Verpflegungsleistungen für die Schulen und Horte in Trägerschaft der Gemeinde Kleinmachnow Referenznummer der Bekanntmachung: V 02_21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Kleinmachnow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleinmachnow.de
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abst-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen für die Schulen und Horte in Trägerschaft der Gemeinde Kleinmachnow
Die Gemeinde Kleinmachnow möchte die Schul- und Hortverpflegungsleistungen für die Schulen und Horte in Trägerschaft der Gemeinde zum Schuljahr 2021/2022 mit Vertragsbeginn 9.8.2021 für maximal 4 Jahre neu vergeben.
Gemeinde Kleinmachnow 14532 Kleinmachnow alle 4 zu beliefernden Schulen befinden sich in 14532 Kleinmachnow
Der abzuschliessende Dienstleistungsrahmenvertrag beinhaltet die Versorgung von Kindern in 3 Grundschulen und einer Gesamtschule mit einer gesunden, kind- und altersgerechten Schulverpflegung. Das abwechslungsreiche Speisenangebot erfolgt unter Einhaltung der Empfehlungen der allgemeinen DGE-Qualitätsstandards, insbesondere für Schulverpflegung.
Die Schulverpflegung erfolgt für insgesamt ca. 630 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Altersgruppe 6-12 Jahre) an Schultagen (von Montag bis Freitag) und in den Ferienzeiten im Hort (außerhalb der Schließzeiten) für ca. 175 Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich erfolgt die Schulverpflegung für insgesamt ca. 50 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Altersgruppe 13-17 Jahre) an Schultagen (von Montag bis Freitag).
Die Verpflegungsleistungen sollen an etwa 190 Schul- und 60 Horttagen erbracht werden.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.
Der Vertrag zur Verpflegung kann maximal 3 Mal verlängert werden. Die Maximallaufzeit von 4 Jahren endet spätestens zum Ablauf des Ferienendes des Schuljahres 2025/26.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung durch Kopie Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragung bei Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bzw. Erklärung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit für Freiberufler (Anmeldung beim Finanzamt), für gewerblich Tätige: Gewerbeanmeldung.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt 4.1 EU) – auch von Nachunternehmern.
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (selbst erstelltes Formular).
Nachweis über bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz (Versicherung für Personenschäden nicht unter 3 Millionen Euro und sonst. Schäden nicht unter 2 Millionen EUR).
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt 4.1 EU) – auch von Nachunternehmern.
Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen: wesentliche in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachte Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt 4.1 EU) – auch von Nachunternehmern.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam nach Leistungsteilen erbracht werden. Die vorgenannten Eignungsnachweise sind für alle Beteiligten beizubringen.
Die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV oder AVPQ ersetzt werden, soweit keine darüber hinaus gehenden Anforderungen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Verfahrenskommunikation
Die Verfahrenskommunikation – auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. – wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Fragen der Bieter sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
(2) Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) - ein Versand findet nicht statt.
(3) Registrierung
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kosten-frei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig – auch nach Angebotsschluss – abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Spam
Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender [removed] im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
(5) Einreichung der Angebote
Für die Einreichung der elektronischen Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate verwendet werden.
Achtung: Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail ist nicht gestattet und führt zwingend zum Ausschluss.
(6) Testlauf
Bieter sollten im eigenen Interesse rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei technischen Fragen oder Problemen mit dem Support des Betreibers des VMP – der Firma Cosinex – Telefon [removed] oder [removed] in Verbindung setzen.
Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Auftragsberatungsstelle Brandenburg – Telefon [removed] – herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
(7) Form
Einfache elektronische Form reicht für die Einreichung der Angebote aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
(8) Änderungen/Ergänzungen
Bitte beachten Sie, dass Änderungen /Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind und zum zwingenden Verfahrensausschluss führen.
(9) Vertraulichkeit der Unterlagen
Bewerber/Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den Bewerber/Bieter nur zur Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes verwendet werden.
Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber.
Dies betrifft nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer und im Rahmen einer Bietergemeinschaft eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Soweit der Bewerber/Bieter die Unterlagen an Nachunternehmer/Bietergemeinschaftsmitglied zur Angebotserstellung weitergibt, verpflichtet er sich, diesen in gleichem Maße zur Vertraulichkeit zu verpflichten, in welchem er gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JRMHW
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.