Rahmenvereinbarung Bodenmechanische Feld- und Laboruntersuchungen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Bodenmechanische Feld- und Laboruntersuchungen
Gewährleistung einer kontinuierlichen bodenmechanischen Begleitung der Sanierungsprojekte für die sich anschließende Bewertung durch Sachverständige für Geotechnik/Böschungen sowie Durchführung bodenmechanischer Feld- und Laboruntersuchungen entsprechend eines Leistungsverzeichnisses.
Gewährleistung einer kontinuierlichen bodenmechanischen Begleitung der Sanierungsprojekte für die sich anschließende Bewertung durch Sachverständige für Geotechnik/Böschungen sowie Durchführung bodenmechanischer Feld- und Laboruntersuchungen entsprechend eines Leistungsverzeichnisses.
Die Leistungen für den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.5.2025 werden als Option vereinbart.
Die eventuelle Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 30.9.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die GMB GmbH ist Halter der Patente für Bodenmechanische Feld- und Laboruntersuchungen sowie für die Durchführung von geotechnischen Bewertungen.
Die Leistungen beinhalten spezialisierte Verfahren und Methoden, welche sich die GMB als Patent gesichert hat.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvereinbarung Bodenmechanische Feld- und Laborleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Euopäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [removed]