Beratungsleistungen zur Stadtentwicklung der Stadt Wittstock/Dosse Referenznummer der Bekanntmachung: 305/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittstock
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wittstock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen zur Stadtentwicklung der Stadt Wittstock/Dosse
Vergabe von Beratungsleistungen zur Stadtentwicklung der Stadt Wittstock/Dosse.
Stadt Wittstock/Dosse
Die Stadt Wittstock/Dosse hat einen überwiegend erhaltenen historischen Stadtkern mit einem entsprechend wertvollen Gebäudebestand, der in den letzten Jahren umfangreich entwickelt und saniert wurde. Nach wie vor besteht jedoch großer Bedarf für eine weitergehende Stadterneuerung.
Hierbei dient das in den Jahren 2014 und 2015 fortgeschriebene integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) als Grundlage sowohl für die inhaltliche Ausrichtung der Stadtentwicklung, als auch für die ge-förderten Gesamtmaßnahmen. Das INSEK benennt 6 zentrale Vorhaben, die eine hohe Bedeutung für die zukünftige Stadtentwicklung haben und mit erhöhter Priorität umzusetzen sind. Diese Vorhaben sind weiter zu entwickeln bzw. fertigzustellen.
Zudem gilt es, zukünftige Maßnahmen für die Stadtentwicklung erfolgreich zu initiieren und umzusetzen. Dazu ist insbesondere das INSEK zeitnah fortzuschreiben.
Die Umsetzung der Maßnahmenerfolgt schwerpunktmäßig durch den Einsatz von Fördermitteln der Städtebauförderung aber auch weiteren Förderprogrammen des Landes Brandenburg, der Bundesrepublik Deutschland und der EU.
Zudem kooperiert die Stadt Wittstock/Dosse innerhalb des Mittelbereichs Pritzwalk-Wittstock/Dosse bereits seit Jahren mit der Stadt Pritzwalk sowie den Ämtern Meyenburg und Putlitz-Berge und den Gemeinden Heiligengrabe und Groß Pankow.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Unterstützung der Stadt Wittstock/Dosse bei der Ausrichtung der strategischen Stadtentwicklung und deren Umsetzung. Die Gesamtleistung ist hierbei in 3 Aufgabenfelder aufgeteilt.
Die einzelnen Aufgabenfelder beziehen sich auf nachfolgende Leistungen:
— Aufgabenfeld 1: Unterstützungsleistungen bei der strategischen Ausrichtung des Stadtentwicklungsprozesses und der Durchführung von Gesamtmaßnahmen in der Städtebauförderung („Beratungsleistung Stadtentwicklung“),
— Aufgabenfeld 2: Baufachliche Prüfung baulich investiver Fördervorhaben („Baufachliche Prüfung“),
— Aufgabenfeld 3: Fachberatung des Mittelbereiches Pritzwalk-Wittstock/Dosse („Fachberatung Mittelbereich“).
Ausführliche Angaben zu den einzelnen Aufgabenfeldern entnehmen Sie bitte der Anlage D.
Der AG behält sich das einseitige Recht (Option) vor, den Vertrag um weitere 2 Jahre, d. h. bis zum 31.12.2025, zu verlängern. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 9 Monaten gekündigt wird.
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden. Die Formblätter und Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse zum Download bereit. Die Verfahrenskommunikation wird unter anderem elektronisch über die Vergabeplattform abgewickelt. Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt im entsprechenden Vergabeportal zu registrieren und sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Die Registrierung muss mindestens die eindeutige Bezeichnung des Unternehmens, einen bevollmächtigten Ansprechpartner und eine aktive E-Mail-Adresse, unter der das Unternehmen durchgehend erreichbar ist, enthalten. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen wird die Auftraggeberin nur gegenüber registrierten Unternehmen mitteilen. Im Übrigen obliegt es den interessierten Bieter/Bietergemeinschaften, die bereitgestellten Vergabeunterlagen auf etwaige Aktualisierungen hin zu prüfen.
Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamt-schuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bieter-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist von denjenigen Bieter/Bietergemeinschaften, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung). Spätestens ist diese jedoch bis zur Auftragserteilung vorzulegen.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
2. Soweit eine Beteiligung als Bieters/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre (Gesamt und über vergleichbare Leistungen) vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Drit-ten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 1,5 Mio. EUR betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
1. Namentliche Benennung:
a) des Projektleiters,
b) des stellvertretenden Projektleiters.
Die Erklärung soll jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst An-gaben zur beruflichen Qualifikation durch Kopie der Ausbildungszeugnisse, deren Erfahrungen zu den im Auftragsfalle zugewiesenen Aufgabenbereich sowie die Dauer der Zugehörigkeit zum Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer beinhalten.
2. Referenzen:
Detailbeschreibung von mindestens 3 Referenzvorhaben
Detailbeschreibung von mindestens 3 Referenzvorhaben über vergleichbare Projekte, die in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden, im Bereich der strategischen Stadtentwicklung und der Unterstützung bei der Durchführung von Gesamtmaßnahmen bei der Städtebauförderung.
Die Projekte müssen in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sein.
Zu den jeweiligen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
a) Auftraggeber (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer),
b) Ziel der Maßnahme,
c) Auftragsvolumen und geplanter und tatsächlicher Realisierungszeitraum,
d) Art und Umfang des Konzeptes, insbesondere die Erstellung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten, Stadtumbaustrategien sowie Aktivierungsstrategien oder der Begleitung von Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung oder ähnlicher Maßnahmen, mit bildlicher Darstellung.
e) die vom Bieter erbrachten Leistungen oder Leistungsanteile,
f) die Einhaltung der Termine während des Realisierungszeitraumes mit Fertigstellungstermin.
Für die Darstellung der Referenzen ist zwingend der zur Verfügung gestellte Referenzbogen (Anlage F) zu verwenden. Die zusätzliche Beschreibung je Referenzprojekt darf 3 DIN-A4-Seiten, einseitig be-druckt, nicht überschreiten und soll mindestens eine bildliche Darstellung, die zur Veranschaulichung des Referenzprojektes geeignet ist (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen), beinhalten.
Mindestkriterien:
— Es ist mindestens eine Referenz für die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, auf dessen Grundlage Fördermittel akquiriert wurden oder eines vergleichbaren Vorhabens vorzulegen.
— Es ist mindestens eine Referenz für die Erstellung einer städtebaulichen Zielplanung als Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen in den Förderprogrammen Städtebaulicher Denkmal-schutz bzw. Stadtumbau Ost (z. B. Altstadtaktivierungsstrategien, Stadtumbaukonzepte) oder ein vergleichbares Vorhaben vorzulegen.
— Es ist mindestens eine Referenz über die Begleitung einer Gesamtmaßnahme der nationalen Städtebauförderung oder eines vergleichbaren Vorhabens vorzulegen.
1. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter bzw. Bieter sowie gegebenenfalls vorgesehene und einzusetzende Nachunternehmen jeweils schriftliche eine unterzeichnete Mindestarbeitsentgelt- und Tariftreueerklärung nach § 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) abzugeben.
2. Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEPRBGC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.