Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Zentralcampus Cottbus, Neubau Forschungszentrum 3 H FZ3H, Tischlerarbeiten — Einbauten Referenznummer der Bekanntmachung: CBS-L-30020103
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Zentralcampus Cottbus, Neubau Forschungszentrum 3 H FZ3H, Tischlerarbeiten — Einbauten
Tischlerarbeiten — Einbauten.
BTU Cottbus-Senftenberg, Zentralcampus Cottbus, Neubau FZ3H
03046 Cottbus
— 4 St. Teeküchen,
— ca. 115 lfm Fensterbänke,
— 38 St. raumbreite Brüstungsverkleidungen mit Fensterbank, Verblendung, Lüftungsschlitzen und Ablagenischen (Büros),
— ca. 36 lfm Brüstungsverkleidung mit Fensterbank, Verblendung und Lüftungsschlitzen,
— 1 St. Stufenkonstruktion aus 2 Stufen inkl. Belag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Tischlerei Tesche GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwaan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18258
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDYM4R.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des „§ 160 GWB“ beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
Des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [removed]