Eignungsleihe.
Es sind Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben (dazu zählen hier grds. die Jahre 2018, 2019, 2020, sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt).
— mit dem Angebot für den Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die zur Eignungsleihe für die Umsätze eingesetzten Dritten,
— sowie auf Aufforderung für Unterauftragnehmer, die andere Leistungen als die Verwertungsleistungen von Bio- und Garten- bzw. Grünabfällen erbringen.
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Verwertungsleistungen erbringen und diejenigen Unternehmen (z. B. Unterauftragnehmer), welche andere Entsorgungs- bzw. Verwertungsleistungen (v. a. von Weihnachtsbäume und / oder von Rest- und Störstoffen) übernehmen, müssen spätestens zum Leistungsbeginn über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
Mit dem Angebot hat der Bieter / haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft als Verwerter von Bioabfällen und Garten- bzw. Grünabfällen entsprechende Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute hochzuladen
— über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder
— über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen.
Von Unterauftragnehmern, die Verwertungsleistungen jenseits der vorgenannten Verwertungsleistungen erbringen sind Bestätigungen der Versicherung zum angemessenen Versicherungsschutz oder entsprechende Bereitschaftserklärungen der Versicherung über die Anpassung desselben durch den Bieter auf Anforderung vorzulegen.
Für den Betrieb einer Verwertungsanlage für Bioabfall oder Garten- bzw. Grünabfall werden folgende Deckungssummen verlangt:
— 3 Mio. EUR für Personen- / Sachschäden sowie
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden (jeweils bezogen auf den Einzelfall bei 2-facher Maximierung).
Die vorgenannten Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 6,6 Mio. EUR für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden pauschal für alle Schadensfälle eines Jahres umfasst.
Beschreibung bzw. Angaben des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, welche technische Ausrüstung (v. a. Anlagentechnik bzw. Beschreibung der Anlage) für die Ausführung des Auftrags in der Zeit vom Leistungsbeginn bis einschl. 31.12.2025 einerseits sowie in der Zeit vom 1.1.2026 bis Vertragsende andererseits eingesetzt werden soll.
(1) Benennung der vorgesehenen (bestehenden) Anlage(n) für die Verwertung der Bioabfälle einerseits und der Garten- bzw. Grünabfälle andererseits jeweils mit Angaben zu
a. Standort / Adresse und Betreiber,
b. Beschreibung Entladebereich und Rangierfläche,
c. dem Vorhandensein einer geeichten und ausreichend dimensionierten Waage (geeignet für die Verwiegung von 40 Gewichtstonnen / Mg),
d. einer technischen Beschreibung der Anlagentechnik, vor allem von,
e. Angaben über die Art des Verwertungsverfahrens,
f. einer Darstellung der Outputströme,
g. einer Beschreibung der Art / Qualität der erzeugten Produkte sowie der Entsorgung von Störstoffen, Siebresten und Gärresten,
h. von Angaben zur Gesamtdurchsatzmenge der Verwertungsanlage.
(2) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungsweges für die Verwertung von Weihnachtsbäumen sowie für die Entsorgung von Störstoffen mit Angaben zu
a. der / den vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlage(n),
b. jeweils einschließlich Standort / Adresse und Betreiber und
c. den dortigen Verwertungs- bzw. Entsorgungsverfahren.
(3) Ggf. Benennung von Ausfallanlagen
a. Standort / Adresse und Betreiber,
b. Beschreibung Entladebereich und Rangierfläche,
c. dem Vorhandensein einer geeichten Waage.
Oder Benennung bzw. Bezeichnung von Lagerflächen, die eine Zwischenlagerung erlauben.
Für die ab dem 1.1.2026 vorzuhaltende(n) und zu betreibende(n) eingehauste(n) Kompostierungs- oder Vergärungsanlage(n) zur Verwertung von Bioabfällen und von Garten- bzw. Grünabfällen sind zusätzlich zu den oben für die bestehenden Anlagen geforderten Angaben Ausführungen zum Bauzeitplans zu machen, mit Angaben.
a. zur Fertigstellung der Genehmigungsplanung und Vorlage an die zuständige Behörde (dort eingehend),
b. zur erwarteten bzw. eingeschätzten Erteilung der Genehmigung,
c. zum geplanten Baubeginn,
d. zu den einzelnen Bauphasen einschl. Zeitplan (ergänzt um Angaben zu den einzelnen Planungsphasen),
e. zum Datum der geplanten Bauabnahme,
f. sowie zum spätestmöglichen Zeitpunkt der Aufnahme des Regelbetriebs.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen aus den letzten 3 Jahren 2018, 2019 und 2020 in der Erbringung der nachfolgend genannten Leistungen verfügen:
— Verwertung von Bioabfällen,
— Verwertung von Garten- bzw. Grünabfällen.
Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die Verwertungsleistungen erbringen sollen mit Angaben zu erbrachten Leistungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des Auftraggebers sowie der Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer.
Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seiner Erklärung nach diesem Formular damit einverstanden, dass sich die Vergabestelle bei den dort angegebenen Auftraggebern bzw. Leistungsempfängern nach deren Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch den Bieter erkundigt.
Mindestens je eine Referenz über die Verwertung von Bioabfällen einerseits und von Garten- bzw. Grünabfällen andererseits aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019 und / oder 2020).
Die Verwertungsanlage(n) für Bioabfall und für Garten- bzw. Grünabfall müssen ab dem 1.1.2026 dem Stand der Technik entsprechen (z. B. Einhausung für Kompostierungsanlagen).
Die vorgenannte Verwertungsanlage(n) müssen vom Auftragnehmer betrieben werden.
Als Mindestanforderung an die Leistungserbringung hat der Bieter / die Bietergemeinschaft überdies spätestens zum Leistungsbeginn eine Zertifizierung des / der Betriebsstandorte(s) für die Verwertung der Bio- und Garten- bzw. Grünabfälle nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vorzulegen.
Er muss zudem spätestens dann nachweisen können, dass der in seiner Anlage / bzw. Anlagen erzeugte Kompost die Anforderungen der BGK (Gütesiegel) einhält.
Werden für die Zeit ab dem 1.1.2026 andere Anlage(n) eingesetzt, sind die Belege für diese spätestens zum 1.7.2026 beizubringen.
Das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal ist mindestens nach den Vorgaben des § 6 Abs. 2 Brandenburgisches Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG) i. V. m der Verordnung über die Festlegung des Mindestentgeltes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Brandenburgische Vergabegesetz-Mindestentgeltverordnung – BbgVerGMiEntgV) vom 3. Dezember 2020 zu vergüten, die Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) müssen eingehalten werden. Sind nach nach BbgVerG, AEntG bzw. MiLoG unterschiedlich hohe Mindestentgelte vorgesehen, sind die eingesetzten Arbeiter:innen und Arbeitnehmer/innen mindestens nach dem jeweils höchsten Mindestentgeltsatz nach BbgVergG, A-EntG bzw. MiLoG zu entlohnen.
Abschnitt IV: Verfahren
APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Bahnhofstraße 18
14823 Niemegk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin, dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist; dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
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Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer