Projektsteuerung und BNB-Zertifizierung Referenznummer der Bekanntmachung: 60635-Projektsteueruung/BNB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15230
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.europa-uni.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung und BNB-Zertifizierung
Die Stiftung Europa-Universität Viadrina beabsichtigt den Umbau der alten Mensa (Logenstraße 3) in einen Coworking-Space für Studierende, Promovierende, Gründende und Mitarbeitende der Universität.
An der Stiftung Europa-Universität Viadrina herrscht derzeit ein großer Mangel an Räumen für Rückzugsmöglichkeiten für Forschende und Studierende sowie für die Kommunikation und den Austausch aller Universitätsangehörigen. Teil des Studiums an allen 3 Fakultäten der Stiftung Europa-Universität Viadrina ist das Selbststudium. Dieses Selbststudium besteht unter anderem aus formellen und informellen Gruppen- und Einzelarbeiten. Für Promovierende, Gastforscher und Forschungsgruppen fehlt es ebenfalls an Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen in Büros und Begegnungsräumen auf dem Campus. Um diesen Mangel zu beheben, soll in der alten Mensa ein frei zugänglicher Coworking-Bereich mit freien Arbeitsplätzen, der für Events umfunktioniert werden kann, entstehen. Hier soll auch ein Bereich für den Bau von Modellen, Prototypen etc. (makerspace) vorgesehen werden. Weiterhin ist ein frei zugänglicher Bereich für ruhiges Arbeiten (ohne Telefonie oder Videoübertragungen oder Gruppenbesprechungen) und davon getrennte Gruppen- und Meetingräume sowie Telefonie- und Onlineräume (Videokonferenzen, Peer-to-Peer-Verbindungen u.ä.) geplant. Büroartige Strukturen, die für die Dauer der Erstellung einer Forschungs- oder Abschlussarbeit genutzt werden können, ergänzen das Angebot. Eine kleine gastronomische Einheit, sowie Teeküchen zur Selbstversorgung sind ebenso geplant. Die umlaufenden Terrassenbereiche sind dabei mit einzubeziehen. Kernanforderung an das Projekt ist eine große Flexibilität der innenarchitektonischen Gesamtstruktur.
Die alte Mensa wurde in den Jahren 1976 bis 1979 für die damalige Bezirksparteischule der SED in Skelettbauweise erbaut. Sie ist Teil eines zusammenhängenden Gebäudekomplexes mit einem Wohnhochhaus (jetzt Studentenwohnheim) und dem Schulungsgebäude (Jetzt Audimax der Uni).
Derzeit befindet sich das Projekt in der Genehmigungsphase. Die Leistungsphasen 1-4 sind in einer Haushaltsvorlage Bau (HU-Bau) gemündet. Die baufachliche Prüfung des BLB liegt inzwischen vor. Parallel dazu ist der Antrag auf Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht worden; das Genehmigungsverfahren läuft noch. Die Vergabestelle rechnet im April 2021 mit der Erteilung der Genehmigung; diese wird dann ggf. in das Vergabeverfahren eingeführt.
Es ist eine BNB-Zertifizierung des Gebäudes nach dem Silber-Standard angestrebt. Diese Zertifizierung ist nach dem bereits durchgeführten Precheck möglich.
Coworking Space Viadrina
Logenstraße 3
15230 Frankfurt (Oder)
Die Stiftung Europa-Universität Viadrina schreibt Projektsteuerungsleistungen für das Projekt Coworking-Space Viadrina aus. Ausgeschrieben sind insbesondere Leistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach AHO Heft 9 für die Phasen 4 und 5.
Ferner sind Koordinationsleistungen im Zusammenhang mit der BNB-Zertifizierung des Gebäudes nach einer gesonderten Leistungsbeschreibung zu erbringen. Die Koordinationsleistungen für die BNB-Zertifizierung sind jeweils parallel in dem Umfang zu erbringen, wie es in der jeweiligen Leistungsstufe erforderlich ist.
Dieser Auftrag kann verlängert werden. Die Dauer des Auftrags hängt vom konkreten Ablauf des Projekts ab.
Die eingereichten Bewerbungen werden zunächst auf Vollständigkeit überprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen oder Unterlagen nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Sie werden insbesondere darauf überprüft, ob sie die unter III. geforderten vergaberechtlichen Mindestanforderungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, so sind sie nach Überzeugung der Vergabestelle für die bevorstehende Aufgabe geeignet und eine weitere Differenzierung ist nicht mehr sachgerecht. Sollten mehr als vier Bewerbungen eingehen, findet unter diesen ein Losverfahren statt.
Abweichungen von den Angaben in den Vergabeunterlagen sind bis zum Abschluss der Verhandlungsphase zulässig. Nicht veränderbar sind die Zuschlagskriterien
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag (Teil E.1 – Formular Teilnahmeantrag) beizufügen:
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen (Teil E.1 - Formular 4.1 EU);
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Teil E.1 - Formular 4.2 EU);
c) ggf. (soweit beabsichtigt) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht (Teil E.1 – Formulare 4.3 und 4.4);
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit, wie hier, im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag (Teil E.1 - Formular Teilnahmeantrag) beizufügen:
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen (Teil E.1 - Formular 4.1 EU);
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Teil E.1 - Formular 4.2 EU);
c) ggf. (soweit beabsichtigt) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht (Teil E.1 - Formulare 4.3 und 4.4);
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit, wie hier, im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingungen:
a) Mitarbeiterzahl
Angaben zur personellen Ausstattung beim Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Fachkräfte, die einen Hochschulabschluss als Bauingenieur nachweisen können. Gefordert wird eine Mitarbeiterzahl von 7 dauerhaft Beschäftigten, ggf. einschließlich des Büroinhabers/der Büroinhaberin.
Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern kann die Mindestbeschäftigtenzahl durch Addition erfüllt werden. Die Angaben sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen. Der Nachweis kann durch Eigenerklärung erfolgen.
b) Referenzen
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung den Nachweis
— von fünf Referenzen über Projektsteuerungsleistungen der Leistungsphasen
4 und 5 nach AHO,
— wobei die anrechenbaren Kosten der KG 200 bis KG 600 jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen müssen,
— Die Referenzen dürfen nicht älter nicht älter als 10 Jahre sein (Leistungsbeginn nach 1.1.2011); für mindestens zwei Referenzen muss der Leitungsbeginn nach dem 01.01.2017 nachgewiesen werden,
— Ferner fordert die Vergabestelle, dass mindestens zwei Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber bearbeitet wurden und
— mindestens eine Referenz sich auf ein Projekt mit einer Planung und Bauen im Bestand bezog,
— Eine Referenz muss die Projektsteuerung eines Bürogebäudes zum Vertragsgegenstand haben,
— Zudem muss der Bewerber bei mindestens einer Referenz an der Zertifizierung des Gebäudes nach BNB- oder DGNB-Standards mitgewirkt haben. Diese Zertifizierungsleistungen müssen nicht bei einem Projekt stattgefunden haben, bei dem der Bewerber auch parallel Projektsteuerungsleistungen erbracht hat. Maßgeblich ist, dass er Zertifizierungsleistungen erbracht hat.
Die Referenzen müssen sich nicht auf getrennte Projekte beziehen. Es ist auch möglich, dass ein Projekt mehrere der obigen Referenzanforderungen erfüllt. Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Anforderungen durch Addition erfüllt werden. Es muss also nicht jedes BG-Mitglied alle Referenzanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist, dass der Bieter als Gesamtheit alle Anforderungen erfüllt.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: siehe Anforderungen Berufsqualifikation in III.1.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Brandenburg hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen. Es findet eine elektronische Vergabe statt.
Rückfragen sind frühzeitig an die Vergabestelle über die Plattform zu stellen.
Die auf der Vergabeplattform des Landes Brandenburg eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Zuschlagsmatrix, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E.2 Angebotsschreiben) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin das Verhandlungsverfahren, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRQRB7V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.482109.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.