Verpflegungsleistungen für eine kommunale Kita Referenznummer der Bekanntmachung: GB2-2/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schulzendorf
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15732
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schulzendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen für eine kommunale Kita
Frühstücks-, Mittags- und Vesperverpflegung für eine Kita aktuell mit BE für 130 Kinder, geplant 150 Kinder.
Kita „Löwenzahn“
Uhlandring 16
15732 Schulzendorf
Belieferung der Kita mit Frühstück, warmer Mittagsmahlzeit und einer Zwischenmahlzeit (Vesper).
Ausgenommen von der Versorgung sind gesetzliche Feiertage und Schließzeiten.
Dieser Vertrag kann maximal 3-mal um je 1 Jahr verlängert werden sofern nicht 6 Monate vor Ablauf der Jahresfrist gekündigt wird. Ein Jahr entspricht einem brandenburgischen Kitajahr (1.8 bis 31.7. des Folgejahres).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung bzw. die Gewerbeanmeldung
Abschnitt IV: Verfahren
Hauptverwaltungsgebäude der Gemeinde Schulzendorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sind hierüber zu stellen und werden auch nur hier beantwortet.
2. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) -ein Versand findet nicht statt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCNRB72
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.