Neubau Zentrale Feuerwache Eisenhüttenstadt Los 31 — Ausstattung einer abgesetzten Befehlsstelle Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 1/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenhüttenstadt
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15890
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eisenhuettenstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentrale Feuerwache Eisenhüttenstadt Los 31 — Ausstattung einer abgesetzten Befehlsstelle
VgV 1/2021
Neubau Zentrale Feuerwache Eisenhüttenstadt:
Los 31 — Ausstattung einer abgesetzten Befehlsstelle.
Zentrale Feuerwache Eisenhüttenstadt
Beeskower Str. 10
15890 Eisenhüttenstadt
Nach Fertigstellung der Zentralen Feuerwache lautet die Adresse:
Oderlandstraße 18
15890 Eisenhüttenstadt
Leitstellensysteme inklusive Hardware und Software:
— Einrichtung (Inventar),
— Kommunikationssysteme,
— Support und Technische Betreuung,
— Anbindung Regionalleitstelle.
Zuschlagskriterien:
— Preis,
— technischer Wert,
— Zweckmäßigkeit,
— Kundendienst u. technische Hilfe,
— Umsetzung Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Zur Bearbeitung von Einsätzen/zur Einsatzführung von der abgesetzten Leitstelle in der Zentralen Feuerwache Eisenhüttenstadt ist es notwendig auf die Software „CELIOS“ mit dem Modul „Befehlsstelle“ zurückzugreifen. Dafür muss eine Schnittstelle geschaffen werden, welche aufgrund lizenzrechtlicher Anforderungen nur die die Firma DT-Digitaltechnik realisiert werden kann, da diese alleinig im Land Brandenburg dazu berechtigt sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausstattung einer abgesetzten Befehlsstelle
Ort: Blankenfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YMKRBW5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.