Oberflächenabdichtung/3. Bauabschnitt Deponie Schwanebeck
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Nauen
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14641
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfall-havelland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberflächenabdichtung/3. Bauabschnitt Deponie Schwanebeck
Herstellung einer Basisdichtung (Los 1) sowie einer Oberflächenabdichtung (Los 2).
Herstellung einer Basisdichtung
Herstellung einer Deponiebasisabdichtung DK II gemäß DepV auf einer Fläche von rd. 1,5 ha
— ca. 5 000 m3 Bodenumlagerung,
— ca. 15 000 m2 Dichtungssystem, bestehend aus geologischer/technischer Barriere, mineralischer Dichtung, Kunststoffdichtungsbahn, MDDS-Matte, mineralischer Entwässerungsschicht, Trennvlies,
— Herstellung der Sickerwasserfassung und Ableitung,
— Anbindung an bestehende Infrastruktur.
Herstellung einer Oberflächenabdichtung
Herstellung einer Oberflächenabdichtung DK II gemäß DepV auf einer Fläche von rd. 5,8 ha
— ca. 18 000 m3 Abfallumlagerung,
— ca. 14 300 m3 Profilierungsmaterial liefern,
— ca. 26 100 m3 Gasdrän- und Ausgleichsschicht,
— ca. 58 000 m2 Geosynthetische Tondichtungsbahn,
— ca. 58 000 m2 Kunststoffdichtungsbahn,
— ca. 58 200 m2 Kunststoff-Dränelement,
— Variante 2, Nebenangebot: mineralische Entwässerungsschicht,
— Oberflächenentwässerung, Rohrleitungen und Schächte,
— ca. 3 000 m2 Versickerungsbecken,
— Entgasungsarbeiten (u. a. Gasbrunnenanschluss, Verlegung Gassammelleitungen),
— ca. 58 600 m3 Unter- und Oberbodenschicht der Rekultivierungsschicht,
— ca. 1 500 m Deponiebetriebswege (Schotter und Asphalt),
— ca. 30 m Stahlbeton-Stützwand, Stützhöhe 2,95 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung einer Basisdichtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben GenanntenVergabekammer eingeleitet werden.Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoßgegenüber der Vergabestelle zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.