Rathaus Eisenhüttenstadt – 1. BA Hüllensanierung Los 6.12 – „Runderneuerung“ Verbundfenster, Neubau Außentüren, Holz Referenznummer der Bekanntmachung: EU 2/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenhüttenstadt
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15890
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eisenhuettenstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathaus Eisenhüttenstadt – 1. BA Hüllensanierung Los 6.12 – „Runderneuerung“ Verbundfenster, Neubau Außentüren, Holz
EU 2/2021
Rathaus Eisenhüttenstadt – 1. BA Hüllensanierung
Los 6.12 „Runderneuerung“ Verbundfenster, Neubau Außentüren, Holz.
Rathaus Eisenhüttenstadt
Zentraler Platz 1
15890 Eisenhüttenstadt
— Runderneuerung historischer mehrteiliger Verbundfenster zum Teil mit innenseitiger Bleiverglasung, Austausch Holzteile, Erneuerung,
— Anstrich, Erneuerung/Aufarbeitung Verglasung und Beschläge, Einfräsen einer umlaufenden Dichtung sowie Demontage und
— Montage der Fensterelemente (die Aufarbeitung erfolgt in der Werkstatt) und Wetterschutz der Öffnungen,
— Aufarbeitung/Erneuerung Außentüren Holz, z. T. nach historischem Vorbild mit Verglasung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
„Runderneuerung“ Verbundfenster, Neubau Außentüren, Holz
Ort: Blankenhain/OT Lengefeld
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YMKREYE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.