Baustellenüberwachung Grace-Hopper-Gesamtschule in Teltow Referenznummer der Bekanntmachung: 31-2021-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baustellenüberwachung Grace-Hopper-Gesamtschule in Teltow
Baustellenüberwachung.
Grace-Hopper-Gesamtschule
Mahlower Str. 146
14513 Teltow
— Mobile Videoüberwachung, 24/7, Notruf- und Serviceleitstelle, Alarmmanagement,
— Mobiler Revierkontroll- und Verschlussdienst.
Verlängerung der Bauüberwachung um 3 Monate (1.10.2022 – 31.12.2022)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1 EU),
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung,
— Nachweis gemäß Gewerbeordnung § 34a Bewachungsgewerbe für den Unternehmer oder adäquater Nachweis.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
— Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (bei unbefristeten Bescheinigungen nicht älter als 6 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (bei unbefristeten Bescheinigungen nicht älter als 6 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens eines Sozialversicherungsträgers (bei unbefristeten Bescheinigungen nicht älter als 6 Monate).
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Referenzliste (mindestens 3 Referenzen) vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers,
— Nachweis Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig,
— Nachweis Zertifizierung nach DIN 77200:2017 oder gleichwertig,
— Nachweis Notruf- und Serviceleitstellen (NSL) nach VdS 3138 oder gleichwertig,
— Nachweis Interventionsstellen (IS) nach VdS 2172 oder gleichwertig,
— Konzept zur geplanten Ausführung der ausgeschriebenen Leistung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung.
Mindestentgeltanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU),
— ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BRBSN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:
„15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.“
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“