Erbringung von Dienstleistungen an der Abfallumschlagstation des Landkreises Märkisch-Oderland Referenznummer der Bekanntmachung: EMO06/2021EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entsorgungsbetrieb-mol.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen an der Abfallumschlagstation des Landkreises Märkisch-Oderland
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Durchführung der Ein- und Ausgangskontrollen, die Verwiegung von Abfällen, die Gebührenvereinnahmung und die Durchführung des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens an der Abfallumladestation des Landkreises Märkisch-Oderland in Rüdersdorf.
Dem Auftragnehmer obliegt an der Abfallumladestation des Landkreises Märkisch-Oderland in Rüdersdorf die Sicherstellung der Systemverfügbarkeit, die operative Bewirtschaftung der Anlage inkl. Waage, Einweisung, Abfallhandling, Abrechnung/Kasse, die Operative Leitung und Einsatzplanung, Disposition der Container, Überwachung und Koordination beauftragter Dritte sowie der Aufbereitung und Dokumentation der Daten und Informationen für den EMO.
Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Der AG wird eine Verlängerung des Vertrages bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer dem AN schriftlich mitteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften einzureichen. BB 1 Unternehmensbeschreibung
Eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
BB 3 Führungszeugnis
Ein aktuelles privates einfaches Führungszeugnis für Inhaber bzw. Geschäftsführer.
BB 4 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht
Ein aktueller Nachweis der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht mit Angabe der Deckungssummen.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB sowie zu § 6 Abs. 2 BbgVergG eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist in Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in einem bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Umsätze des Eignungsverleihers einzutragen und muss dieser eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 des Angebotsformulars einreichen.
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz
Anzugeben sind die Umsätze der Jahre 2018-2020 und der Mittelwert der 3 Jahre.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen
Anzugeben sind sämtliche Umsätze, die mit dem Betrieb von Entsorgungseinrichtungen
Erzielt wurden für die Jahre 2018-2020 und der Mittelwert der 3 Jahre.
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer auszufüllen.
BL 4 Referenzen (mindestens eine Referenz)
Betrieb von Entsorgungseinrichtungen mit Fahrzeugwaagen, Datenbankbetreuung im Zusammenhang mit abfallwirtschaftlichen Vorgängen; die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein mit Angabe von
Auftraggeber
Tätigkeit
Zeitraum
Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggebern (mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Es ist nicht zulässig, dass der AN selber Abfälle während der Vertragslaufzeit an der AUST anliefert. Daher werden Bieter, die selbst oder deren verbundene Unternehmen Abfälle an der AUST anliefern, von der Angebotsabgabe ausgeschlossen, es sei denn, sie verpflichten sich mit einer Erklärung zum Angebot, im Auftragsfall selbst keine Abfälle während der Vertragslaufzeit anzuliefern.
(siehe auch Kap. 2 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind von der Angebotsöffnung ausgeschlossen.
Bieter sind von der Angebotsöffnung ausgeschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über Vergabemarktplatz Brandenburg erteilt. Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei Vergabemarktplatz Brandenburg für diese Ausschreibung registrieren (Näheres siehe Vergabeunterlagen).
Zu III.1) Teilnahmebedingungen: Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6) Bindefrist: Nach Ablauf der Angebotsfrist sind Bieter bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist (siehe Deckblatt) an ihr Angebot gebunden. Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB.Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRRBBE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.