Studiotechnik für das Crossmediale Newscenter CNC 1.0 Referenznummer der Bekanntmachung: VE 20.06.183
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Studiotechnik für das Crossmediale Newscenter CNC 1.0
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg stellt seine aktuelle regionale Berichterstattung für die Zukunft neu auf und errichtet ein Crossmediales Newscenter an seinem Standort Berlin ein.
Hier soll die regionale Berichterstattung von Anfang an medienübergreifend geplant und auch produziert werden. Ziel ist es, den Herstellungsprozess für die unterschiedlichen journalistischen Produkte so synergetisch wie möglich zu organisieren, um mit den vorhandenen personellen und technischen Ressourcen einen hohen Output an programmlichen Inhalten zu generieren.
Der rbb bekommt mit dem Crossmedialen Newscenter ein nachrichtliches Zentrum, die dort generierten Informationen sind für alle Ausspielwege – linear oder non-linear – sehr schnell verfüg- und nutzbar. Durch die Aufhebung der räumlichen Trennung auf verschiedene Gebäude verteilter Redaktionen und Produktions-einheiten entsteht ein besserer Informationsfluss.
Das Gesamtkonzept geht von insgesamt 166 Arbeitsplätzen aus. Diese umfassen Redaktions- und Produktionsarbeitsplätze.
Die Arbeitsplätze im CNC 1.0 sollen multifunktional ausgestattet sein. An den redaktionellen Rechnern muss die nötige Ausstattung an Hardware und Software für crossmediales Arbeiten verfügbar sein.
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg stellt seine aktuelle regionale Berichterstattung für die Zukunft neu auf und errichtet ein Crossmediales Newscenter an seinem Standort Berlin ein.
Hier soll die regionale Berichterstattung von Anfang an medienübergreifend geplant und auch produziert werden soll. Ziel ist es, den Herstellungsprozess für die unterschiedlichen
Journalistischen Produkte so synergetisch wie möglich zu organisieren, um mit den vorhandenen personellen und technischen Ressourcen einen hohen Output an programmlichen Inhalten zu generieren.
Der rbb bekommt mit dem Crossmedialen Newscenter ein nachrichtliches Zentrum, die dort generierten Informationen sind für alle Ausspielwege – linear oder non-linear – sehr schnell verfüg- und nutzbar. Durch die Aufhebung der räumlichen Trennung auf verschiedene Gebäude verteilter Redaktionen und Produktionseinheiten entsteht ein besserer Informationsfluss. Im Breaking-News-Fall gibt es mit dem zentralen CvD-Desk eine klare Zuständigkeit. Durch die crossmediale Planung werden Themen und Geschichten von Beginn an stärker als bisher medienübergreifend gedacht, Ressourcen werden so gebündelt. Dadurch werden Kapazitäten frei, die für andere Zwecke als bisher genutzt werden können. So kann der rbb vor allem seine digitalen Ausspielwege stärken und erreicht damit auch jüngere Zielgruppen.
Das Gesamtkonzept geht von insgesamt 166 Arbeitsplätzen aus. Diese umfassen Redaktions- und Produktionsarbeitsplätze. Davon entfallen bis zu 46 Arbeitsplätze auf das zentrale Großraumbüro. Dieser Bereich bildet den Kern des CNC 1.0 mit CvD Desk, Tempo Unit, Basis Unit, Social Unit und rbb24 FS (Nachmittag). Die Planung, als ein weiteres wesentliches Element des Newscenters, wird ein Stockwerk tiefer im 6. OG angesiedelt, ebenso wie die crossmedial arbeitenden Fachressorts Landespolitik, Wirtschaft, rbb24 Recherche und das rbb24 Datenteam.
Die Arbeitsplätze im CNC 1.0 sollen multifunktional ausgestattet sein. An den redaktionellen Rechnern muss die nötige Ausstattung an Hardware und Software für crossmediales Arbeiten verfügbar sein.
Ein weiterer integraler Bestandteil wird das smarte und multimedial ausgerichtete Studio sein. Das Studio soll sowohl für das Fernsehen als auch für alle ONLINE Ausspielwege im Netz, sowie den Social Media Netzwerken, einsetzbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Studiotechnik für das Crossmediale Newscenter CNC 1.0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können im Internet auf dem Portal: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJDUFQ/documents per Download heruntergeladen werden.
Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen. Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die Vergabeplattform beantwortet und gleichzeitig auf der Internetseite des rbb http://www.rbb-online.de/unternehmen/service/einkauf/index.html unter der Rubrik „Bieterfragen und Antworten“ veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJD1T6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]