BW 50, Rad- und Fußwegbrücke über den Großen Zernsee Referenznummer der Bekanntmachung: OV-B-474-09-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.potsdam.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BW 50, Rad- und Fußwegbrücke über den Großen Zernsee
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die kompletten Leistungen zum Herstellen der Rad- und Fußwegbrücke (ASB-Nr. 3643 850). Des Weiteren sind die Leistungen für den Bau der Rampenanlagen zum Anschluss an das neue Brückenbauwerk sowie die Erstellung des Rad- und Fußweges im Bereich östlich der Havel in Richtung Golm und der Gemeinde Schwielowsee und westlich der Havel in Richtung Werder (Havel) inkl. der erforderlichen Beleuchtung Gegenstand
Der Ausschreibung.
Der Ausschreibung liegen der Bauwerksentwurf sowie die Ausführungsplanung der Verkehrsanlage zugrunde.
Landeshauptstadt Potsdam
14469 Potsdam
Neubau der Rad- und Gehwegbrücke von Potsdam nach Werder (Havel) über die Havel am Großen Zernsee parallel zur Strecke der DB AG einschließlich Wegeanbindungen zu den Nachbargemeinden.
Brückenbau:
Teilabbruch alte Bestandswiderlager und Rückbau Treppenanlagen,
Brückenneubau parallel zu Bestandsbrücke der DB AG, Breite zwischen den Geländern 4m, geschweißte Stahlkonstruktion ca. 198 t mit Entwässerung und Erdung, Überbau mit 3 Feldern mit Gesamtstützweite 110 m mit 3 Schwingungstilgern, Belag Reaktionsharzgebundener Dünnbelag (RHD-Belag), zwei Flusspfeiler in Stahlbeton mit Gründungen aus Bohrpfählen und Verpresspfählen in Spundwandkästen, Widerlager und Flügel in Stahlbeton mit Gründungen aus Bohrpfählen und Verpresspfählen, Brücke mit Sondergeländer mit Beleuchtung und Schifffahrtsbeleuchtung,
Rückbau und Neubau von Schifffahrtsdalben,
Sicherung Anlagen der DB AG, Monitoring Bestandsbrücke DB AG,
Technische Bearbeitung, Vermessung
Wegebau:
Bau eines barrierefreien gemeinsamen Geh- und Radweges beidseitig der Brücke. Befestigung in Asphalt, Gesamtlänge ca. 1 km, Breite 3 m bis 3,50 m. Offene Entwässerung mit Rigolen. Ausstattung u.a. Beleuchtung, Geländer bei Rampen, Stützwände und Zäune.
Gefördert vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) Antragsnummer: 85035557
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
OV-B-474-09-21: BW 50, Rad- und Fußwegbrücke über den Großen Zernsee
Ort: Osterburg
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Land: Deutschland
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen o. ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bewerber/Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
2. Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
3. Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
4. Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRBPR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenübe rdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit